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Versicherungen bei Ferienvermietung

Angel11

Amigo
Teilnehmer
Hallo!

weiß irgendjemand definitiv, welche Versicherungen ich nach dem neuen AL-Recht brauche, wenn ich mit AL vermiete?
Ich möchte gerne Schäden versichern, die Mietern in meiner Wohnung passieren können und für die sie mich haftbar machen könnten (z.B. Hose an hervorstehendem Nagel aufgerissen...), Schäden, die Mieter in meiner Wohnung verursachen könnten (z.B. von Kinderhänden liebevoll bemalte Wände, Schäden am Ofen durch unsachgemäße Behandlung,...) aber vor allem Schäden am Gemeinschaftseigentum in der Wohneinheit, der noch 3 andere Eigentümer angehören (z.B. beschädigte Treppe durch Koffer, beschädigte Schlösser an Törchen zum Grundstück,in Mitleidenschaft gezogene Wände im Gemeinschaftsflur durch Ein-/Auszug...).

Vielleicht bin ich da übervorsichtig, aber wir haben einen Nachbarn, der nur darauf wartet, dass wir diesbezüglich einen Fehler machen.

Klar fragen wir Kaution und wir haben gehört, dass eventuelle Schäden selten über den gefragten 200,- € Kaution liegen und nicht so häufig vorkommen - dennoch kann z.B. ein demoliertes TV oder eine zu renovierende Wand im Gemeinschaftsflur schnell Mal mehr kosten.

Wie ist da die versicherungsrechtliche Lage - hat jemand vielleicht eine Empfehlung für eine Versicherungsgesellschaft, die auf sowas spezialisiert ist - oder machen wir uns da übertriebene Sorgen?

Dankbar für jeden Tipp und liebe Grüße

Angela
 
Eine Vermietung für z.B. eine Woche ist nichts anderes als ein befristeter Mietvertrag. Dafür muß kein neues "Recht" oder neue Versicherungen erfunden werden.
 
so habe ich das in der Zeitung gelesen.
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Sorry - danke für eure Beiträge - aber ich spreche leider noch nicht ausreichend portugiesisch! Und mit google Übersetzer kann ich das leider nicht übersetzen!

Lieber Roemer: Eine Ferienvermietung liegt aber rechtlich gesehen doch leider anders als ein, auf welche Zeit auch immer, befristeter Mietvertrag: Um meine Wohnung als Ferienwohnung vermieten zu dürfen, brauche ich eine Genehmigung (AL), die ich bei der Gemeinde, in der meine Wohnung liegt, anfragen muss. Dies habe ich getan und man hat mir zugestanden, dass ich meine Wohnung als Ferienwohnung vermieten darf, wenn ich sie entsprechend ausstatte, Dies habe ich getan und nun habe ich eine AL-Nummer und darf offiziell meine Wohnung als Ferienwohnung vermieten.
Da mein Nachbar das nicht toll findet, versucht er nun, mit allen Mitteln gegen diese Erlaubnis anzugehen. U.a. versucht er, meine Gäste durch ein merkwürdiges Verhalten wie Öl auf Türklinken, tote Schlangen vor der Tür, Müll vor der Wohnungstür ect. abzuschrecken.

Auch bemängelt er, dass durch die Vermietung meiner Wohnung (eine Wohneinheit innerhalb eines Hauses mit vier Parteien) Schäden am Gemeinschaftseigentum entstehen könnten, für die ich dann aufzukommen hätte.

Genau um diesen Fall abzudecken, suche ich eine entsprechende Versicherung.

Das war der Hintergrund meiner Frage - vielleicht ist es nun ein wenig verständlicher!

Liebe Grüße
 
Der Artikel sagt, dass du eine private Haftpflicht brauchst, die Schäden abdeckt, die durch deine Gäste am gemeinsamen Eigentum entstehen. Einzelheiten solltest du mit deiner Versicherungsgesellschaft besprechen.
 
Hier ein grober Inhalt auf deutsch und ein paar Interpretationen von Google zum Originalartikel:

1. "Nachbarn können in den meisten Fällen lokale Unterkünfte im Gebäude verhindern.
Solange Besitzer von mehr als der Hälfte des Gebäudes örtliche Unterkünfte ablehnen, können Aktivitäten verhindert werden. Um gültig zu sein, muss diese Mehrheit der Nachbarn Gründe angeben, die beweisen, dass es eine "wiederholte und bewiesene Praxis von Handlungen gibt, die die normale Nutzung des Gebäudes stören, sowie Unbehagen verursachen und den Rest der Eigentümer von Eigentumswohnungen betreffen ". Die endgültige Entscheidung über die Absage wird von der Autarkie sein."

2. "Nach dem neuen Gesetz können Eigentumswohnungen die Zahlung eines zusätzlichen Beitrags genehmigen, der den Kosten entspricht, die sich aus der verstärkten Nutzung der gemeinsamen Teile ergeben, mit einer Grenze von 30% des jährlichen Wertes der jeweiligen Quote. Dazu genügt es, dass in einem Wohnhaus, in dem zwei Drittel der Wohnungseigentümer vertreten sind, eine interne Regelung mehrheitlich genehmigt ist."

3. "Die Versicherung gegen Schäden in den öffentlichen Bereichen wird obligatorisch
Die Eigentümer von Unterkünften müssen eine zusätzliche Versicherung abschließen, um Schäden zu vermeiden, die von den Gästen dieser Unterkunft in den öffentlichen Bereichen der Gebäude verursacht werden. Nach dem Gesetz muss der "Halter des örtlichen Beherbergungsbetriebs eine gültige Haftpflichtversicherung unterhalten , die die Brandrisiken und Eigentums- und Nichteigentumsschäden abdeckt, die Gästen und Dritten für Unfälle bei der Ausübung der Tätigkeit entstehen." Wenn Sie diese Versicherung nicht haben, wird die lokale Unterkunft Registrierung sofort storniert.

Der gesamte Artikel im Original: Alojamento Local. O que muda, porque muda e os riscos da mudança

und eine Version von heise dazu

Kampf dem Tourismuswohnungsboom in Portugal

Du solltest dich aber über diesen Text hinaus noch einmal intensiv fachlich dazu beraten lassen.

Darüberhinaus lässt du die genaue Situation unerwähnt. Wie ist eure kleine Wohnanlage genau organisiert. Gibt es Miteigentümerversammlungen und gibt es Protokolle darüber. Wieviel vom Gemeineigentum gehört dir genau (Permilagem), d.h. wieviel Einfluß hast du und wieviel die anderen. Die Lage ist kompliziert und wenn du nicht aufpasst, ist es schnell vorbei. Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe. Wenn du keine eindeutige, mehrheitliche Erlaubnis der Miteigentümer für dein AL hast, könnte dir die Mehrheit jetzt unter Umständen das Geschäft verhindern. Dazu müsste man aber deutlich genauer wissen, wie das bei euch organsiert ist.

Ich habe das gerade noch einmal nachgelesen in deinen alten Beiträgen. Danach ist es kein Condo, aber es gibt eine Verwaltung und es gab mindestens eine Miteigentümerversammlung. Also meine Meinung dazu, ihr seid auf dünnem Eis. Wenn der mißliebige Nachbar die anderen mobilisiert kriegt, kann es eng für euch werden.

Aber...ich bin kein Fachmann und betone, alle meine Auskünfte sind ohne Gewähr und ich lasse mich immer wieder sehr gerne vom Gegenteil überzeugen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@angel 11 hier ein ergänzender Artikel zu deinem Thema:


Ein Zitat aus dem Artiekl: "die Hausverwaltung, die grundsätzlich einer Vermietung zustimmen muss" wäre für dich dann relevant oder??
 
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