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Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

wenn ich den Satz
(...)
aus dem Merkheft der Familienkasse richtig verstehe, wäre der absolut legale Weg, Kindergeld eben von Portugal zu kassieren und sich die Differenz von Deutschland bezahlen zu lassen?

Kai

Ja, so scheint es tatsächlich zu sein. Habe gerade die hier irgendwo hier im Forum empfohlene Krankenversicherungsseite durchgestöbert und dabei "versehentlich" das hier gefunden:




"Welches Land zahlt Ihre Familienleistungen?

Wenn Sie und/oder der andere Elternteil Ihres Kindes im Ausland arbeiten oder leben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Familienleistungen unterschiedlicher Länder.
In solchen Fällen verschaffen sich die zuständigen nationalen Behörden einen Überblick über die Situation beider Elternteile und entscheiden, welches Land für die Erbringung der Leistungen hauptverantwortlich ist. Diese Entscheidung wird anhand der "Prioritätsregeln" getroffen.
Erweisen sich die Familienleistungen des "primär" zuständigen Landes als niedriger als jene, auf die Sie im "sekundär" zuständigen Land Anspruch hätten (weil Sie dort arbeiten oder weil dieses Land Ihnen eine Rente zahlt), erbringt das sekundär zuständige Land eine Zusatzleistung, die der Differenz zwischen den beiden Leistungen entspricht. So ist sichergestellt, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.
(...)
Wann immer die Familienleistungen, die Sie vom primär zuständigen Land erhalten, niedriger sind als jene in den anderen Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind, zahlen Ihnen diese Länder Ergänzungsleistungen zur Überbrückung der Differenz.
(...)
Arbeiten Sie beide nicht in dem Land, in dem Ihr Kind lebt, ist das Land für Ihre Familienleistungen zuständig, in dem die höchsten Beiträge gezahlt werden. Die Gesamthöhe Ihrer Familienleistungen sollte dem Höchstbetrag der möglichen Leistungen entsprechen.
(...)
Wo werden Familienleistungen beantragt?

Familienleistungen können in beantragt werden, in dem Sie oder der andere Elternteil Ihrer Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Behörde im Land der Antragstellung wird Ihren Antrag an die anderen zuständigen Länder weiterleiten.
Wenn Sie Leistungen in einem Land rechtzeitig beantragen, gilt dies als rechtzeitige Antragstellung in sämtlichen anderen EU-Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind. Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, können Ihnen nicht verweigert werden, weil das Land, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, Ihre Unterlagen zu spät an die zuständige Behörde eines anderen Landes weitergeleitet hat.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die Fristen für die Beantragung von Familienleistungen. Versäumen Sie eine Frist, könnte dies zu einem Verlust Ihres Anspruchs führen.

Die nationalen Behörden sind zur Zusammenarbeit und zum Austausch aller für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Informationen verpflichtet. Zur Beseitigung von Sprachbarrieren verwenden die nationalen Behörden für den Informationsaustausch ( ).
Die nationalen Systeme für Familienleistungen innerhalb Europas sind sehr unterschiedlich.
Informieren Sie sich über das System für Familienleistungen des Landes, in das Sie ziehen, um Probleme und Missverständnisse und möglicherweise dadurch entstehende schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden."


Also alles ganz legal und offiziell, da kann der moralische Zeigefinger und die berechtigte Angst (vor unliebsamen rechtlichen/finanziellen Folgen) wieder getrost eingepackt werden. Es ist EU-Recht. Und die EU ist bekanntermaßen durch Inseln /Kolonien durchaus auch weltweit verbreitet.
Allerdings ist eben nur der Differenzbetrag von Deutschland zu beziehen, nicht alles. Man muss sich also auch mit den pt. Behörden rumschlagen.

Auf der Seite sind auch viele Fallbeispiele. Ich habe jetzt nicht im Einzelnen geprüft, auf welchen Elternkreis genau das zutrifft (bezügl. wohnen/arbeiten), da muss jeder Interessierte noch mal selber schauen.

Ich finde, das hätte im Merkheft der Familienkasse auch etwas deutlicher formuliert werden können, die von der Seite oben es ja auch hingekriegt. Sicherlich muss man sich auf ahnungslose Sachbearbeiter und reichlich Bürokratie einrichten. Vielleicht hilft es für die Anträge, den link-Text auszudrucken und mitzunehmen/einzuschicken. (den gibts natürlich auch in anderen Sprachen)
 
AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

Ich hatte gehofft hier etwas zu finden, was mir weiterhilft, bin jetzt allerdings noch verwirrrter als vorher ^^´´

Mein Mann und ich möchten ebenfalls nach Portugal auswandern, wann steht noch nicht fest. Meine Mutter ist bereits vor einigen Jahren dorthin ausgewandert und lebt dort als Selbstversorgerin.
Wir möchten auch größtenteils als Selbstversorger leben. Nun bin ich schwanger und vieles was man nun mal für ein Kind braucht, kann man sich nicht einfach aus den Rippen schneiden.
Wir werden unseren Wohnsitz in Deutschland erstmal behalten, bis wir uns in Portugal sicher sein können, das wir unserem Kind und später hoffentlich Kindern, ein gutes Leben bieten können.
Ich habe grade gelesen, das man mit einem deutschen Wohnsitz gleichzeitig unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland ist und einem somit auch Kindergeld etc. zusteht. Was bedeutet das genau?
Mein Mann wird evtl. weiter eine Arbeit in Deutschland haben, die er über Internet ausüben kann. Außerdem hat er vorort ein Angebot sich an einem Ferienhausprojekt zu beteiligen. Das hieße, er hätte Einnahmen sowohl aus Deutschland als auch in Portugal. Ich habe versucht das Doppelbesteuerungsabkommen von Deutschland mit Portugal zu verstehen, aber irgendwie finde ich mich dort einfach nicht zurecht.

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen :)
 
AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

Also mit einem Wohnsitz in D. + dt. Konto ist es überhaupt kein Problem, in Portugal zu leben und Kindergeld zu bekommen. Das man öfter in Portugal ist, muß man dem Amt ja nicht unter die Nase reiben.
Zum Thema Doppelbesteuerung würde ich einen Fachmann zu Rate ziehen.
Der kann euch da am Besten weiterhelfen.
Fragt mal hier, dort kennt man sich aus

Die meisten privaten Ferienhausprojekte laufen hier in P. sowieso schwarz unter der Hand. Da ergibt sich das ja mit der Doppelbesteuerung.

LG
M
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

Also mit einem Wohnsitz in D. + dt. Konto ist es überhaupt kein Problem, in Portugal zu leben und Kindergeld zu bekommen. Das man öfter in Portugal ist, muß man dem Amt ja nicht unter die Nase reiben.
...

Womit auch du recht offen zugibst, dass es nicht legal ist.

Es gibt Ausnahmen, aber wer von uns ist schon Diplomat oder Wanderarbeiter?

Ich kann nur jedem empfehlen, sich vorsichtshalber bei der Familienkasse direkt zu informieren, damit es kein böses erwachen in Form von Rückzahlungen gibt.

LG,
Sivi
 
AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

Kindergeld für im Ausland wohnende Deutsche

Väter und Mütter, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Dafür muss er oder sie unter anderem

  • in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen oder
  • als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein oder
  • eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder
  • Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.
Darüber hinaus müssen die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, können die steuerlichen Freibeträge berücksichtigt werden.
(Auszug aus Familien-Wegweiser des BM für Familie...u. Jugend)
 
Zuletzt bearbeitet:
Achtung - Gefahr im Verzug!

Ja, natürlich bleibt es bei mir so, dass ich meinen offiziellen Wohnsitz in Deutschland behalte. Wir bekommen sogar neben Kindergeld, 2 Jahre Elterngeld. Und durch das Wohngeld ist unser deutscher Wohnsitz fast kostenlos. Und nächstes Jahr kommt sogar noch das Betreuungsgeld. Also unter dem Strich wird über dieses Modell für uns 1.000 Euro an Barmitteln/Monat übrigbleiben. Und Substanz haben wir auch noch, aber wir werden wahrscheinlich weit weniger als 1.000 Euro im Monat verbrauchen. In Deutschland haben wir monatlich Barausgaben i. H. v. 600 Euro - und das ist kein Problem!! Wir üben das einfache Leben ein, hätten wir uns vor Jahren nicht gedacht, dass das doch so einfach geht... Wir haben die Fähigkeit wirklich äußerst einfach zu leben - und das mit Kindern. Und wir sind dabei nicht unglücklicher als zu wirklich verschwenderischen Zeiten wo wir mit 2 Personen weit mehr als 3.000 Euro/Monat verschwendet haben... Einfach verpulvert...

Oh, oh, oh! Wenn Dir die deutschen Behörden dahinterkommen siehst Du aber alt aus - bedenke: deutsche und port. Finanzbehörden sind im permanenten Datenaustausch - ferner, auch karrieregeile Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Lissabon lesen das PORTUGALFORUM und können Dich verpfeifen. Nicht vergessen - deutsche Behörden können ihre evtl Rückforderungen auch in Portugal eintreiben lassen.
Kann jedem nur empfehlen, wenn er die deutsche Behörden bescheissen will, dies nicht "an die große Glocke hängen" - immer genau überlegen, wem man seine Abschaubertricks mitteilt!
 
AW: Achtung - Gefahr im Verzug!

ferner, auch karrieregeile Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Lissabon lesen das PORTUGALFORUM und können Dich verpfeifen.

Ich glaube, du hast überhaupt keine Ahnung davon, was eine deutsche Botschaft macht.
 
AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

ferner, auch karrieregeile Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Lissabon lesen das PORTUGALFORUM und können Dich verpfeifen.

Das ist allerdings sehr gut vorstellbar.

Ich glaube, du hast überhaupt keine Ahnung davon, was eine deutsche Botschaft macht.

Also ich geb jetzt einfach mal den Begriff Botschaft und Spionage bei Google ein. Raus kommt schon mal der Artikel hier


Ich zitiere mal eine Textpassage:

Botschaften sind Ausgangspunkte sowohl für Diplomaten als auch für Spione und eigene Diplomaten sind im Wesentlichen offen anerkannte Spione.

Klar spionieren die ihre Landsleute im Ausland aus. Passt doch voll in die Strategie, wenn man sieht, wie forciert grade Jagt auf Steuersünder gemacht wird und mit welchem Eifer die letzten Steueroasen ausgetrocknet werden.
Flohmärkte werden verboten und demnächst auch 500 Euroscheine.
Tendenz ist klar: der gläserne und totalüberwachte Bürger mit Null Rückzugs- und Nebenverdienstmöglichkeiten.
Wo das noch alles enden soll?:angst:

LG
M
 
AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

.....Flohmärkte werden verboten und demnächst auch 500 Euroscheine.....

Wo das noch alles enden soll?:angst:

LG
M

Hi maximus,

heutzutage bekommst du ja sogar schon eine Anzeige wenn du mit einem 30 Euro Schein bezahlst, dabei kann das kann das ja gar kein Imitat sein, geht ja gar nicht ;-))



LG

Chap
 
AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland

Das ist allerdings sehr gut vorstellbar.



Also ich geb jetzt einfach mal den Begriff Botschaft und Spionage bei Google ein. Raus kommt schon mal der Artikel hier


Ich zitiere mal eine Textpassage:

Klar spionieren die ihre Landsleute im Ausland aus. Passt doch voll in die Strategie, wenn man sieht, wie forciert grade Jagt auf Steuersünder gemacht wird und mit welchem Eifer die letzten Steueroasen ausgetrocknet werden.

Danke für die lückenlose und vollständige Aufklärung. Tja, wenn das so ist, dann hast du wohl doch Insiderkenntnisse von Botschaften und weißt besser Bescheid, als ich dachte.
(Auf Wikipedia wäre ich in diesem Zusammenhang nicht gekommen, nun ist alles klar)
 
@ Maximus: Wenn in D gemeldet, bestünde in D auch Schulpflicht :).

Ich habe das mit dem Kindergeld so verstanden, dass nur in bestimmten Fällen (z.B. Steuerpflicht in D) deutsches Kindergeld oder Aufstockung legal ins Ausland bezogen werden kann.

Deutsches Elterngeld gibt es ebensowenig in die Schweiz oder EU. Hätte ich auch sehr gern bekommen! Legal wäre demnach einzig der Ferienaufenthalt.
 
Hmmm, nicht so ganz. Eine begrenzte Steuerpflicht der Eltern oder eines Elternteils in Deutschland würde schon reichen.

Und die Kinder müssen für Kindergeld z. B. nicht in Deutschland wohnen, was Einfluss auf die Schulpflicht hätte.

Die Materie ist kompliziert und ich gehe da von einer Einzelfallprüfung aus, die man nur durch einen Antrag auslösen kann.
Für den Antrag auf Kindergeld im Ausland im Falle von Portugal ist die Kindergeldkasse der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zuständig, dort gibt es auch entsprechende Anträge wie, Antrag auf Kindergeld mit der Anlage Ausland.

Wichtig als Grundsatz, der "Wohnsitz" ist in den deutschen Gesetzen nicht einheitlich definiert deswegen muss man in jedes Gesetz schauen, wie Wohnsitz oder " gewöhnlicher Aufenthalt" hier definiert ist. Sowas kann man nicht über ein Forum abklären, es gibt zuviele "wenn's und Abers"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch wenn es ein alter Thread ist, was aktuelles dazu:
Meine Frau hat im August 2017 eine Antrag in D auf Kindergeld gestellt.
Stand heute ist der, das wir nun wissen, das die Familienkasse in Hanau geschlossen wurde, der Antrag irgendwohin geschickt wurde und die das nun nach Nürnberg geleitet haben.
Mehr ist bis heute nicht passiert.
Und das ärgert mich schon ein groß wenig. Deutschland, das immer mit dem erhobenen Zeigefinger daher kommt, bei anderen Ländern immer auf schlechte Organisation verweist usw.
Bekommen sowas einfacher wie einen Kindergeldantrag nicht in 7 Monaten gebacken, obwohl die Kinder schon mal in diesem System waren und dadurch bekannt sind.
Alles was kam war ein Schreiben, das diese Familienkasse aufgelöst wurde und die andere jetzt zuständig sei. Die hat geschrieben, es an Nürnberg zu leiten und alle haben natürlich immer wieder die gleichen Formulare zum wiederholten Ausfüllen geschickt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, hab ich jetzt auch schon gefunden, wenn man weiß, das dafür "natürlich" extra Formulare auszufüllen sind.
 
Ich habe das mit dem Kindergeld so verstanden, dass nur in bestimmten Fällen (z.B. Steuerpflicht in D) deutsches Kindergeld oder Aufstockung legal ins Ausland bezogen werden kann
Wenn du im Ausland wohnst und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig bist, kann dein Kind einen Anspruch auf Kindergeld als Sozialleistung haben gemäß dem Bundeskindergeldgesetz.




-> Dies ist keine Rechtsauskunft, sondern lediglich eine Information.
 
Sibylle, sorry, dass ich gestern am Handy Deinen Namen falsch geschrieben habe. Als Schweizer bekommen wir sowieso das volle Kindergeld in die EU ausgezahlt, für Deutsche (bin ich zusätzlich) dürfte es ein wenig schwieriger aussehen.

Sicher je nach Amt oder Anwalt ganz verschieden. Es soll auch Leute geben, die Kindergeld doppelt und dreifach und mit fiktiven Kindern abkassieren. ;-/

Ja Sobreiro, das meinte ich so wie Du es beschreibst, unter gewissen Voraussetzungen dt. Kindergeld, ohne in D zu wohnen.

Allerdings möchte der Themenhersteller in D gemeldet bleiben. Er sprach in einem anderen Threat von Homeschooling, dies wäre dann nicht kompatibel, deswegen der Hinweis.
 
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