Hallo,
das habe ich damals gar nicht gesehen.
im dem Thread steht auch so einiges, was falsch ist.
Niemand kauft eine Katze im Sack, was Altlasten betrifft!
Das Gesetz sagt klar und sowas steht dann auch, muss, in der Escritura, dem Kaufvertrag.
Der Verkäufer ist für Altlasten verantwortlich. Er verkauft das Objekt, ohne Altlasten. Es sei denn, es wurde vorher abgesprochen und steht klar im Kaufvertrag. Schulden beim Finanzamt, Segurança Social etc gehören der Person nicht dem Objekt. Man muss da als Käufer auch keine Dokumente abfragen. Als letzte Barriere gibt es den Notar, der beim Verkauf, die Objektdokumente einsehen muss.
Was den Immobilien-Heini angeht...der muss eine Versicherung haben, um solche Fälle begleichen zu können und es gehört zur Pflicht des Heinis, vor dem Verkauf, die Certidao Permanente einzuholen, auf der jeglicher Pfand stehen muss. Den Banken ist es dann schon mal gar nicht egal! Wenn man einen Kaufkredit beantragt, prüfen die genau nach Altlasten, das Objekt ist ja deren reale Garantie.
Die einzigen Schulden, die man als Käufer mittragen muss, sind die Gemeinschaftskosten, Condomínio, also wenn der Vorbesitzer der Wohnung oder eines Hauses in einem Condo, die monatlichen Beiträge nicht zahlt, da kann man sich schnell beim Vorstand, die Info einholen.
Ich verstehe auch das aufgezeigte Beispiel nicht. Wenn ein Objekt von einer Bank verkauft wird, sind die genauso verantwortlich. Es sei denn, es wurde etwas in den Kaufvertrag geschrieben oder dies ist schon einige Jahre her. Es ist auch so, dass der Grundbucheintrag gar nicht getätigt wird, wenn es einen Pfand auf das Haus gibt.
Wie hatten vor Kurzem ein Beispiel, wo alles rechtens war, aber es nicht im Grundbuchamt korrigiert wurde. Da wurde nichts gemacht, bis das Gericht bestätigt hatte, dass das Objekt keinen Pfand hatte.
Wenn im Grundbucheintrag nichts über Schulden oder Pfand steht, gibt es zu dem Zeitpunkt rechtlich keine Altlasten. Und um oben anzuknüpfen, damit auch kein Recht, die vom neuen Besitzer einzutreiben.
Vor etwa 2 Jahren, wurde dies vom obersten Gericht bestätigt, weil die Finanzen, bei neuen Besitzern, Autosteuern eingetrieben haben.
Also, einen guten Immobilien-Heini besorgen und wen ihr dem nicht traut, einen solicitador beauftragen, ein Anwalt ist hier fehl am Platz.
Noch etwas, man kann auch einen Makler beauftragen, um mit euch zu arbeiten. Dann habt ihr euren Makler und der macht das Geschäft mit dem „Verkaufsmakler“.