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Sozialversicherung Abgaben

Bungeehasi

Amigo
Teilnehmer
Hallo,

meine Frau und ich würden gerne nächstes Jahr an dei Algarve ziehen.
Dann sind wir 55 und möchten in Portugal von unserem ersparten leben, bis zur Rente.
Während dieser Zeit werden wir ja in Portugal kein Einkommen erzielen.
Jetzt habe ich gehört, das auch wenn wir kein Einkommen dort hätten,
Sozialversicherungsbeiträge fällig würden in Höhe von ca. 2300 € jährlich.
Ist das wirklich der Fall?
Trotzdm man kein Einkommen hat?
Pro Person?
Und wenn ja, was würde ich dafür bekommen?
Also Krankenversicherung wäre witzlos, die schliessen wir dann eh vorher privat ab.

Danke schon mal für alle Antworten
Gruss Matthias
 
Wo wird sowas erzählt?

Die Schule wollte von unserer Großen eine Sozialversicherungsnummer, um angeblich Fördergelder beantragen zu können.
Nach 3 Jahren, in denen ich vergeblich eine Nummer versucht habe, zu beantragen.
Also ging eine port. Freundin mit.
Das Ergebnis:
Obwohl man mit Arbeitsstelle oder als Student eine Nummer bekommen KANN, gibt es die nur, wenn die Schule BEGRÜNDET, wieso.
Es gab also keine Nummer.
Nun erklär mir mal, wie man zahlen soll ohne Nummer?
Das kannst du deiner "Quelle" mitteilen.

Wenn man sich Selbstständig macht mit einem Job, Handwerk oder Laden, DANN ist das so. Aber ich meine mich zu erinnern, das es sogar dann teuerer ist, wie von Dir genannt.
Aber selbst da wird es Probleme geben, an eine Nummer zu bekommen.
Die tun nämlich so, als wenn das ausstellen Geld kosten würde oder eine Auszeichnung wäre.
Keine Ahnung, aber meine Erfahrungen mit der port. Sozialversicherung ist diese...da tut sich nix.
Ich warte immer noch auf ein Dokument, das die mir ausstellen müssen für die deutsche Krankenkasse.
Die Nummer für die Große gab es nicht, weil...womöglich ist es Arbeit, ich weiß es nicht.

Vergiss diese Aussage.
Ohne Einkommen ist es dein Problem, wovon ihr lebt.
Wenn es vom Ersparten ist, ist das OK.
Sollten Zinsgewinne über 6000 Euro im Jahr anfallen, muss man eine Steuererklärung machen.
Ich habe nämlich auch da geschaut, der Steuerpflichtige muss sich selbst kümmern und bis 6k Euro Jahreseinkommen muss man keine Erklärung abgeben.
Aber, wenn ihr dann in Rente geht, könnt ihr nicht mehr die Steuerfreiheit darauf nutzen, denn ihr wohnt ja dann schon ein paar Jahre hier.

Krankenversicherung ist eine Bürgerversicherung, man kann sich Privat besser versichern, kostet aber.

Soweit mein Kentnisstand, es gibt aber noch Experten hier, die das gerade rücken können.
 
Ozzy, danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ich halte es ja auch für absurd, habe ich aber auf"staatenlos.ch" so gelesen und war sehr erschrocken.
Krankenversicherung würden wir eh eine internationale abschliessen.
Ich bin mal gespannt ob sich hier noch ein Experte meldet, der sich mit diesem Thema wirklich gut auskennt?
 
Na, diese Seite sieht aber seriös aus, Hola.
Kanpp 400 Euro pro "Beratungssitzung", wahrscheinlich per Skype, da der gute Mann ja dauernd irgendwo unterwegs ist.

Ein Selbstvermarkter, mehr will ich nicht dazu schreiben.
Soll jeder das machen, wie er glücklich wird.
Aber ob er mit 60 auch noch rumreist um Steuern zu sparen und Cocktails in Hotelpools zu trinken?
 
Moin
Ozzy liegt absolut richtig...
Wer die Leistungen (Rente/Krankenversicherung/Arbeitslosengeld) nicht in Anspruch nehmen will und keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in PT nachgeht braucht sich nicht in die Sozialversicherung einzahlender Weise einzuschreiben.

Was aber auf jeden Fall erfolgen muss ist die Aufenthaltsgenehmigung und, weil fast überall im Geschäftsleben und sonstiger Bürokratie gefordert, eine Steuernummer beantragen... alles andere ist soweit erst einmal Wurscht.

Viel Erfolg

PS: nur so als Zusatz-INFO...
Wer nicht sozialversicherungspflichtig ist aber trotzdem (zB für Rente oder halt auch für ALG) einzahlen möchte kann, entsprechende Beitragsnummer vorausgesetzt, sich freiwillig versichern... im Moment sind es mind. 20,00 € im Monat, also sehr überschaubarer Betrag.

woher die o.g. 2300€/Jahr stammen sollen ist mir schleierhaft.
:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo wird sowas erzählt?

Die Schule wollte von unserer Großen eine Sozialversicherungsnummer, um angeblich Fördergelder beantragen zu können.
Nach 3 Jahren, in denen ich vergeblich eine Nummer versucht habe, zu beantragen.
Also ging eine port. Freundin mit.
Das Ergebnis:
Obwohl man mit Arbeitsstelle oder als Student eine Nummer bekommen KANN, gibt es die nur, wenn die Schule BEGRÜNDET, wieso.
Es gab also keine Nummer.
Nun erklär mir mal, wie man zahlen soll ohne Nummer?
Das kannst du deiner "Quelle" mitteilen.

Wenn man sich Selbstständig macht mit einem Job, Handwerk oder Laden, DANN ist das so. Aber ich meine mich zu erinnern, das es sogar dann teuerer ist, wie von Dir genannt.
Aber selbst da wird es Probleme geben, an eine Nummer zu bekommen.
Die tun nämlich so, als wenn das ausstellen Geld kosten würde oder eine Auszeichnung wäre.
Keine Ahnung, aber meine Erfahrungen mit der port. Sozialversicherung ist diese...da tut sich nix.
Ich warte immer noch auf ein Dokument, das die mir ausstellen müssen für die deutsche Krankenkasse.
Die Nummer für die Große gab es nicht, weil...womöglich ist es Arbeit, ich weiß es nicht.

Vergiss diese Aussage.
Ohne Einkommen ist es dein Problem, wovon ihr lebt.
Wenn es vom Ersparten ist, ist das OK.
Sollten Zinsgewinne über 6000 Euro im Jahr anfallen, muss man eine Steuererklärung machen.
Ich habe nämlich auch da geschaut, der Steuerpflichtige muss sich selbst kümmern und bis 6k Euro Jahreseinkommen muss man keine Erklärung abgeben.
Aber, wenn ihr dann in Rente geht, könnt ihr nicht mehr die Steuerfreiheit darauf nutzen, denn ihr wohnt ja dann schon ein paar Jahre hier.

Krankenversicherung ist eine Bürgerversicherung, man kann sich Privat besser versichern, kostet aber.

Soweit mein Kentnisstand, es gibt aber noch Experten hier, die das gerade rücken können.

Hallo Ozzy,

Vielen Dank für deinen Post (von vor 2 Jahren)
Hättest du evtl noch einen Link, wo das ‘offiziell’ mit den 6000 Euro zu finden ist?

Mit den besten Grüssen und schonmal lieben Dank,

Pfeffersack
 
Da hat der Ozzy wohl etwas falsch verstanden.
Man mus bei der IRS-Erklärung unterscheiden zwischen Einkommen aus Arbeit, Renten oder Pensionen oder Einkommen aus Kapitalerträge dh Zinsen und Dividenden.
Für ein Einkommen aus Arbeit, Renten oder Pensionen braucht man bis zum Betrag von 8.500 keine Steuererklärung zu machen. Für Einkommen aus Kapitalerträge muss immer eine IRS-Erklärung abgegeben werden und der Steuersatz beträgt 28 %. Eventuell im Quellland gezahlten Steuern werden berücksichtigt.
Lebt man nur von seinen Kapitaleinnahmen und hat keine Einkünfte aus Arbeit, Renten oder Pensionen bzw. sind diese niedriger als 8.500€ so kann man seine gesamte Einkünfte 'globalisieren' und zahlt man 14,5 % über alles.
Johan
 
Ich habe jetzt hier keine Lesezeichen, aber es wird wohl so wie Johan schreibt, sein.
Da ich immer hier schaue, muss ich meine Info von dort haben.

Hier der Auszug:
Von der Abgabe der Steuererklärung ist man befreit, wenn

a) nur Einkünfte erzielt werden, die den befreienden Steuereinbehalten (Taxas liberatórias = Abgeltungssteuer) unterliegen. Zur Abgabe der Steuererklärung kann optiert werden.

b) Arbeitseinkommen und Renten/Pensionen unter einem Jahreswert von 8.500,- € und ohne Steuerabzug

c) Erhaltene Unterhaltszahlungen unter 4.104,- €

d) Landwirtschaftliche Subventionen bis 1.676,88 €

e) «Einmal-Rechnungen» bis 1.676,88 €

In allen übrigen Fällen ist eine Steuererklärung abzugeben.

Daher gehe ich davon aus, das, wenn Zinsen im Inland anfallen, die bereits einer Abgeltungssteuer unterliegen, man nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben muss.
Aber lese die Seite durch und bei Fragen, beauftrage Hr. Huenermund. Er weiß bescheid.
 
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