AW: Gesichter aus Portugal
Hallo,
Wer Bilder von fremden Menschen macht, sollte vorher um Erlaubnis bitten. Besonders, wenn Ihr das Ergebnis veröffentlichen möchtet.
generell gilt in Deutschland nach nach KunstUrhG folgendes:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
will heißen: bitte achtet bei Euren Fotos bitte genauestens darauf wen Ihr ungefragt ins Netz stellt, Ellens Bild von der Mutti wird schon niemanden stören, es kann aber durchaus Leute geben die sich plötzlich und ungefragt im www. wiederfinden ohne dies genehmigt zu haben.
Hier noch etwas allgemeineres:
Normale Menschen aber dürfen in normalen Situationen in der Regel immer Fotos machen. Ausnahmen:
Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren nicht erlaubt (
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auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird
oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.
Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet, sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen, wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist. Die Ausnahmen dazu sind wiederum in §23 KUG geregelt. (Quelle:
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)