In dem Beitrag „Neues europäisches Unterhaltsrecht“ (August 2011) wird die neue EG-Verordnung, die am 18.06.2011 in Kraft getreten ist und die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen vereinfachen soll, anhand eines Beispiels anschaulich erklärt. Insbesondere wird darauf eingegangen, welches das zuständige Gericht bei Unterhaltssachen ist, welches Recht auf den Unterhaltsanspruch anwendbar ist und nach welchem Recht sich das Verwandtschaftsverhältnis bestimmt.
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