Natürlich muß man hierzu ein paar Dinge wissen. So ist das Kfz in der Schweiz und in den Niederlanden rechtlich gesehen Tatmittel. Reist man folglich mit diesem Fahrzeug ohne das ausländische Bußgeld bezahlt zu haben zu einem späteren Zeitpunkt in diese beiden Länder ein, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden, bis das Bußgeld zuzüglich eventueller Gebühren bezahlt ist. Das ist besonders ärgerlich, wenn man einen gebrauchten Pkw erworben hat und dieser Tatmittel des Vorbesitzers war. Die Wahrscheinlichkeit, daß so etwas geschieht ist allerdings sehr gering.
Ich selbst habe in den vergangenen 20 Jahren gelegentlich Post aus Austria für Geschwindigkeitsverstöße erhalten und in wenigen Worten dem Absender, also dem Land Salzburg, Kärnten oder Tirol erklärt, nur Halter und nicht Fahrer zu sein. Von manchen Behörden hört man danach nichts mehr. Andere sind recht penetrant und drohen mit allen möglichen Mitteln bis hin zur "Exekution". In einem Fall erhielt ich gar eine Zahlungsaufforderung der Vollstreckungsstelle meines heimatlichen Finanzamtes. Auf telefonische Nachfrage, ob denn der Sachbearbeiter den Sachverhalt überhaupt durchgelesen habe, erklärte er mir, daß er sich die Mühe in solchen Fällen nie macht. Mein Rat, den Austro-Vorgang durchzulesen nahm er sich dann doch zu Herzen, realisierte, daß die Alpenrepublik beim Halter vollstrecken will und erklärte mir dann beim Rückruf, daß ich nicht zahlen soll. Damit hatte sich auch dieses Malheur erledigt.
Dann gibt es ja seit Jahren noch bekannte Fake-Strafzettel aus Bella Italia. So einen habe ich auch schon erhalten, dazu ein paar Mahnungen eines deutschen Inkassobüros. Auch dieses hat letztendlich irgendwann die Bemühungen aufgegeben mir widerrechtlich Geld aus dem Sack zu ziehen.
Auch aus Kroatien ist seit Jahren bekannt, daß Winkeladvokaten aus aller Herren Länder versuchen extrem hohe Gebühren für unbezahlte Strafzettel für Falschparken einzutreiben.
grüsse
jürgen