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Frage Wohnungsbesitzer: Wie kann ich das an der Grenze nachweisen?

Franzl

Amigo
Teilnehmer
Liebe Portugal Freunde.
Ich besitze im Norden Portugals eine Wohnung.Dzt. ist aber der Grenzverkehr nach Portugal geregelt,deswegen braucht man ein Dokument,welches bescheinigt,dass man Besitzer einer Immobilie in Portugal ist.Meine Frage:genügt der notarielle Vertragsabschluss als Dokument oder muss man extra ein Dokument dafür anfordern,wenn ja,welches und wo?
Danke für Eure Inputs
lG Franzl
 
Herzlich Willkommen hier im PF und viel Spaß.

Das was du hast nimmst du mit. Wenn du eine Residencia haben solltest, dann reicht die aus.

Wo im Norden bist du denn?

Grüße aus dem Virgental :-)
 
Wie ist das eigentlich? Recidencia heißt Hauptaufenthalt in PT und dort Steuern zahlt etc. Ist man nun regelmäßig weniger als 6 Monate im Jahr in PT. Wie meldet man sich da am besten an? Jedes Mal neu, wenn 3 Monate am Stück überschritten werden und dann wieder abmelden oder wie?
 
Residencia heißt in meinen Augen nicht automatisch Steuerwohnsitz, sondern das man dort Wohnrecht hat.
Du bekommst die Residencia, wenn du dort wohnst. nach 3 Monaten. Wenn du nach 5 wegziehst, ist das legal und steuerlich unerheblich und niemand prüft das.
Man ist als Steuerpflichtiger auch selbst dafür verantwortlich, alles richtig zu machen.
Sollte mal eine Prüfung sein, Pech.
Auch die ganzen Ferienimmobesitzer haben ja auch eine Residencia, aber Steuersitz in zB. Deutschland.
 
Das versteh ich nicht @Ozzy.

Eine Recidência, also das Ding mit "Urkunde" und lauter wichtigen Stempeln darauf, bedeutet doch: befristetes Daueraufenthaltsrecht in PT. 5 Jahre beim ersten Mal. Das Ding bekommt man doch nur, wenn man sich länger als 6 Monate in PT aufhält, oder? Und das bedeutet, dass ich mein Welteinkommen in PT versteuern muss, oder?

Was viele hier aber bräuchten, wäre ein Art "Mini-Recidência". Man hat ein Ferienhaus und ist immer mal wieder länger als 3 Monate in seinem Häuschen, aber nie mehr als zusammengenommen 6 Monate im Jahr.

Wie geht das? Muss man dann immer wieder an- und abmelden?
 
Gute Frage, das sehe ich auch so... Wir haben auch keine Residência, aber Corona lehrt, das so etwas sinnvoll wäre..., aber bisher für's gelegentlich genutzte Ferienhaus ja nicht machbar...
 
Also niemand prüft, ob du die Residencia 365 Tage im Jahr nutzt.
Eine Residencia ist NICHT mit deiner NIF verknüpft.
Es ist die Erlaubnis, sich in Portugal niederzulassen.
ZB. wenn man Wohneigentum hat.
Aber das heißt nicht automatisch, das dein Steuerwohnsitz hier ist.
Weißt du, wie viele zB. Deutsche mit Residencia wieder Portugal verlassen? Da es kein Meldegesetz gibt, sind die weg und niemand hört wieder was von ihnen.
Soll das FA den allen hinterher recherchieren?
Wenn du hier arbeitest oder Einkünfte erzielst, wie zB. Rente, DANN musst du hier Steuern zahlen.
Aber wenn du hier ein Ferienhaus hast und 3 Monate im Jahr bist, nicht.
Trotzdem kannst du eine Residencia bekommen, wenn du hingehst und danach fragst.
So mein Kenntnisstand.
Es geht ja darum, das du quasi den Zugang zu deinem Eigentum nachweisen kannst und bekommst.
Neben anderen rechtlichen Dingen.
Wie kann ich es sonst noch ausdrücken?
Du zahlst die Grundsteuer für das Ferienhaus, aber ohne Einkommen keine Einkommenssteuererklärung.
Das Einkommen ist ja in D.
So verständlich?
befristetes Daueraufenthaltsrecht in PT. 5 Jahre beim ersten Mal. Das Ding bekommt man doch nur, wenn man sich länger als 6 Monate in PT aufhält, oder
Ja, 5 Jahre beim ersten Mal, nein, das kann man sofort beantragen, nach 3 Monaten MUSS man es spätestens.
Und wie du schreibst, es ist ein Daueraufenthaltsrecht, keine Pflicht dazu.
Ich denke, das erklärt es am besten.
 
Dankeschön @Ozzy !
Dann werd ich mich dann das nächste Mal drum kümmern. Hatte es immer so verstanden, dass es die Residência erst gibt, wenn man da wohnt und nicht nur den Urlaub verbringt...
 
Wer länger als 3 Monate in PT wohnen möchte muss eine Meldebescheinigung (Certificado de Registo) beantragen (bei der Gemeindeverwaltung)

Wer länger als 6 Monate in PT wohnen möchte muss eine Aufenthaltsgenehmigung (Certificado de Residência) beantragen.
Diese wird erst vorläufig für 1 Jahr + jeweils 2 Verlängerungen á 2 Jahre erteilt (also insgesamt 5 Jahre), erst dann kann man die Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Certificado de Residência Permanente) beantragen.

Und auch wenn sie auf PT permanente heißt - sie muss spätestens alle 5 Jahre verlängert werden.

Hier wird es soweit erklärt (DE):




Die offizielle Seite auf PT:

.
 
Fuer den Nachweis_ Eigentum geht
auch die IMI Rechnung


Miranda D, einer schoener Fleck,
klar die groesseren Geschaefte dort
liegen halt in SPanien
 
Im Juni 2020 sind wir von Portugal zurück nach Deutschland gereist. Nach dem Grenzübertritt nach Spanien, an einer Tankstelle, trafen wir ein Ehepaar mit 2 kleinen Kindern. Denen wurde die Einreise nach Portugal verweigert. Das Ehepaar hatte Dokumente über eine Immobilie in Lissabon dabei, sowie diverse Rechnungen, die diesen Immobilienbesitz bestätigen. Um künftige Einreisen nach Portugal zu sichern, haben wir uns ein "Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia" von unserem Concelho (Torres Vedras) ausstellen lassen. Ohne Einfluss auf den steuerlichen Wohnsitz. Diese aktuellen Einreisebestimmungen gelten vorerst bis 1. März. Das Auswärtige Amt (
gibt zeitnah Änderungen bekannt.
Viel Erfolg!
Wolfgang
 
Diese wird erst vorläufig für 1 Jahr + jeweils 2 Verlängerungen á 2 Jahre erteilt (also insgesamt 5 Jahre), erst dann kann man die Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Certificado de Residência Permanente) beantragen.

@ALISAN War vielleicht mal so, wir haben unsere gleich auf 5 Jahre bekommen, die nun rum sind. Deswegen musste ich ja der SEF nachtelefonieren. Ich bin gespannt, ob und wie der Termin imMai abläuft.

Ansonsten ist ja nun alles perfekt erklärt worden von Dir.
 
@ALISAN War vielleicht mal so, wir haben unsere gleich auf 5 Jahre bekommen, die nun rum sind...

KANN bis zu 5 Jahren ausgestellt werden, muss nicht... Minimum sind halt die oben aufgeführten 1+2+2 Jahre - danach kann man nur noch die "Unbefristete" beantragen.

NEBENBEI die KOSTEN: 15,00 €

"Emissão
O certificado de registo é obrigatório para cidadãos da União Europeia e outros (*) que pretendam permanecer em território nacional por um período superior a 3 meses. Após terem decorrido 3 meses da entrada em Portugal, o cidadão tem 30 dias para fazer o pedido na Câmara Municipal da área de residência.

O certificado só pode ser emitido por um período máximo de 5 anos, a contar da data da sua emissão.
...
Renovação por caducidade ou alteração de dados
Pode solicitar a renovação por caducidade, apenas se o certificado for emitido por um período inferior ao limite legal previsto, ou seja, até ao máximo de 5 anos. Após este período, terá que requerer autorização de residência no Serviço de Estrangeiros e Fronteiras (SEF).)
"


ÚLTIMA ATUALIZAÇÃO: 12.01.2021
(rechts oben kann man auf EN stellen)
.
 
Jetzt habe ich zu dem Thema auch mal zwei Fragen:

1) Die Pflicht sich nach drei Monaten eine Certificado de Registo zu holen gilt wahrscheinlich bei 3 Monaten am Stück, oder ? Wir kommen ja normalerweise schon auf ca. 3 Monate, aber zu Non-Corona-zeiten nicht am Stück.

2) Welche Vor- und Nachteile habe ich denn aus einer Certificado de Registo ? Einkommen (wenn auch im Moment mit Homeoffice) ist natürlich in D, Steuerpflicht ebenso. Hat es dann, ausser der Nachweismöglichkeit zu Corona-Zeiten noch andere Vorteile ?

Gruss
Hans
 
Jetzt habe ich zu dem Thema auch mal zwei Fragen:

1) Die Pflicht sich nach drei Monaten eine Certificado de Registo zu holen gilt wahrscheinlich bei 3 Monaten am Stück, oder ? Wir kommen ja normalerweise schon auf ca. 3 Monate, aber zu Non-Corona-zeiten nicht am Stück.

2) Welche Vor- und Nachteile habe ich denn aus einer Certificado de Registo ? Einkommen (wenn auch im Moment mit Homeoffice) ist natürlich in D, Steuerpflicht ebenso. Hat es dann, ausser der Nachweismöglichkeit zu Corona-Zeiten noch andere Vorteile ?

Gruss
Hans

ZU 1: solche Angaben sind pro JAHR üblich

ZU 2: da es gesetzlich verpflichtend ist entgeht man mit dem Dokument einer empfindlichen Geldbuße ;)

Das Dokument (so oder ähnlich) gibt es eigentlich schon immer, hat also wenig mit Corona und der jetzigen Lage zu tun.
.
NACHTRAG:
Die mögliche Geldbuße? ...zwischen "400 bis 1500 €" - in besonderen Fällen kann sogar das Bleiberecht entzogen werden...

(rechts oben EN)
.
 
Die 15 € sind aber nur für Erwachsene zu zahlen. Die Kinder waren bei uns frei.
Jedenfalls vor 5 Jahren.
 
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