... Dividenden und Kursgewinne in PT versteuert werden müssen...
Zur Präzisierung: Kursgewinne bei Aktien sind i.d.R. erst bei Realisierung (= Veräußerung) zu versteuern!
Laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) PT/DE stehen bei steuerlichem Wohnsitz in PT DE 15% Steuern auf Aktiendividenden zu. Einbehalten durch die Abgeltungsteuer werden jedoch 25% + Soli. Die Überzahlung kann man sich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erstatten lassen. Hierzu ist allerdings eine Jahressteuerbescheinigung der depotführenden Bank notwendig und die wird erst in den ersten Monaten des Folgejahres ausgestellt. Erst mit der Jahressteuerbescheinigung kann der Erstattungsantrag beim BZSt gestellt werden. Derzeitige Bearbeitungsdauer bis zur Erstattung > 2 Jahre! Zinsen für diesen Zeitraum werden lt. BZSt (natürlich!) nicht gezahlt.
Zur Präzisierung: Kursgewinne bei Aktien sind i.d.R. erst bei Realisierung (= Veräußerung) zu versteuern!
Laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) PT/DE stehen bei steuerlichem Wohnsitz in PT DE 15% Steuern auf Aktiendividenden zu. Einbehalten durch die Abgeltungsteuer werden jedoch 25% + Soli. Die Überzahlung kann man sich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erstatten lassen. Hierzu ist allerdings eine Jahressteuerbescheinigung der depotführenden Bank notwendig und die wird erst in den ersten Monaten des Folgejahres ausgestellt. Erst mit der Jahressteuerbescheinigung kann der Erstattungsantrag beim BZSt gestellt werden. Derzeitige Bearbeitungsdauer bis zur Erstattung > 2 Jahre! Zinsen für diesen Zeitraum werden lt. BZSt (natürlich!) nicht gezahlt.