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KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Na ja Iris, aber es gibt ja Leute, die leben halb hier und halb dort und haben zwei Wohnsitze.
Für die müsste ja das Auto am Hauptwohnsitz angemeldet sein, oder?
Ich steig da noch immer nicht durch.
Wenn ein Rentnerehepaar oder jemand, der genug Geld hat sich mehr als ein halbes Jahr in Portugal aufhält und dann wieder zurück nach Deutschland oder in ein anderes Land geht, dann müsste man doch auch ein 3/4 Jahr oder so ohne Probleme mit der deutschen Zulassung fahren können?
Jetzt mal abgesehen von den Nachbarn, aber rechtlich müsste das doch ok sein, oder nicht?

Oder wenn ich mich z.B. entschliessen würde mal ein Jahr "auszusteigen" und dieses in Portugal verbringen möchte, muß ich dann mein Auto ummelden?
Ich denke eher nicht,

Ellen
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Solange man in Portugal keine Residençia beantragt hat, keine Arbeit egal ob als Selbstständiger oder als Angestellter ausübt und somit auch keine Steuern zahlt - geht man bei allen Kontrollen als Tourist durch.

Es ist vorbei, sich einfach nur als Tourist auszugeben, denn die hiesigen Kontrollbehörden haben inzwischen auch in den Fahrzeugen Laptops und somit Zugriff auf die Daten der Meldebehörden bzw. des Finanzamtes und können vor Ort bei der Kontrolle feststellen ob man hier gemeldet ist und ob man Steuern bezahlt hat.

Schwierig wird es, wenn man von Nachbarn denunziert wird oder der örtlichen Polizei auffällt, daß dieses Fahrzeug bereits über einen längeren Zeitpunkt am gleichen Ort/Raum bewegt wird. Hier kann eine Anzeige erfolgen und dann muß man beweisen, daß dieses Fahrzeug nicht mehr als 183 Tage an einem Stück in Portugal bewegt wurde, deshalb ist das Sammeln von Tank- oder Reparaturbelegen vorteilhaft, wenn man diese als Nachweis vorlegen kann.

Die 183 Tage Regelung ist ein EU Gesetz und gilt in allen EU Ländern, also auch in Deutschland, Frankreich etc. und nicht nur in Portugal.
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Danke Parchal, also mit anderen Worten verbietet mir die EU, dass ich 9 Monate in Portugal Urlaub mache, ja?

Ellen
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Das mit den Tankquittungen finde ich übrigens total lächerlich, könnte man sich ja jederzeit aus Deutschland oder woher auch immer per Post schicken lassen.
Als Nachweis wohl eher nichtig, oder?

Ein Foto vom Blitzer wäre da schon eher was lol

Ellen
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Das mit den Tankquittungen finde ich übrigens total lächerlich, könnte man sich ja jederzeit aus Deutschland oder woher auch immer per Post schicken lassen.
Als Nachweis wohl eher nichtig, oder?

Nein Ellen, ist nicht "nichtig" - es ist einfache Realität und wird auch so akzeptiert.
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Glaub ich dir ja Lisa, aber irgendwo ist es schon albern, oder?
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Danke Lisa :-) man muss ja auch nicht alles verstehen. Wahrscheinlich muss man irgendwo einen Strich ziehen und 9 Monate Urlaub sind ja auch keine Normalität,

Ellen
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Hallo Ellen,

es gibt halt EU Gesetze und diese 183 Tage Regelung gilt in allen EU Ländern und wird nur unterschiedlich kontrolliert.

Ein Bekannter von mir konnte nur eine Beschlagnahmung seines Fahrzeuges verhindern, in dem er über Tankquittungen und über eine Reparaturrechnung nachweisen konnte, daß das Fahrzeug nicht 183 Tage in Portugal gewesen ist.
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Na ja Iris, aber es gibt ja Leute, die leben halb hier und halb dort und haben zwei Wohnsitze.
Für die müsste ja das Auto am Hauptwohnsitz angemeldet sein, oder?
Ich steig da noch immer nicht durch.
Wenn ein Rentnerehepaar oder jemand, der genug Geld hat sich mehr als ein halbes Jahr in Portugal aufhält und dann wieder zurück nach Deutschland oder in ein anderes Land geht, dann müsste man doch auch ein 3/4 Jahr oder so ohne Probleme mit der deutschen Zulassung fahren können?
Jetzt mal abgesehen von den Nachbarn, aber rechtlich müsste das doch ok sein, oder nicht?

Oder wenn ich mich z.B. entschliessen würde mal ein Jahr "auszusteigen" und dieses in Portugal verbringen möchte, muß ich dann mein Auto ummelden?
Ich denke eher nicht,

Ellen

Zwei Wohnsitze in zwei Ländern sind nicht erlaubt, nur innerhalb Deutschlands...
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Hallo Ellen,
Wenn ein Rentnerehepaar oder jemand, der genug Geld hat sich mehr als ein halbes Jahr in Portugal aufhält und dann wieder zurück nach Deutschland oder in ein anderes Land geht, dann müsste man doch auch ein 3/4 Jahr oder so ohne Probleme mit der deutschen Zulassung fahren können?
Jetzt mal abgesehen von den Nachbarn, aber rechtlich müsste das doch ok sein, oder nicht?

Parchal hat es Dir ja schon geschrieben....rechtlich ist es eben nicht o.k.
Außerdem ist es auch nicht sooooooo kompliziert mit dem Ummelden, die Steuer muss man schließlich nur bezahlen, wenn man das ganze verbummelt:rolleyes:
Ich kann jedem nur raten sich an die Gesetze zu halten, wenn man nämlich sein Auto erst mal los ist, wird es schwierig....

LG
Iris
 
AW: KFZ-Mitnahme bei 1jährigem Aufenthalt in Portugal

Auch hierzu passt das Merkblatt der Dt. Botschaft zur Auswanderung, welches im letzten Abschnitt Aussagen zur vorübergehenden Nutzunmg des Dt. Kennzeichens in Portugal enthält.
Gruß
Dankwart
 
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