Portugiesische Versicherer bieten auch Tarife für ausländische Kennzeichen an.
Ob die Versicherungen aber den Schaden übernehmen, wenn kein TÜV- bzw. IPO-Nachweis vorhanden ist, steht in den Sternen.
Dann würde aber wahrscheinlich das Verkehrsopfer von einem Versicherungsfond bedient werden - so die gesetzliche Regelung. Dieser Fond springt auch ein, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
NACHTRAG der Links und Erläuterungen:
In der Regel soll und ist eine Kfz-Versicherung (obligatorische Haftpflichtversicherung) in dem Land vereinbart, in dem das Kennzeichen ausgestellt wurde.
In bestimmten Situationen kann es aber auch möglich sein, in Portugal eine Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen legal abzuschließen, diese ist aber
meist zeitlich begrenzt und die wenigsten Versicherer bewerben diese Möglichkeit.
Ein mögliches Beispiel, das ja öfters vorkommt:
Eine öfters vorkommende Situation ist der Import eines Fahrzeugs, der noch keine PT-Kennzeichen bekommen hat (da in Bearbeitung) und der Halter schon damit fahren will, da s ja mit entsprechender Versicherung erlaubt ist.
Nebenbei erwähnt ist es auch eine der wenigen Ausnahmefälle, die mit pt. Führerschein das Führen eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen erlaubt...
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Im Falle eines Unfalls mit generischem Einfluss und dieser nicht ermittelt werden kann oder seine Versicherung nicht bezahlt hat, bzw. keine abgeschlossen hat (und auch sonst klamm ist), so sollte man sich an den oben erwähnten Versicherungsfond wenden.
In PT ist das der
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Also, im Falle eines Falles sämtliche erforderlichen Daten und Beweise sammeln und dort einen Antrag stellen.
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