HeiMa schrieb:Ich war´s auch nicht!Mir deswegen ein Karma zu klauen, ist wohl auch etwas übertrieben....
So war das auch nicht gemeint, fand es nur komisch daß plötzlich ein Karma weg war, und dann noch eins. (Aber die sind ja inzwischen wieder da.)
In dem Falle ist es recht schwer zu sagen, ich denke mal, es wird ein vorübergehender, aber nicht festgelegter Zeitraum sein, ohne Erwerbstätigkeit.
In Deutschland macht mir nur die Meldepflicht Sorgen, so daß man sich ja nach spätestens 3 Monaten anmelden muß, auch wenn der Aufenthalt nur begrenzt ist. Und macht das Meldeamt so etwas, wenn man sich anmeldet, nicht den vorübergehenden deutschen "Zweit"wohnsitz als einzigen Wohnsitz in die Dokumente eintragen? Das glaube ich nicht, denn es steht ja im Gegensatz zu deren Vorschriften. Und genau da haben wir es. Wenn man von der Polizei angehalten wird, sieht es ja dann vollstens danach aus, aus wäre der Hauptwohnsitz in Deutschland, und man somit das Auto nicht fahren dürfte. Ich glaube, das Risiko bei sowas ist zu groß.