Oft wird die Frage ja umgekehrt gestellt. Ich will es aber mal so herum wissen.
Wie lange darf man in Deutschland mit einem ausländischen Kennzeichen ungestraft herumfahren?
Das Kraftfahrtamt sagt, "ausländische KfZ müssen umgehend umgemeldet werden" und sagt, der Gesetzesgeber hätte es so formuliert. Leider werde ich daraus nicht besonders schlau und würde gern wissen, was das in der Praxis bedeutet - ganz besonders wenn man noch einen Wohnsitz im Ausland hat.
Vielleicht weiß ja zufällig einer von Euch Bescheid?
Wie lange darf man in Deutschland mit einem ausländischen Kennzeichen ungestraft herumfahren?
Das Kraftfahrtamt sagt, "ausländische KfZ müssen umgehend umgemeldet werden" und sagt, der Gesetzesgeber hätte es so formuliert. Leider werde ich daraus nicht besonders schlau und würde gern wissen, was das in der Praxis bedeutet - ganz besonders wenn man noch einen Wohnsitz im Ausland hat.
Vielleicht weiß ja zufällig einer von Euch Bescheid?