Liebe forumsbrüder & schwester..
neuer variant Pkw fahren mit Dt. Kennzeichen in PT, und zwar als Dienstwagen
Casus:
Ich habe eine Dt GmbH- diese stellt mich als GF ein Dienstwagen.
Beim damaligen Kauf u Zulassung in D. alles auf der GMBH dokumentiert.
Wo ich als privatmensch nach NL gezogen bin, aber de GMBH als Rechtsperson nachwievor in Dt. existiert- konnte ich in NL mit ein Dt. Kennzeichen fahren (!) allerdings nur mit ein Sonder-Benehmigung: Grenzarbeiter: wohnen in Land A arbeiten in Land B. Eben weil es ein Dienstwagen ist und zugelassen auf der Firma in D. ( zur info autofahren in NL ist genauso teuer wie in PT)
Nun- da ich als privat Mensch nach Pt ziehen möchte, wo ich nachwievor meine Anstellung in mein GmbH beibehalten werde u demenstprechent als Teil mein Entgelt diesen Dienstwagen gestellt bekomme; könnte mann meinen " Quasi das gleiche im Grün"-
Folgendes gefunden:
auf der offizielle EU seite:
folgendes fallbeispiel gefunden:
"Fallbeispiel
Marco arbeitet für ein finnisches Unternehmen. Seine Firma entsendet ihn für ein Jahr nach Portugal. Während der Zeit in Portugal braucht er seinen finnischen Firmenwagen. Damit er den Wagen in Portugal länger als 6 Monate mit finnischen Kennzeichen fahren kann, muss er bei den portugiesischen Behörden eine Sondergenehmigung beantragen, die sogenannte „Guia de Circulação".
Nach Erhalt dieser Genehmigung der portugiesischen Behörden kann er sein in Finnland zugelassenes Auto für den Zeitraum seines Aufenthalts in Portugal dort nutzen."
Gut! Das bestätigt erstmal nur dass es ein Sondergenehmigungsverfahren gibt!
jetzt wil ich es genauer prüfen:
Frage ans Forum: und zwar diesen Guiade circulacao; wo finden ich die Info#s wass alles gebraucht wird zum Antragstellen, die Grundvoraussetzungen, Beschränkungen usw.
vielen dank erstmal
und wünsche euch allen ein schönen September, hier schüttet es nachwievor!!
neuer variant Pkw fahren mit Dt. Kennzeichen in PT, und zwar als Dienstwagen
Casus:
Ich habe eine Dt GmbH- diese stellt mich als GF ein Dienstwagen.
Beim damaligen Kauf u Zulassung in D. alles auf der GMBH dokumentiert.
Wo ich als privatmensch nach NL gezogen bin, aber de GMBH als Rechtsperson nachwievor in Dt. existiert- konnte ich in NL mit ein Dt. Kennzeichen fahren (!) allerdings nur mit ein Sonder-Benehmigung: Grenzarbeiter: wohnen in Land A arbeiten in Land B. Eben weil es ein Dienstwagen ist und zugelassen auf der Firma in D. ( zur info autofahren in NL ist genauso teuer wie in PT)
Nun- da ich als privat Mensch nach Pt ziehen möchte, wo ich nachwievor meine Anstellung in mein GmbH beibehalten werde u demenstprechent als Teil mein Entgelt diesen Dienstwagen gestellt bekomme; könnte mann meinen " Quasi das gleiche im Grün"-
Folgendes gefunden:
auf der offizielle EU seite:
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mfolgendes fallbeispiel gefunden:
"Fallbeispiel
Marco arbeitet für ein finnisches Unternehmen. Seine Firma entsendet ihn für ein Jahr nach Portugal. Während der Zeit in Portugal braucht er seinen finnischen Firmenwagen. Damit er den Wagen in Portugal länger als 6 Monate mit finnischen Kennzeichen fahren kann, muss er bei den portugiesischen Behörden eine Sondergenehmigung beantragen, die sogenannte „Guia de Circulação".
Nach Erhalt dieser Genehmigung der portugiesischen Behörden kann er sein in Finnland zugelassenes Auto für den Zeitraum seines Aufenthalts in Portugal dort nutzen."
Gut! Das bestätigt erstmal nur dass es ein Sondergenehmigungsverfahren gibt!
jetzt wil ich es genauer prüfen:
Frage ans Forum: und zwar diesen Guiade circulacao; wo finden ich die Info#s wass alles gebraucht wird zum Antragstellen, die Grundvoraussetzungen, Beschränkungen usw.
vielen dank erstmal
und wünsche euch allen ein schönen September, hier schüttet es nachwievor!!