Hallo,
leider bin ich vor fast weniger als einer Stunde beim telefonieren im Auto erwischt worden. Die Mindeststrafe von 120 Euro fuer Artikel 84 der portugiesischen Strassenverkehrsordnung (Strafe 120 - 600 Euro) habe ich noch gleich vor Ort beglichen. Auf meinen Strafzettel wurde allerdings auch ein Fahrverbot von einen Monat bis zu zwoelf Monaten angekreuzt (Artikel 147). Der Polizist sagte mir, ich koennte schriftlichen Einspruch bei dem Presidente da Autoridade Nacional de Segurança Rodoviária gegen das Fahrverbot einlegen. Ich dachte bisher wird das Telefonieren ohne Freisprechanlage nur mit einer Geldstrafe geahndet . Ist ein zusaetzliches Fahrverbot also normal? Wer kann mir weiterhelfen?
Gruesse Uwe
leider bin ich vor fast weniger als einer Stunde beim telefonieren im Auto erwischt worden. Die Mindeststrafe von 120 Euro fuer Artikel 84 der portugiesischen Strassenverkehrsordnung (Strafe 120 - 600 Euro) habe ich noch gleich vor Ort beglichen. Auf meinen Strafzettel wurde allerdings auch ein Fahrverbot von einen Monat bis zu zwoelf Monaten angekreuzt (Artikel 147). Der Polizist sagte mir, ich koennte schriftlichen Einspruch bei dem Presidente da Autoridade Nacional de Segurança Rodoviária gegen das Fahrverbot einlegen. Ich dachte bisher wird das Telefonieren ohne Freisprechanlage nur mit einer Geldstrafe geahndet . Ist ein zusaetzliches Fahrverbot also normal? Wer kann mir weiterhelfen?
Gruesse Uwe
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