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Frage Vermögensnachweis - Wie und Wo - Erfahrungen, Tipps

Algarven_Heinz

Amigo
Teilnehmer
Hallo Forumsmitglieder!

Ich bin Österreicher und beabsichtige mich ab September/Oktober an der Algarve niederzulassen. Noch bin ich mir nicht sicher ob das für bis zu 183 Tage im Jahr sein wird oder mehr.

Als ersten Schritt werde ich mich an der Gemeindeverwaltung (Câmara Municipal) anmelden.
Ich bin weder Rentner, noch zahle ich Einkommensteuer in Österreich. Ich beziehe Mieteinnahmen in Österreich, bis zu einem Betrag, der in Österreich noch keiner Einkommensteuer unterliegt.

Zusätzlich ist am Konto ein etwas höherer Betrag deponiert, für z.b. Autokauf ?

An der Botschaft in Wien wurde mir gesagt, dass ich in Portugal sobald wie möglich ein Konto eröffnen soll und dort einen montalichen Dauerauftrag der Mieteinnahmen einzurichten. Zusätzlich sollte ein etwas höherer Geldbetrag ebensfalls auf das (neue) portugiesische Konto transferiert werden.

Ist das so richtig? Möchte der portugiesische Staat auch einen Mietvertrag sehen oder reicht eine Kopie eines Kontoauszuges (monatlicher Geldeingang) oder muss ein Dokument notariell beglaubigt werden ?

Danke! Heinz
 
Hallo Heinz,
Willkommen im Forum!

Du musst damit rechnen, dass u.U. das portugiesische Finanzamt Steuern auf die Mieteinnahmen erheben will, wenn Du hier Deinen Wohnsitz hast. Zumindestens mit Deutschland besteht für Immobiliengewinne kein Doppelbesteuerungsabkommen. Es mag sinnvoll sein sich bei einem portugiesischen Steuerberater zu informieren.

Iris
 
Hallo Iris!

Danke mal für deinen Tipp. Das ist interessant, weil ich immer wieder lesen kann, dass die Einnahmen aus vermieteten Immobilien in Deutschland der deutschen Einkommenssteuer unterliegen. (Ich nehme mal an, dass sich Deutschland und Österreich diesbezüglich nicht unterscheiden) und beide Länder haben ein DBA mit Portugal.

Danach ist man mit den Mieteinnahmen nur in Deutschland steuerpflichtig.

Oder an anderer Stelle nochmals der ähnliche Text:

Die Mieteinnahmen unterliegen in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht.
.......Denn das DBA regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht. Nahezu alle DBAs sehen vor, dass das Besteuerungsrecht für Mieteinnahmen dem Belegenheitsstaat (=Lagestaat) der Immobilie zusteht.




In Österreich ist man bei Mieteinnahmen bis 11.000 Euro / Jahr von der Einkommenssteuer befreit. Wie sich das in Deutschland verhält, kann ich nicht sagen, kann mir aber auch vorstellen, dass es dabei ebenfalls einen Höchstbetrag gibt.

Um es auf den Punkt zu bringen, ich möchte gerade am Beginn übervorsichtig sein und zukünftige Fragen und Probleme vermeiden. Nachdem ich Arbeit gefunden habe, bezahle ich soweiso die Einkommenssteuer in Portugal und das mache ich gerne und ist auch richtig so, wie überall auf der Welt.
Wenn durch Angabe von Mieteinnahmen aus Österreich Hebel in eine (mir falsche) Bewegung gesetzt werden, wie kann ich dann Vermögen/Einkommen nachweisen, ohne von einer Mieteinnahme zu sprechen. In einem Beitrag hier habe ich gelesen, dass die Behörden das Thema unterschiedlich behandeln. Ich kann jederzeit ca. 20.000 Euro am Konto nachweisen und könnte noch zusätzlich einen monatlichen "Unterstützungsbetrag" meiner Schwester von z.b. 800 Euro angeben? (um nicht auf eine Mieteinnahme zu sprechen zu kommen).

Danke und LG, Heinz
 
Zuletzt bearbeitet:
Such Dir doch erstmal das entsprechende DBA zwischen Ö und PT.

Ich hatte diesen Tipp schon mal hier gepostet:
Es gibt auch eine offizielle Seite der

Die kannst Du auch kontaktieren und erhälst eine kompetente Antwort. (Sprache egal.)


Da man nicht direkt nachfragen kann, müsstest Du so konkret wie möglich Deinen Fall schildern und ganz klar gegliederte Fragen stellen.
 
Danach ist man mit den Mieteinnahmen nur in Deutschland steuerpflichtig.

In Österreich ist man bei Mieteinnahmen bis 11.000 Euro / Jahr von der Einkommenssteuer befreit. Wie sich das in Deutschland verhält, kann ich nicht sagen, kann mir aber auch vorstellen, dass es dabei ebenfalls einen Höchstbetrag gibt.

Mieteinnahmen aus Deutschland sind auch bei einem Wohnsitz in Portugal in Deutschland zu versteuern, das ist korrekt.

Allerdings gibt es für einen beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland (ausschließlicher Wohnsitz in Portugal bzw. kein weiterer Wohnsitz mehr in Deutschland) keinerlei Freibeträge mehr, die Mieteinnahmen sind also vom ersten Euro an steuerpflichtig.

:)
 
Der threadersteller ist Österreicher.
Alles was mit Deutschland zu tun hat, ist irrelevant. Kann anders sein, kann gleich sein... = Spekulation..
Darum: Konkret in das DBA zwischen Ö und PT schauen.
Mieteinnahmen aus Deutschland sind auch bei einem Wohnsitz in Portugal in Deutschland zu versteuern, das ist korrekt.

Allerdings gibt es für einen beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland (ausschließlicher Wohnsitz in Portugal bzw. kein weiterer Wohnsitz mehr in Deutschland) keinerlei Freibeträge mehr, die Mieteinnahmen sind also vom ersten Euro an steuerpflichtig.

:)
Hallo Forumsmitglieder!

Ich bin Österreicher und beabsichtige mich ab September/Oktober an der Algarve niederzulassen. Noch bin ich mir nicht sicher ob das für bis zu 183 Tage im Jahr sein wird oder mehr.

Als ersten Schritt werde ich mich an der Gemeindeverwaltung (Câmara Municipal) anmelden.
Ich bin weder Rentner, noch zahle ich Einkommensteuer in Österreich. Ich beziehe Mieteinnahmen in Österreich, bis zu einem Betrag, der in Österreich noch keiner Einkommensteuer unterliegt.
...

....
 
Vor allem nicht vergessen, als NHR beim Finanzamt anzumelden. Wenn es durch geht, sind es weniger Steuern.

Ich hatte die Eingangsfrage aber so verstanden, wie man sein Vermögen bei Anmeldung nachweist.
Da reicht ein Kontoauszug mit ausreichend Barmitteln aus.
 
Vor allem nicht vergessen, als NHR beim Finanzamt anzumelden. Wenn es durch geht, sind es weniger Steuern.

Ich hatte die Eingangsfrage aber so verstanden, wie man sein Vermögen bei Anmeldung nachweist.
Da reicht ein Kontoauszug mit ausreichend Barmitteln aus.

Ein Kontoauszug mit ausreichend Barmitteln reicht also aus.

Danke, das wollte ich wissen und macht aus einer unkomplizierten Sache keine komplizierte Sache.

Da die Mieteinnahmen durch den geringen Betrag in Österreich einkommensteuerbefreit sind, sind diese Mieteinnahmen auch nirgends in Österreich gemeldet, müssen auch nicht, weil der Betrag unter der Grenze ist.
Und natürlich werde ich die Mieteinnahmen nun auch nicht in Portugal am Finanzamt angeben, wenn Barmittel bereits ausreichen.

Die Frage kommt aber nun auf, inwieweit portugiesiche Finanzbehörden über mein österr. Konto Informationen einholen dürfen/können, denn bei den monatlichen Einnahmen steht jedes Monat "Miete von X". Wäre es hier ratsam ein neues Konto zu eröffen wo ausschließlich der Betrag von z.b. 15.000 Euro aufscheint. Oder noch besser, 15.000 Euro auf ein portugiesisches Konto auf meinen Namen überweisen, als Nachweis?
Such Dir doch erstmal das entsprechende DBA zwischen Ö und PT.

Ich hatte diesen Tipp schon mal hier gepostet:
Es gibt auch eine offizielle Seite der

Die kannst Du auch kontaktieren und erhälst eine kompetente Antwort. (Sprache egal.)


Da man nicht direkt nachfragen kann, müsstest Du so konkret wie möglich Deinen Fall schildern und ganz klar gegliederte Fragen stellen.
Danke für den Tipp, das werde ich machen und Infos einholen!
 
Nachdem ich Arbeit gefunden habe...
Wenn du Arbeit hast, dann kannst du dich doch darauf berufen.
Eine "Ehrenerklärung" reicht dann aus.
Muss man eh unterschreiben.
Schau mal hier:

Zitat daraus:
O que preciso para requerer?
Documentos e requisitos:
1. Bilhete de Identidade/ passaporte válidos;
2. Declaração, sob compromisso de honra, de que exerce uma atividade profissional subordinada ou independente em Portugal;
Ou
Declaração, sob compromisso de honra, de que dispõe de recursos suficientes para si próprio e para os seus familiares, bem como um seguro de saúde, desde que tal seja exigido no Estado-Membro da sua nacionalidade aos cidadãos portugueses;
Hab dir den Passus mit Fettbuchstaben markiert.

LG
 
Die Anmeldung mit Kontoauszug wird bei der Stadt gemacht. Da war nix mit Finanzamt.
15k sollten reichen alleine.

Ok, alles klar soweit.

Im nächsten Schritt wird es dann interessanter mit der NIF. Was wäre in meinem Fall hier sinnvoller? Ozzy, du schreibst etwas weiter oben "Vor allem nicht vergessen, als NHR beim Finanzamt anzumelden. Wenn es durch geht, sind es weniger Steuern." Also bei einer Anmeldung beim Finanzamt (unbedingt mit meiner Adresse in Österreich) sollte ich eine NHR-NIF bekommen und bin dann in Portugal nur begrenzt steuerpflichtig? D.h. ich bin dann nicht - wie z.b. ein voll ansässiger, deutscher Einwanderer - mit meinen weltweiten Einnahmen in Portugal steuerpflichtig? In dem Fall wird dann wohl niemand nach etwaigen Einnahmen aus Österreich suchen? (Anmerkung nochmals: die Mieteinnahmen in Österreich sind wegen des geringen Betrags einkommensteuerbefreit - aber ich habe durchaus Ängste, dass ich in irgendeiner Weise davon dann Steuern in Portugal abführen muss).Wenn du von "weniger Steuern" schreibst, dann nehme ich an du meinst dann, dass ich dann nur 20% fix als Angestellter (z.b. Tourismus) zahle ?

Den NHR Status habe ich nur wenn ich nicht mehr als 183 Tage Pro Jahr mich in Portugal aufhalte?
(1) das weiß ich ohnehin noch nicht wie lange ich mich pro Jahr in Portugal aufhalten, nehmen wir an ich finde einen Job im Tourismus an der Algarve kann ich mir gut vorstellen ca. 4 Monate dort zu arbeiten und dann wieder in eine zeitlang in Österreich zu leben.
(2) Rechtlich sicher nicht 100% in Ordnung, aber inwiefern sollte mir jemand nachweisen wie lange ich mich exakt in Portugal aufhalte (Schengen-Raum). Ich lese auch immer wieder, dass sich viele Personen gleich gar nicht anmelden.
Bin ich in diesen Überlegungen richtig was die NIF betrifft?

Zusätzlich gibt es immer wieder Unklarheiten, zuerst zum Meldeamt oder zuerst zum Finanzamt?

Danke für eure Hilfe und eure Informationen!
Ok, alles klar soweit.

Im nächsten Schritt wird es dann interessanter mit der NIF. Was wäre in meinem Fall hier sinnvoller? Ozzy, du schreibst etwas weiter oben "Vor allem nicht vergessen, als NHR beim Finanzamt anzumelden. Wenn es durch geht, sind es weniger Steuern." Also bei einer Anmeldung beim Finanzamt (unbedingt mit meiner Adresse in Österreich) sollte ich eine NHR-NIF bekommen und bin dann in Portugal nur begrenzt steuerpflichtig? D.h. ich bin dann nicht - wie z.b. ein voll ansässiger, deutscher Einwanderer - mit meinen weltweiten Einnahmen in Portugal steuerpflichtig? In dem Fall wird dann wohl niemand nach etwaigen Einnahmen aus Österreich suchen? (Anmerkung nochmals: die Mieteinnahmen in Österreich sind wegen des geringen Betrags einkommensteuerbefreit - aber ich habe durchaus Ängste, dass ich in irgendeiner Weise davon dann Steuern in Portugal abführen muss).Wenn du von "weniger Steuern" schreibst, dann nehme ich an du meinst dann, dass ich dann nur 20% fix als Angestellter (z.b. Tourismus) zahle ?

Den NHR Status habe ich nur wenn ich nicht mehr als 183 Tage Pro Jahr mich in Portugal aufhalte?
(1) das weiß ich ohnehin noch nicht wie lange ich mich pro Jahr in Portugal aufhalten, nehmen wir an ich finde einen Job im Tourismus an der Algarve kann ich mir gut vorstellen ca. 4 Monate dort zu arbeiten und dann wieder in eine zeitlang in Österreich zu leben.
(2) Rechtlich sicher nicht 100% in Ordnung, aber inwiefern sollte mir jemand nachweisen wie lange ich mich exakt in Portugal aufhalte (Schengen-Raum). Ich lese auch immer wieder, dass sich viele Personen gleich gar nicht anmelden.
Bin ich in diesen Überlegungen richtig was die NIF betrifft?

Zusätzlich gibt es immer wieder Unklarheiten, zuerst zum Meldeamt oder zuerst zum Finanzamt?

Danke für eure Hilfe und eure Informationen!
Bitte um Entschuldigung, ich habe den obigen Text nochmals überarbeitet, kann ihn aber nicht mehr editieren oder löschen, könnte das vielleicht ein ADMIN machen? Danke.

Der richtig gestellte Text wäre:

Ok, alles klar soweit.

Im nächsten Schritt wird es dann interessanter mit der NIF. Was wäre in meinem Fall hier sinnvoller? Ozzy, du schreibst etwas weiter oben "Vor allem nicht vergessen, als NHR beim Finanzamt anzumelden. Wenn es durch geht, sind es weniger Steuern."
Ich lese über den Status NHR, dass ich für 10 Jahre steuerlich begünstigt wäre, z.b. bei einer Arbeit als Angestellter würde ich fix nur 20% Steuern zahlen und ich bin dann nicht - wie z.b. ein "normaler" deutscher Einwanderer - mit meinen weltweiten Einnahmen in Portugal steuerpflichtig? In dem Fall wird dann wohl niemand nach etwaigen Einnahmen aus Österreich suchen? (Anmerkung nochmals: die Mieteinnahmen in Österreich sind wegen des geringen Betrags einkommensteuerbefreit - aber ich habe durchaus Ängste, dass ich in irgendeiner Weise davon dann Steuern in Portugal abführen muss).


Also bei einer Anmeldung beim Finanzamt als NHR, gebe ich dann meine österreichische Adresse an oder meine portugiesische Adresse an?


Wer nur bis zu 183 Tage pro Jahr sich in Portugal aufhält, der ist nicht steuerpflichtig, ist das richtig? D.h. solch eine Person wird auch keine NIF beantragen und wenn ein Mietvertrag z.b. auf 5 Monate abegschlossen wird, dann wird wohl die deutsche Adresse akzeptiert. Und Internet/Strom: Ist das üerhaupt möglich ohne NIF ? Solch eine Person wird natürlich ohne NIF auch keine Anstellung finden, ganz klar.


Zusätzlich gibt es immer wieder Unklarheiten, zuerst zum Meldeamt oder zuerst zum Finanzamt?

Danke für eure Hilfe und eure Informationen!
 
NHR gibt es meines Wissens nur, wenn du komplett nach Portugal umsiedelst.
Als Renter zahlt man aktuell dann 10% Steuern auf seine deutsche Rente ist ist damit aus dem DBA mit Deutschland raus. Das war vorher nicht so, da es mit0% besteuert wurde, hat sich Deutschland in dem Fall seinen Teil dann in Deutschland geholt. Es fiel quasi zurück.

Eine NIF braucht man immer, wenn du was kaufen, mieten oder Strom beziehen willst.
Wenn du pendelst, interessiert dich das ganze Gedöns ja nicht. Dann brauchst du auch nichts machen.
Eine NIF beim FA beantragen und gut ist, das geht auch mit AT Adresse.

Wenn du einen Mietvertrag hast, geht man damit zum FA und beantragt eine NIF. Diese wird dann in den vorläufigen Vertrag eingetragen. Dann kannst du damit Strom, Gas und Wasser beantragen.
Danach kannst du damit zum Meldeamt, wie du es nennst.
Dafür hast du eh 3 Monate Zeit.
Wenn du steuerlich in AT bleibst beim pendeln, musst du nichts weiter machen. Auch kein NHR bantragen.
Denn dann bist du ja nicht in Portugal steuerlich ansässig.
Es gibt dann ja auch noch sowas wie Krankenversicherung.
Wie stellst du dir das vor?

In Portugal sind überigens auch eine Steuerfrei Grenze. in Steuerberater kann da mehr zu sagen.
, oder oder .
Allerdings sollte man sich fragen, ob das alles Sinn macht, wenn man es nur des Geldes wegen macht.
 
Wenn ich dann alles richtig verstehe, dann wäre es in meinem Fall am vernünftigsten steuerlich in Österreich ansässig zu bleiben.

1. Mietvertrag abschließen
2. Mit Mietvertrag zum FA und eine NIF mit AT-Adresse beantragen
3. Die NIF wird dann in den Mietvertrag eingetragen
4. Innnerhalb von 3 Monaten zur Gemeindeverwaltung (Câmara Municipal) und anmelden.

D.h. dann in der NIF bin ich mit AT-Adresse registiert und lt. Câmara Municipal wohne ich dann in einer portugiesichen Stadt. Mein Hauptwohnsitz in Österreich bleibt davon unbeinträchtigt? D.h. ich bleibe Hauptwohnsitz gemeldet in Österreich und habe in Portugal so eine Art "Nebenwohnsitz" .

Das mit der Krankenversicherung ist durchaus ein Thema. Ich stelle mir das so vor und habe darin auch schon Erfahrung. Die Zeit die ich in Österreich bin, bin ich geringfügig bei einem meiner ehem. Arbeitgeber angestellt, weil ich online immer wieder ein wenig arbeiten kann. Mit einem Beitrag von 50 Euro/Monat ist man als geringfügig Beschäftigter voll krankenversichert. Die Monate in Portugal werde ich über Hanse-Merkur eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die Notfälle abdeckt. Die Arztrechnungen aus Portugal werden dann in Österreich refundiert, ich muss nur selbst in bar zuerst in Portugal beim Arzt bezahlen.
 
Wenn ich dann alles richtig verstehe, dann wäre es in meinem Fall am vernünftigsten steuerlich in Österreich ansässig zu bleiben.
Es gibt kein Wahlrecht, wo man seine Steuern zu zahlen hat (immer vorausgesetzt, man hält sich an die Regeln).

Die Steuern sind dort zu zahlen, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat (i.d.R. ist das bei zwei Wohnsitzen derjenige, an dem man sich mind. 183 Tage im Jahr aufhält). Um also weiterhin in Österreich steuerpflichtig zu sein, musst du dort die meiste Zeit des Jahres wohnen.

:)
 
Das ist mir schon klar, aber ich denke es ist unmöglich nachzuweisen, ob jemand 182 Tage oder 250 Tage bleibt (Schengen).

Ich hätte bitte noch eine Frage zur Steuernummer (NIF). Wenn ich meine österr. Adresse angebe, ich nur bis 183 Tage in Portugal bleibe und in diesen 6 Monaten z.b. 4 Moante arbeite, wie sieht es steuerlich dann aus? Ich bin steuerlich ansässig in Österreich, verdiene aber ca. 4 Monate in Portugal . Ich wäre ja nun damit in Portugal steuerpflichtig? Das verwirrt mich ein wenig.
 
Das ist mir schon klar, aber ich denke es ist unmöglich nachzuweisen, ob jemand 182 Tage oder 250 Tage bleibt (Schengen).

Ich hätte bitte noch eine Frage zur Steuernummer (NIF). Wenn ich meine österr. Adresse angebe, ich nur bis 183 Tage in Portugal bleibe und in diesen 6 Monaten z.b. 4 Moante arbeite, wie sieht es steuerlich dann aus? Ich bin steuerlich ansässig in Österreich, verdiene aber ca. 4 Monate in Portugal . Ich wäre ja nun damit in Portugal steuerpflichtig? Das verwirrt mich ein wenig.
Das ätzende an Finanzämtern ist (jedenfalls bei den deutschen), dass die Dir gar nichts nachweisen müssen. Du musst bei Verdacht zeigen, dass Du 183 Tage im Öschi-Land warst. Ob man sich so rausreden kann, "ich fahre immer mit dem Auto, ich zahle nie Maut, weil ich Landstraße fahre, ich nutze keine Kreditkarte und hebe auch nur alle zwei Jahre einen großen Batzen Geld ab, sämtliche Quittungen schmeiße ich weg und Handy nutze ich auch nicht ..." , wage ich zu bezweifeln.

Ich habe dunkel in Erinnerung, dass man schon nach 3 Monaten im Land versteuern muss, in dem man die Arbeiten ausführt. Ein Programmierer beispielsweise muss also bereits nach 90 Tagen im Land versteuern, wo er programmiert. Unsere deutschen Finanzämter geben Dir bereitwillig Auskunft. Die juckt das gar nicht, solange man bei ihnen versteuert. Beispielsweise einem Programmiere zu unterstellen, dass er länger als 3 Monate irgendwo seine Tätigkeit ausführt, stelle ich mir schwierig und unüblich vor.

Also Wohnsitz-Tricksereien schwer. Je nach Tätigkeit ist der Arbeitsnachweis weniger problematisch.
 
Das ätzende an Finanzämtern ist (jedenfalls bei den deutschen), dass die Dir gar nichts nachweisen müssen. Du musst bei Verdacht zeigen, dass Du 183 Tage im Öschi-Land warst. Ob man sich so rausreden kann, "ich fahre immer mit dem Auto, ich zahle nie Maut, weil ich Landstraße fahre, ich nutze keine Kreditkarte und hebe auch nur alle zwei Jahre einen großen Batzen Geld ab, sämtliche Quittungen schmeiße ich weg und Handy nutze ich auch nicht ..." , wage ich zu bezweifeln.

Ich habe dunkel in Erinnerung, dass man schon nach 3 Monaten im Land versteuern muss, in dem man die Arbeiten ausführt. Ein Programmierer beispielsweise muss also bereits nach 90 Tagen im Land versteuern, wo er programmiert. Unsere deutschen Finanzämter geben Dir bereitwillig Auskunft. Die juckt das gar nicht, solange man bei ihnen versteuert. Beispielsweise einem Programmiere zu unterstellen, dass er länger als 3 Monate irgendwo seine Tätigkeit ausführt, stelle ich mir schwierig und unüblich vor.

Also Wohnsitz-Tricksereien schwer. Je nach Tätigkeit ist der Arbeitsnachweis weniger problematisch.

Danke für die Antwort. Kann man dann also davon ausgehen, dass es in meinem Fall (ich zahle keine Einkommenssteuer in Österreich) es dann so ist, dass ich sofern ich eine Arbeit in Portugal gefunden habe, meine Adresse im portugiesischen Finanzamt dann gleich von Österreich nach Portugal wechsle, d.h. meine NIF hat dann dann eine portugiesischen Adresse im Eintrag.
So kann ich dann davon ausgehen, dass ich dann in Portugal aufgrund einer Tätigkeit in Portugal dann brav meine Steuern in Portugal zahle. D.h. der Portugiesische Staat wird dann auch nicht "erfinderisch" und möchte dann vielleicht in irgendeiner Weise Steuern aus einer Vermietung aus Österreich von mir haben, die selbst in Österreich steuerfrei sind?

Und sollten meine Mieteinnahmen dann jemals die Grenze von 11.000 Euro (jährlich) Stand 2020 (in Österreich) überschreiten und ich dann auch Einkommensteuer dafür in Österreich zahle, selbst dann würde diese Steuer auch nur Österreich etwas angehen, weil die Immobilie sich in Österreich befindet, egal wo ich steuerlich ansässig bin.

(.......Denn das DBA regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht. Nahezu alle DBAs sehen vor, dass das Besteuerungsrecht für Mieteinnahmen dem Belegenheitsstaat (=Lagestaat) der Immobilie zusteht....)
 
Uff @Algarven_Heinz, ich kann es Dir leider nicht sagen. Ich denke, Du solltest Dir von einem Steuerberater eine verbindliche Auskunft einholen. Vielleicht reicht schon eine Online-Anfrage, wenn Du Deine Frage kompakt und präzise formulierst? Gibt es bereits für kleines Geld. Ich glaube, die haften auch, da es ja ein echter Steuerberater beantwortet. Schlüssel zum Erfolg ist vermutlich die präzise Fragestellung. Ich habe mal ganz kurz gegoogelt und der erste Treffer war der hier: . Da findest Du sicher noch bessere Sites und vielleicht sogar die ganze Antwort :-)
 
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