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Verkauf von Aktien in Deutschland, danach Umzug nach Portugal

ZoraItIs

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,
nehmen wir folgendes Szenario: Ich verkaufe zum 01.08.2024 alle meine Aktien und mache damit auch noch gebrauch von meinem deutschen Freibetrag (1000€/Person). Zum 01.10.2024 melde ich mich dann in Deutschland ab und in Portugal an. Hinzu kommt, dass ich bei meinen Banken/Depots zum 01.10.2024 meinen Wohnsitz und auch meinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal melde. Ich weiß natürlich, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und PT gibt. Jedoch gibt es in PT ja keine Freibeträge oder ähnliches, wodurch ich durch den Verkauf in DE ja noch eine Art steuerlichen Vorteil hätte. Jetzt meine Frage: Wird der Aktienverkauf dann nochmal in Portugal "versteuert"?
Vielen Dank schon mal!
 
Ich bin kein Steuerberater und gebe lediglich meine eigene Meinung zu dem Vorgang wieder:
Da du im Steuerjahr 2024 insgesamt 9 Monate (und damit mehr als 183 Tage) in Deutschland gewohnt hast, liegt die Steuerpflicht für 2024 ausschließlich in Deutschland, Portugal wird erst ab 2025 interessant.
:)
 
... mehr als 183 Tage in Deutschland ...

Ich weiß nicht, ob man das mit den > 183 Tagen so absolut sagen kann. Es scheint in Portugal noch andere Kritierien zu geben, nach denen eine eventuelle Steuerpflicht beurteilt wird.
 
Meiner Meinung nach bist Du die ersten 9 Monate in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Danach in Portugal wenn Du länger als 183 Tage in Portugal bleibst und nicht vorher zurückgehst. Ich habe in dem Jahr meines Umzugs hier in Portugal zwei Steuererklärungen abgegeben. Die erste für den Zeitraum in dem ich noch in Deutschland gewohnt hatte und bis ich meine NIF auf die neue portugiesische Adresse umgemeldet hatte. Und die zweite für die Zeit nachdem ich die NIF umgemeldet hatte. In der ersten Steuererklärung habe ich nur das eingetragen, was in der ersten Periode in Portugal steuerpflichtig war (was effektiv nichts war). In der zweiten habe ich dann mein komplettes Einkommen für die Zeit ab dem Umstellen der NIF angegeben. Ich denke das ist so korrekt. Zumindest war das die Meinung meiner Steuerberaterin.
 
was spricht dagegen dich etwas später in D abzumelden und zum 1.1.25 in P anzumelden ?
 
So schnell geht das mit dem Anmelden in Portugal eh nicht, bei uns auf der Câmera bekommt man frühestens nach 3 Monaten im Land überhaupt einen Termin für die Aufenthaltsgenehmigung. Und an der hängt ja alles andere. Auch auf der Gemeinde wollten sie uns erst nach 3 Monaten den Wohnsitz bestätigen, obwohl sie das eigentlich vor Ablauf der 3 Monate machen müssen.
 
was spricht dagegen dich etwas später in D abzumelden und zum 1.1.25 in P anzumelden ?
Ja das ist auch meine Überlegung. Dagegen spricht zum einen, dass ich in 2024 ca 210 Tage in PT aufgehalten habe (Ein- und Ausreise immer per Flug) und dass ich halt nicht weiß, was für Fragen auf der Camera gestellt werden, bzw. was für Nachweise ich brauche. Wenn wir zB am 15.09.23 nach PT fliegen würden, ich mich aber erst im Januar 2025 ummelde, habe ich ja die drei Monats Frist gerissen und mein einziger Nachweis wann ich ins Land gekommen bin ist das Flugticket von 2024... Oder will die Camera da überhaupt nichts sehen bzw sehe ich das zu streng?
 
Hinzu kommt, dass wir auch nicht wissen, ob nicht noch Themen auf uns zu kommen in 2024, für die wir eine Wohnsitz Meldung brauchen.
 
Ich glaub du siehst das zu streng, du kannst ja zwischendurch noch mit dem auto in D gewesen sein...., uns hat niemand nach genauem Datum gefragt und schon garnicht nach nachweisen .

Aufpassen muss man wenn man jahrelang mit ausländischem auto in P rumfährt, da gibts berichte hier im forum.

Und die 'Themen' können vielleicht noch warten
 
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