• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Fahren mit portugiesischem Kennzeichen in Deutschland

schneewittchen

Apaixonado
Teilnehmer
Stammgast
Oft wird die Frage ja umgekehrt gestellt. Ich will es aber mal so herum wissen.
Wie lange darf man in Deutschland mit einem ausländischen Kennzeichen ungestraft herumfahren?
Das Kraftfahrtamt sagt, "ausländische KfZ müssen umgehend umgemeldet werden" und sagt, der Gesetzesgeber hätte es so formuliert. Leider werde ich daraus nicht besonders schlau und würde gern wissen, was das in der Praxis bedeutet - ganz besonders wenn man noch einen Wohnsitz im Ausland hat.
Vielleicht weiß ja zufällig einer von Euch Bescheid?
 
Hallo Schneewittchen,

ich meine man kann das Fahrzeug solange fahren,wie man sich gesetzlich in dem jeweiligen Land aufhalten kann.In Bezug auf D meine ich das man dieses zumindest 3 Monate kann,ohne seinen ausländischen Wohnsitz aufzugeben.

VG
Hanseat
 
Hallo Schneewittchen,

kannst du es nachlesen.
Die Steuerbefreiung tritt nur ein, wenn Gegenseitigkeit gewährt wird;
.....
13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

Wenn du also deinen Wohnsitz im Ausland hast, darf der PKW von dir bis zu einem Jahr in D gefahren werden. Also der Fahrer darf nicht seinen Wohnsitz in D haben.

Gruß Heike
 
Danke für den Link. Ich finds trotzdem verwirrend.
Denn auch wenn man nur vorübergehend z.B. für ein Jahr in Deutschland ist, muß man sich ja dazu anmelden - und da in Deutschland ja kein Zweitwohnsitz im Ausland anerkannt wird, ist das schon wieder eine Interpretationsfrage, ob sie daß werten, ob sich jemand nur vorübergehend in Deutschland aufhält, oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, nur weil er für ein paar Monate in Deutschland angemeldet ist und trotzdem die ganze Zeit seinen ausländischen Wohnsitz beibehält.
 
schneewittchen schrieb:
Danke für den Link. Ich finds trotzdem verwirrend.
Denn auch wenn man nur vorübergehend z.B. für ein Jahr in Deutschland ist, muß man sich ja dazu anmelden - und da in Deutschland ja kein Zweitwohnsitz im Ausland anerkannt wird, ist das schon wieder eine Interpretationsfrage, ob sie daß werten, ob sich jemand nur vorübergehend in Deutschland aufhält, oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, nur weil er für ein paar Monate in Deutschland angemeldet ist und trotzdem die ganze Zeit seinen ausländischen Wohnsitz beibehält.

sehr verwirrend, ich habe meinen Zweitwohnsitz ganz offiziell in Lagos, welcher auch hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt registriert ist.
Du hast wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und "keinen" WS mehr im Ausland hast 6 Wochen Zeit dein KFZ umzumelden.
 
CasaWistuba schrieb:
sehr verwirrend, ich habe meinen Zweitwohnsitz ganz offiziell in Lagos, welcher auch hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt registriert ist.

Echt??? Mir wurde auf dem Meldeamt gesagt, ein Wohnsitz im Ausland könne nicht Zweitwohnsitz sein (und auch kein Hauptwohnsitz), ist aber auch schon ein paar Jährchen her.

CasaWistuba schrieb:
Du hast wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und "keinen" WS mehr im Ausland hast 6 Wochen Zeit dein KFZ umzumelden.
Hast Du dafür ne Quelle?
 
Dachte ich mirs: 3. Absatz und letzter Absatz:
Jetzt ist die Frage, wie Du das gemacht hast, damit die Beamten Deinen Zweitwohnsitz im Ausland eintragen.
 
schick dir die Info heute Abend noch per Mail zu,
muss wenn ich daheim bein den Kram raussuchen.


cheers
Sven
 
Das mit dem Haupt-, Erst- und Zweitwohnsitz wurde mir in Deutschland so erklärt:
1. Du kannst zig Wohnsitze in Deutschland haben. Davon muß man einen als Hauptwohnsitz benennen.
2. Falls du nur EINEN Wohnsitz in Deutschland hast, ist dieser automatisch dein (deutscher) HAUPTwohnsitz (oder von mir aus ERSTwohnsitz, eigentlich egal, wie man´s nennt). Und es ist ganz egal, was man da macht und ob man sich da regelmäßig aufhält.
3. Falls du nun deinen Wohnsitz (oder auch mehrere Wohnsitze gemäß Nr. 1) in Deutschland behalten möchtest, nun aber ins Ausland ziehst, dort einen weiteren Wohnsitz anmeldest, ist das Deutschland ganz piepegal! Du kannst im Ausland soviele Wohnsitze haben, wie du willst, und kannst sie Haupt- Erst- Neben- Zweitwohnsitz nennen, wie du willst.
4. WICHTIG ist, daß für Finanzamt und Wahlbehörde KLAR ERSICHTLICH ist, wo die Steuern abgeführt und in welchem Land gewählt wird.

Ich gehe davon aus, daß Sven in Deutschland einen (Haupt)Wohnsitz hat und in Lagos einen (weiteren) Wohnsitz (an dem Deutschland in der Regel keinerlei Interesse hat, außer der liebe Sven will seine Steuern nicht mehr bezahlen, dann muß er sich halt entsprechend beim Finanzamt abmelden und kann seinen deutschen HAUPTwohnsitz weiterhin behalten ... )
 
Heike schrieb:
Das mit dem Haupt-, Erst- und Zweitwohnsitz wurde mir in Deutschland so erklärt:
1. Du kannst zig Wohnsitze in Deutschland haben. Davon muß man einen als Hauptwohnsitz benennen.
2. Falls du nur EINEN Wohnsitz in Deutschland hast, ist dieser automatisch dein (deutscher) HAUPTwohnsitz (oder von mir aus ERSTwohnsitz, eigentlich egal, wie man´s nennt). Und es ist ganz egal, was man da macht und ob man sich da regelmäßig aufhält.
3. Falls du nun deinen Wohnsitz (oder auch mehrere Wohnsitze gemäß Nr. 1) in Deutschland behalten möchtest, nun aber ins Ausland ziehst, dort einen weiteren Wohnsitz anmeldest, ist das Deutschland ganz piepegal! Du kannst im Ausland soviele Wohnsitze haben, wie du willst, und kannst sie Haupt- Erst- Neben- Zweitwohnsitz nennen, wie du willst.
4. WICHTIG ist, daß für Finanzamt und Wahlbehörde KLAR ERSICHTLICH ist, wo die Steuern abgeführt und in welchem Land gewählt wird.

Ich gehe davon aus, daß Sven in Deutschland einen (Haupt)Wohnsitz hat und in Lagos einen (weiteren) Wohnsitz (an dem Deutschland in der Regel keinerlei Interesse hat, außer der liebe Sven will seine Steuern nicht mehr bezahlen, dann muß er sich halt entsprechend beim Finanzamt abmelden und kann seinen deutschen HAUPTwohnsitz weiterhin behalten ... )

Stimmt, so stand es auch in meinem Link. Aber die deutschen Behörden weigern sich, (weil es ihnen piepegal ist bzw das einfach nicht vorgesehen ist) einen ausländischen Nebenwohnsitz bei sich einzutragen. Entweder ein (oder mehrere) Deutscher oder gar keiner. Daher hab ich mich gewundert.
 
Aber genau DAS ist es doch!
Du kannst in JEDEM Land der Welt einen Wohnsitz anmelden, es ist Deutschland ganz und gar piepegal und sie werden einen Teufel tun, irgendwelche deiner ausländischen Wohnsitze irgendwo einzutragen.

Was das nun mit deinem Auto auf sich hat - tja, wird wohl, wie ich es von Portugal aus kenne - ebenso in D. sein: Wo du dich ÜBERWIEGEND aufhältst, mußt du dein Auto anmelden. Wie du wem beweist, wo du überwiegend bist, hm ;D

Ich glaube allerdings, daß die deutschen aufmerksamen Wachleute schärfer sind als die portugiesischen. In meiner langjährigen Erfahrung mit portugiesischem Polizeipersonal ist mir aufgefallen, daß deutsche Mitbürger hier jahrelang mit ihren deutschen Kennzeichen fahren konnten (wohl auch schon mal vorgekommen, daß kein aktueller TÜV vorlag ...), ohne daß sie von den hiesigen Behörden angehalten wurden. Wenn ich mal wieder eine Story aus meinem Leben anbringen darf: Mein Ex-Mann war vor 25 Jahren von Hamburg nach München gezogen, um dort seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Er hatte damals ein wunderschönes günstiges (typisches Studenten-)Auto mit Kennzeichen "HH" vor der neu angemieteten Wohnung in der bayerischen Landeshauptstadt geparkt und es dauerte nicht einmal eine Woche, da klebte bereits ein Hinweis-Warnzettel eines wachsamen deutschen Polizisten hinterm Scheibenwischer: "Falls Sie sich hier REGELMÄSSIG aufhalten, muß der Wagen umgemeldet werden. Strafandrohung bei Nichthandlung inklusive." (sorry, kann hier den echten Wortlaut nicht mehr wiedergeben ...) Na, da wurde der Ex-Mann aber rasch tätig ;D !!!
 
Heike schrieb:
Aber genau DAS ist es doch!
Du kannst in JEDEM Land der Welt einen Wohnsitz anmelden, es ist Deutschland ganz und gar piepegal und sie werden einen Teufel tun, irgendwelche deiner ausländischen Wohnsitze irgendwo einzutragen.
Eben, aber Sven schrieb ja, daß sein portugiesischer Wohnsitz auf dem deutschen Meldeamt als Zweitwohnsitz eingetragen wurde. Deshalb meine Verwunderung!

Heike schrieb:
Was das nun mit deinem Auto auf sich hat - tja, wird wohl, wie ich es von Portugal aus kenne - ebenso in D. sein: Wo du dich ÜBERWIEGEND aufhältst, mußt du dein Auto anmelden. Wie du wem beweist, wo du überwiegend bist, hm ;D

Ich glaube allerdings, daß die deutschen aufmerksamen Wachleute schärfer sind als die portugiesischen. In meiner langjährigen Erfahrung mit portugiesischem Polizeipersonal ist mir aufgefallen, daß deutsche Mitbürger hier jahrelang mit ihren deutschen Kennzeichen fahren konnten (wohl auch schon mal vorgekommen, daß kein aktueller TÜV vorlag ...), ohne daß sie von den hiesigen Behörden angehalten wurden.

Naja, Gottseidank ist es nicht mein Auto!
Das sehe ich ja hier auch ständig, wie Leute hier mit ausländischen Kennzeichen jahrelang leben - und ich frag mich, warum ich so "dumm" war und Einfuhrsteuer gezahlt habe und mir den ganzen Stress antun mußte...
Hier (und meines Wissens auch in anderen Ländern, wie Spanien) gilt/galt doch auch diese Regelung mit den 6 Monaten (daß man nicht länger am Stück mit dem Auto im Land sein darf), in Deutschland wurde mir deutlich gesagt, daß es so eine Regelung nicht gibt. Ich finde es seltsam, daß es da keine EU-weite Regelung gibt.
 
schneewittchen schrieb:
Hier (und meines Wissens auch in anderen Ländern, wie Spanien) gilt/galt doch auch diese Regelung mit den 6 Monaten (daß man nicht länger am Stück mit dem Auto im Land sein darf), in Deutschland wurde mir deutlich gesagt, daß es so eine Regelung nicht gibt. Ich finde es seltsam, daß es da keine EU-weite Regelung gibt.

Dies Regelung gilt eigentlich in Deutschland, Portugal und auch Spanien. In jedem Land kannst du als Tourist mit deinem im Ausland zugelassenen Wagen für eine gewisse Zeit fahren.
Es kommt nur darauf an, wo du deinen gewöhnlichen Wohnsitz hast, dort darfst du nur mit einem im Inland zugelassenen Wagen fahren.
Allgemeine Regeln zur Bestimmung des gewöhnlichen Wohnsitzes:

* Als "gewöhnlicher Wohnsitz" gilt der Ort, an dem eine Person wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnt.

* Bei einer Person, die sich abwechselnd in mehreren Mitgliedstaaten aufhält, gilt als gewöhnlicher Wohnsitz der Ort ihrer persönlichen Bindungen, sofern sie regelmäßig dorthin zurückkehrt.
* Bei einer Person, die aus beruflichen Gründen für einen festgelegten Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat lebt, gilt als gewöhnlicher Wohnsitz der Ort ihrer persönlichen Bindungen, auch wenn sie während ihres beruflich bedingten Aufenthalts nicht dorthin zurückkehrt.
* Ein Universitäts- oder Schulbesuch in einem anderen Mitgliedstaat bewirkt keine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes.

Privatpersonen erbringen den Nachweis über ihren gewöhnlichen Wohnsitz anhand ihres Personalausweises oder eines anderen beweiskräftigen Dokuments. Im Zweifelsfall oder bei spezifischen Kontrollen können die zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats von der betreffenden Person oder den Behörden des anderen Mitgliedstaats zusätzliche Auskünfte oder Belege verlangen.

Eigentlich ist es doch gar nicht so schwer,z.B.

Wohnsitz D + deutscher PKW = darf ich im Ausland P , Spanien usw. die bestimmte Zeit fahren

Wohnsitz D + mein portug.PKW = darf ich in D nicht fahren, in P, Spanien usw. die bestimmte Zeit

Gruß Heike
 
Heike schrieb:
... In meiner langjährigen Erfahrung mit portugiesischem Polizeipersonal ist mir aufgefallen, daß deutsche Mitbürger hier jahrelang mit ihren deutschen Kennzeichen fahren konnten (wohl auch schon mal vorgekommen, daß kein aktueller TÜV vorlag ...), ohne daß sie von den hiesigen Behörden angehalten wurden...
Die Polizei interessiert das weniger, dafür aber ist der Zoll hier hinter einem her!
 
Mir deswegen ein Karma zu klauen, ist wohl auch etwas übertrieben....

HeiMa schrieb:
Eigentlich ist es doch gar nicht so schwer,z.B.

Wohnsitz D + deutscher PKW = darf ich im Ausland P , Spanien usw. die bestimmte Zeit fahren

Wohnsitz D + mein portug.PKW = darf ich in D nicht fahren, in P, Spanien usw. die bestimmte Zeit

Gruß Heike

Ich finde es in der Praxis schon schwierig, gerade wenn man 2 Wohnsitze hat. Es ist dann ja schon Auslegungssache der Behörden. Gerade wenn Deutschland nur Zweitwohnsitz ist, muß das ja laut deutscher Gesetzgebung als Hauptwohnsitz eingetragen werden (oder gar nicht), und somit auch in den Ausweis, was dann in dem Fall wohl fälschlicherweise als Hauptwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort interpretiert wird. Solche Dinge sollten in der EU nicht mehr so umständlich geregelt sein, das ist doch gegen die Freizügigkeit.
 
Wer hat dir ein Karma geklaut Nee? Das ist ja unverschämt, dafür gibt dir Garotschen einen zurück, weil ich Gestern dir so unelegant und unberechtigterweise was in die Schuhe schieben wollte. Hier mein Kärmchen für dich.
 
Mir deswegen ein Karma zu klauen, ist wohl auch etwas übertrieben....
Ich war´s auch nicht!

Gerade wenn Deutschland nur Zweitwohnsitz ist, muß das ja laut deutscher Gesetzgebung als Hauptwohnsitz eingetragen werden (oder gar nicht), und somit auch in den Ausweis, was dann in dem Fall wohl fälschlicherweise als Hauptwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort interpretiert wird.
Wieso das? Wenn dein Hauptwohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt nicht in D ist, brauchst du auch deinen Ausweis nicht ändern lassen, das wäre ja völliger Quatsch.
Die Erläuterungen zum Wohnsitz hatte ich ein paar Posts vorher ja schon mal geschrieben. Da steht auch wie man den Nachweis erbringt.

Wie lange bleibt denn derjenige eigentlich in D? Arbeitet er hier und ist es nur ein vorübergehender oder festgelegter Zeitraum?
* Bei einer Person, die aus beruflichen Gründen für einen festgelegten Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat lebt, gilt als gewöhnlicher Wohnsitz der Ort ihrer persönlichen Bindungen, auch wenn sie während ihres beruflich bedingten Aufenthalts nicht dorthin zurückkehrt.

Gruß Heike
 
Zurück
Oben