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Deutschen Dienstwagen in Portugal fahren mit Sondergenehmigung "Guia de Circulação"?

emsland

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Liebe forumsbrüder & schwester..
neuer variant Pkw fahren mit Dt. Kennzeichen in PT, und zwar als Dienstwagen
Casus:
Ich habe eine Dt GmbH- diese stellt mich als GF ein Dienstwagen.
Beim damaligen Kauf u Zulassung in D. alles auf der GMBH dokumentiert.
Wo ich als privatmensch nach NL gezogen bin, aber de GMBH als Rechtsperson nachwievor in Dt. existiert- konnte ich in NL mit ein Dt. Kennzeichen fahren (!) allerdings nur mit ein Sonder-Benehmigung: Grenzarbeiter: wohnen in Land A arbeiten in Land B. Eben weil es ein Dienstwagen ist und zugelassen auf der Firma in D. ( zur info autofahren in NL ist genauso teuer wie in PT)

Nun- da ich als privat Mensch nach Pt ziehen möchte, wo ich nachwievor meine Anstellung in mein GmbH beibehalten werde u demenstprechent als Teil mein Entgelt diesen Dienstwagen gestellt bekomme; könnte mann meinen " Quasi das gleiche im Grün"-
Folgendes gefunden:

auf der offizielle EU seite:
m

folgendes fallbeispiel gefunden:
"Fallbeispiel
Marco arbeitet für ein finnisches Unternehmen. Seine Firma entsendet ihn für ein Jahr nach Portugal. Während der Zeit in Portugal braucht er seinen finnischen Firmenwagen. Damit er den Wagen in Portugal länger als 6 Monate mit finnischen Kennzeichen fahren kann, muss er bei den portugiesischen Behörden eine Sondergenehmigung beantragen, die sogenannte „Guia de Circulação".
Nach Erhalt dieser Genehmigung der portugiesischen Behörden kann er sein in Finnland zugelassenes Auto für den Zeitraum seines Aufenthalts in Portugal dort nutzen."

Gut! Das bestätigt erstmal nur dass es ein Sondergenehmigungsverfahren gibt!
jetzt wil ich es genauer prüfen:

Frage ans Forum: und zwar diesen Guiade circulacao; wo finden ich die Info#s wass alles gebraucht wird zum Antragstellen, die Grundvoraussetzungen, Beschränkungen usw.

vielen dank erstmal
und wünsche euch allen ein schönen September, hier schüttet es nachwievor!!
 
ich fürchte, die Voraussetzungen könnten als "nicht erfüllt" angesehen werden, weil du als "Privatmensch" nach Portugal ziehst und es sich um einen Firmenwagen handelt.
Ansonsten musst du die Guia beim zuständigen PRT Zoll beantragen, sie gillt für ein Jahr und muss dann verlängert werden, bzw. erneuert werden.
Dabei wurde bisher immer eine Bestätigung des "Arbeitgebers" verlangt, dass es sich im einen zeitlich begrenzten Aufenthalt handelt wie z. B. bei Erasmus Studenten oder Personen, die ein Stipendium haben.
Ein Fall, wie du ihn schilderst, ist mir bisher unbekannt.
Die Portug Botschaft schreibt dazu:


Ansonsten, es ist eine sehr spezielle Frage und eine falsche Beantwortung könnte DEIN Geld kosten. es wäre besser einen Fachmann damit zu beauftragen. Ich habe gehört, dass der Relocation Service von Gaby Moura solche Anträge früher schon einmal für Personal der dt. Schule gestellt hat Vielleicht wäre das da noch eine Anfrage wert:
 
du, ich danke dir für deine Antwort, und mit die nützliche Verweise, erst recht! Sieht tatsächlich danach aus das es nur ein temporäre Freistellung gibt.. hmm wäre schade.
Aber hast recht.. ich werde mich - dank dein tipp- Gaby Moura konsultieren..
Und so hast du mich echt wietergeholfen.. :)
 
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