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Dringender Rat gefragt -> Aufenthaltserlaubnis/Visa

Odessit

Amigo
Teilnehmer
Guten Abend an alle!
Ich hoffe es könnte mir evtl. jemand von euch helfen.
Und zwar habe ich folgende Problematik.. ich bin ukrainischer Staatsbürger, habe aber schon seit mehreren Jahren den unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis), lebe ja auch schon mittlerweile seit 9 Jahren in Deutschland.

Nun habe ich vor kurzem mein Studium beendet und wollte einfach mal für ein Jahr oder vlt. länger eine Pause einlegen, dabei ist arbeiten gar kein Problem (nur hat man nach G8 Abi -> Studium direkt im Anschluss. irgendwann die Schnauze voll vom lernen.)Jetzt habe ich schon fast sowas wie ein Arbeitsangebot in Lissabon, nur könnte mir jetzt das Fehlen der deutschen Staatsbürgerschaft zum Verhängnis werden. So wie ich es heute erfahren habe, kann man sich als "Drittstatler" nur 90 Tage lang in einem anderen EU Land aufhalten, trotz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in D.

Jetzt würde ich mal gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrung mit solch einer ähnlichen Situation schonmal gemacht hatte oder einfach nur etwas weiß, ich bin für jeden Tipp dankbar.
Denn ich habe jetzt gar keine Ahnung, was es für Möglichkeiten gibt.. Was für ein Visum ich beantragen müsste und ob es hier beantragt werden muss oder es doch eine Möglichkeit gibt es vor Ort in P zu machen. Dann bleibt noch die Frage offen bezüglich des Arbeitsvertrages, denn den würde ich ja erst dort erhalten und unterschreiben, usw... Denn die aus'm P Konsulat, konnten mich bis jetzt nicht wirklich weiter bringen.


Wie erwähnt, bin für jeden erdenklichen Tipp sehr dankbar!

Gruß,
Odessit
 
Ich habe damit keine eigene Erfahrung, kann dir aber vllt mit diesem Zitat und dem link zur SEF (Ausländerbehörde) weiter helfen:

...
Pode ser emitido visto de residência para exercício de actividade profissional subordinada aos nacionais de Estados terceiros que preencham as condições gerais e que:
a) Possuam contrato de trabalho ou promessa de contrato de trabalho;
...
der dazugehörige link (ganz weit runter scrollen, bis zu dem Punkt "- Visto de residência para exercício de actividade profissional subordinada" :


Auf deutsch:

Drittstaatler können (nicht müssen!) eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie die normalen Vorausetzungen erfüllen (also nicht kriminell sind, keine Sozialunterstützung wollen etc) und dazu einen Arbeitsvertrag haben oder einen Arbeitsvertrag versprochen bekommen haben.

Dein zukünftiger Arbeitgeber muss dir also zur Seite stehen bei der Beantragung, indem er versichert, dir zumindest einen Arbeitsvertrag versprochen zu haben.

Ich hoffe, dir hilft die Information.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank für Deine Recherche Sivi.:)
Es hat mich auf jeden Fall ein ganzes Stück weiter gebracht!
(Auf der Seite war ich auch schon, nur leider kann ich kein portuguese):rolleyes:

Nur damit ich es richtig verstehe, das heißt also, dass selbst wenn der Arbeitgeber mir "zur Seite stehen würde", es immer noch nicht sicher ist, ob ich denn die Aufenthaltsgenehmigung erhalte?

Ich gehe mal davon aus, dass man sowieso solch eine Aufenthaltsgenehmigung nur über das Konsulat beantragen kann und nicht vor Ort, oder?
Und wenn, weiß einer wie soetwas in etwa abläuft?

Danke im Vorraus
 
Es leben und arbeiten sehr viele Landsleute von Dir hier in Portugal. Vielleicht findest Du ja bei Facebook eine Gruppe, von Ukrainern die in Portugal leben und die Dir Tipps geben können. Soweit ich weiß reisen die meisten einfach ein und versuchen eine Arbeit mit Arbeitsvertrag zu finden. Dann erst melden sie sich an. Eine Arbeit zu finden ist aber zur Zeit nicht so leicht in Portugal. Wenn Du ein Arbeitsangebot mit Vertrag hast ist das sich schon mal sehr gut! Wenn der Vertrag unterschrieben ist würde ich dann zum SEF gehen. Viel Glück bei Deinen Plänen! Iris
 
Danke Iris,
ich habe bereits nach einer der derartigen Gruppen bei Facebook & co gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.
Im Bezug auf Deinen Vorschlag, ist es denn in P die Regel, dass man solche Dinge erst vor Ort in P klärt, oder könnte es doch zu Unannähmlichkeiten kommen, da ich es vorher nicht mit dem Konsulat geregelt habe?
 
Hallo Odessit,

ich würde mich erstmal in Deutschland bei der Ausländerbehörde erkundigen, nicht dass deine Niederlassungserlaubnis erlischt oder ob es in deinem Fall Ausnahmen gibt.
erlischt jedoch in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (vgl. § 51 AufenthG), insbes. bei einer Ausweisung, einer nicht nur vorübergehenden Ausreise und einer nicht vorher genehmigten Abwesenheit aus der Bundesrepublik Deutschland von mehr als 6 Monaten, wobei für bestimmte Personengruppen weitere Ausnahmen gelten (vgl. § 51 Abs. 2 und 3 AufenthG).
Und hast du die

Ich würde die rechtliche Seite erstmal in Deutschland überprüfen.

Gruß Heike
 
Hallo Heike,
danke für Deine Fürsorge.
Ich hatte mich mit der Ausländerbehörde bereits in Verbindung gesetzt und es gibt kein Problem, eine längere Abwesenheit bei denen zu beantragen.

Im Bezug auf die Erlaubnis zum "Daueraufenthalt-EU (Deutschland)", hier mal ein Auszug aus dem BAMF ->

Auch Ausländer, die aus so genannten Drittstaaten kommen, können dauerhaft im Land bleiben, wenn sie den nationalen Daueraufenthaltstitel "Niederlassungserlaubnis" oder den auf EU-Recht basierenden Aufenthaltstitel "Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU" erwerben.


Wenn ich es richtig entnehme ist die Niederlassungserlaubnis mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU gleichgesetzt und diese besitze ich ja, oder habe ich da etwas missverstanden?

Gruß
 
Info-Auszug des BA für Migration und Flüchtlinge: Thema EU Daueraufenthalt:

Odessit, Ich interpretiere diese Aussage des BAMF genau so, Drittstaatsangehörige, die den nationalen Titel "Niederlassungserlaubnis" haben mit den auf EU-Recht basierenden Aufenthaltstitel " Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU" gleichgestellt sind.
Mein Tipp: Auskünfte hierzu erteilen die Ausländerbehörden.

Ich meine, dass ein Drittstaatsangehöriger, der in der BRD die EU Daueraufenthaltsberechtigung und sich länger als 3 Monate in Portugal aufhalten will, in Portugal in etwa die gleichen Voraussetzungen erfüllen müßte, wie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG:

"2. Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten – EU in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben haben.
Ein Drittstaatsangehöriger, der in einem anderen EU-Staat das EU-Daueraufenthaltsrecht erworben hat und sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten will, muss hierzu innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG beantragen. Bei der Antragstellung sind von ihm folgende Nachweise zu erbringen, auf deren Grundlage die Ausländerbehörde über den Antrag entscheidet:
ein Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union; ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark, die die Daueraufenthalts-Richtlinie nicht anwenden
ein gültiges und in Deutschland anerkanntes Reisedokument
der Nachweis darüber, dass er seinen Lebensunterhalt eigenständig sichert und über eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung verfügt
ggf. Nachweise über ein geplantes Studium oder eine beabsichtigte Erwerbstätigkeit."

Gruß Sülzmeister
 
Vielen Dank Sülzmeister,

also gelten für Portugal (bzw. EU-weit) dieselben Anforderungen für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis, wie in Deutschland? Könnten denn die portugiesischen Behörden dies dann nicht einfach aus dem deutschen Behördenraum entnehmen? Denn meine Aufenthaltserlaubnis ist noch bis 2022 gültig (da sie an den Pass gebunden ist und er 2022 ausläuft).
Desweiteren werden alle bürokratischen Angelegenheiten wie Bankkonto/"Steuer-ID Nummer" (wenn ich das richtig verstanden habe) und einfach alles andere was man für den langfristigen Aufenthalt braucht vom Arbeitgeber erledigt, der ist aber in der Regel einen Arbeitnehmer mit deutscher Staatsbürgerschaft gewohnt, für diesen aber erledigt der Arbeitgeber alle notwendigen "Lebensunterhalts-bestimmungen".

Mir wäre es auch um ein 1000faches lieber, dort anzukommen, mit dem vorläufigen Arbeitsvertrag und den anderen Dokumenten den Antrag auf Aufenthlatserlaubnis zu stellen, dann die 2-4Wochen Einarbeitung abzuschließen und im Anschluß mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag eine vor Ort (Lissabon) ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Da ich aber hier meine Wohnung kündigen werde, möchte ich böse Überraschungen in Lissabon vermeiden.

Viele Grüße,
Odessit
 
Damit dass der Arbeitgeber sich um Steuernummer oder Bankkonto kümmert würde ich nicht rechnen....allenfalls um die Sozialversicherungsnummer. Die Behörden kochen alle ein eigenes Süppchen und haben eigene Formulare und Bestimmungen. Ich glaube eigentlich nicht das sie direkt irgendetwas von den deutschen Kollegen über nehmen. Andererseits denke ich mal, dass wenn Du alle Papiere, die sie wollen anbringst und einen Arbeitsvertrag hast, sie den Antrag ablehnen. Iris
 
" Andererseits denke ich mal, dass wenn Du alle Papiere, die sie wollen anbringst und einen Arbeitsvertrag hast, sie den Antrag ablehnen. Iris"
- Hast du das "nicht" vergessen? :)

Wegen der Steuernummer und dem Bankkonto -> Genau bei dieser Frage hieß es, dass sie es übernehmen.. Da das System etwas kompliziert sei.. Vonwegen, dass man ohne Steuernummer kein Bannkonto eröffnen könne und umgekehrt, irgendwie so.
 
- Hast du das "nicht" vergessen? :)

Wegen der Steuernummer und dem Bankkonto -> Genau bei dieser Frage hieß es, dass sie es übernehmen.. Da das System etwas kompliziert sei.. Vonwegen, dass man ohne Steuernummer kein Bannkonto eröffnen könne und umgekehrt, irgendwie so.
Hat sie bestimmt ;)

Eine Steuernummer bekommst du auch ohne Bankkonto, aber kein Bankkonto ohne Steuernummer.
 
Hallo Odessit,

nach Erstellung meines obigen Beitrages war mir leider aufgefallen, dass ich Dir noch einen weiteren Tipp geben wollte:

Schon dran gedacht, dass eventuell genaure Auskünfte für Drittstaatsanhörige, die in der BRD die EU Daueraufenthaltsberechtigung haben und sich länger als 3 Monate in Portugal aufhalten möchten, die Konsultarabteilung der portugiesichen Botschaft in Berlin erteilen müßte. Hier der entsprechende Info- Link zur Botschaft Portugals in Berlin:



Gruß Sülzmeister
 
Abend Sülzmeister,

ich habe leider nicht genau verstanden, was du meinst. Von welcher Auskunft ist genau die Rede? :)

Gruß,
Odessit
 
Hallo Odessit,
Du hast doch hier im Forum folgendes Problem bzw. Frage dargelegt:

"Jetzt habe ich schon fast sowas wie ein Arbeitsangebot in Lissabon, nur könnte mir jetzt das Fehlen der deutschen Staatsbürgerschaft zum Verhängnis werden. So wie ich es heute erfahren habe, kann man sich als "Drittstatler" nur 90 Tage lang in einem anderen EU Land aufhalten, trotz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in D."

Insofern liegt es doch nahe, sich mit Deinem Problem bzw. Deiner Frage sich direkt an die Konsulatabteilung der port. Botschaft in Berlin zu wenden, welche gesetzlichen Aufenthaltsbedingungen in Portugal es gibt, für Drittstaatsanhörige, die in der BRD die EU Daueraufenthaltsberechtigung haben und beabsichtigen länger als 3 Monate in Portugal aufzuhalten?

Ich hoffe, dass ich mich mit dieser Ergänzung verständlicher ausgedrückt habe.

Gruß Sülzmeister
 
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