AW: Leben in Portugal mit offiziellem Wohnsitz in Deutschland
Ja, so scheint es tatsächlich zu sein. Habe gerade die hier irgendwo hier im Forum empfohlene Krankenversicherungsseite durchgestöbert und dabei "versehentlich" das hier gefunden:
"Welches Land zahlt Ihre Familienleistungen?
Wenn Sie und/oder der andere Elternteil Ihres Kindes im Ausland arbeiten oder leben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Familienleistungen unterschiedlicher Länder.
In solchen Fällen verschaffen sich die zuständigen nationalen Behörden einen Überblick über die Situation beider Elternteile und entscheiden, welches Land für die Erbringung der Leistungen hauptverantwortlich ist. Diese Entscheidung wird anhand der "Prioritätsregeln" getroffen.
Erweisen sich die Familienleistungen des "primär" zuständigen Landes als niedriger als jene, auf die Sie im "sekundär" zuständigen Land Anspruch hätten (weil Sie dort arbeiten oder weil dieses Land Ihnen eine Rente zahlt), erbringt das sekundär zuständige Land eine Zusatzleistung, die der Differenz zwischen den beiden Leistungen entspricht. So ist sichergestellt, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.
(...)
Wann immer die Familienleistungen, die Sie vom primär zuständigen Land erhalten, niedriger sind als jene in den anderen Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind, zahlen Ihnen diese Länder Ergänzungsleistungen zur Überbrückung der Differenz.
(...)
Arbeiten Sie beide nicht in dem Land, in dem Ihr Kind lebt, ist das Land für Ihre Familienleistungen zuständig, in dem die höchsten Beiträge gezahlt werden. Die Gesamthöhe Ihrer Familienleistungen sollte dem Höchstbetrag der möglichen Leistungen entsprechen.
(...)
Wo werden Familienleistungen beantragt?
Familienleistungen können in
Wenn Sie Leistungen in einem Land rechtzeitig beantragen, gilt dies als rechtzeitige Antragstellung in sämtlichen anderen EU-Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind. Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, können Ihnen nicht verweigert werden, weil das Land, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, Ihre Unterlagen zu spät an die zuständige Behörde eines anderen Landes weitergeleitet hat.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die Fristen für die Beantragung von Familienleistungen. Versäumen Sie eine Frist, könnte dies zu einem Verlust Ihres Anspruchs führen.
Die nationalen Behörden sind zur Zusammenarbeit und zum Austausch aller für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Informationen verpflichtet. Zur Beseitigung von Sprachbarrieren verwenden die nationalen Behörden für den Informationsaustausch
Die nationalen Systeme für Familienleistungen innerhalb Europas sind sehr unterschiedlich.
Informieren Sie sich über das System für Familienleistungen des Landes, in das Sie ziehen, um Probleme und Missverständnisse und möglicherweise dadurch entstehende schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden."
Also alles ganz legal und offiziell, da kann der moralische Zeigefinger und die berechtigte Angst (vor unliebsamen rechtlichen/finanziellen Folgen) wieder getrost eingepackt werden. Es ist EU-Recht. Und die EU ist bekanntermaßen durch Inseln /Kolonien durchaus auch weltweit verbreitet.
Allerdings ist eben nur der Differenzbetrag von Deutschland zu beziehen, nicht alles. Man muss sich also auch mit den pt. Behörden rumschlagen.
Auf der Seite sind auch viele Fallbeispiele. Ich habe jetzt nicht im Einzelnen geprüft, auf welchen Elternkreis genau das zutrifft (bezügl. wohnen/arbeiten), da muss jeder Interessierte noch mal selber schauen.
Ich finde, das hätte im Merkheft der Familienkasse auch etwas deutlicher formuliert werden können, die von der Seite oben es ja auch hingekriegt. Sicherlich muss man sich auf ahnungslose Sachbearbeiter und reichlich Bürokratie einrichten. Vielleicht hilft es für die Anträge, den link-Text auszudrucken und mitzunehmen/einzuschicken. (den gibts natürlich auch in anderen Sprachen)
wenn ich den Satz
(...)
aus dem Merkheft der Familienkasse richtig verstehe, wäre der absolut legale Weg, Kindergeld eben von Portugal zu kassieren und sich die Differenz von Deutschland bezahlen zu lassen?
Kai
Ja, so scheint es tatsächlich zu sein. Habe gerade die hier irgendwo hier im Forum empfohlene Krankenversicherungsseite durchgestöbert und dabei "versehentlich" das hier gefunden:
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"Welches Land zahlt Ihre Familienleistungen?
Wenn Sie und/oder der andere Elternteil Ihres Kindes im Ausland arbeiten oder leben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Familienleistungen unterschiedlicher Länder.
In solchen Fällen verschaffen sich die zuständigen nationalen Behörden einen Überblick über die Situation beider Elternteile und entscheiden, welches Land für die Erbringung der Leistungen hauptverantwortlich ist. Diese Entscheidung wird anhand der "Prioritätsregeln" getroffen.
Erweisen sich die Familienleistungen des "primär" zuständigen Landes als niedriger als jene, auf die Sie im "sekundär" zuständigen Land Anspruch hätten (weil Sie dort arbeiten oder weil dieses Land Ihnen eine Rente zahlt), erbringt das sekundär zuständige Land eine Zusatzleistung, die der Differenz zwischen den beiden Leistungen entspricht. So ist sichergestellt, dass Sie die höchstmöglichen Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.
(...)
Wann immer die Familienleistungen, die Sie vom primär zuständigen Land erhalten, niedriger sind als jene in den anderen Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind, zahlen Ihnen diese Länder Ergänzungsleistungen zur Überbrückung der Differenz.
(...)
Arbeiten Sie beide nicht in dem Land, in dem Ihr Kind lebt, ist das Land für Ihre Familienleistungen zuständig, in dem die höchsten Beiträge gezahlt werden. Die Gesamthöhe Ihrer Familienleistungen sollte dem Höchstbetrag der möglichen Leistungen entsprechen.
(...)
Wo werden Familienleistungen beantragt?
Familienleistungen können in
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beantragt werden, in dem Sie oder der andere Elternteil Ihrer Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Behörde im Land der Antragstellung wird Ihren Antrag an die anderen zuständigen Länder weiterleiten.Wenn Sie Leistungen in einem Land rechtzeitig beantragen, gilt dies als rechtzeitige Antragstellung in sämtlichen anderen EU-Ländern, in denen Sie anspruchsberechtigt sind. Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, können Ihnen nicht verweigert werden, weil das Land, bei dem Sie den Antrag gestellt haben, Ihre Unterlagen zu spät an die zuständige Behörde eines anderen Landes weitergeleitet hat.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die Fristen für die Beantragung von Familienleistungen. Versäumen Sie eine Frist, könnte dies zu einem Verlust Ihres Anspruchs führen.
Die nationalen Behörden sind zur Zusammenarbeit und zum Austausch aller für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Informationen verpflichtet. Zur Beseitigung von Sprachbarrieren verwenden die nationalen Behörden für den Informationsaustausch
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).Die nationalen Systeme für Familienleistungen innerhalb Europas sind sehr unterschiedlich.
Informieren Sie sich über das System für Familienleistungen des Landes, in das Sie ziehen, um Probleme und Missverständnisse und möglicherweise dadurch entstehende schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden."
Also alles ganz legal und offiziell, da kann der moralische Zeigefinger und die berechtigte Angst (vor unliebsamen rechtlichen/finanziellen Folgen) wieder getrost eingepackt werden. Es ist EU-Recht. Und die EU ist bekanntermaßen durch Inseln /Kolonien durchaus auch weltweit verbreitet.
Allerdings ist eben nur der Differenzbetrag von Deutschland zu beziehen, nicht alles. Man muss sich also auch mit den pt. Behörden rumschlagen.
Auf der Seite sind auch viele Fallbeispiele. Ich habe jetzt nicht im Einzelnen geprüft, auf welchen Elternkreis genau das zutrifft (bezügl. wohnen/arbeiten), da muss jeder Interessierte noch mal selber schauen.
Ich finde, das hätte im Merkheft der Familienkasse auch etwas deutlicher formuliert werden können, die von der Seite oben es ja auch hingekriegt. Sicherlich muss man sich auf ahnungslose Sachbearbeiter und reichlich Bürokratie einrichten. Vielleicht hilft es für die Anträge, den link-Text auszudrucken und mitzunehmen/einzuschicken. (den gibts natürlich auch in anderen Sprachen)