• Gäste können im PortugalForum zunächst keine Beiträge verfassen und auch nicht auf Beiträge antworten. Das klappt nur, wenn man registriert ist. Das ist ganz leicht, geht schnell und tut nicht weh: Registrieren. Und dann verschwindet auch dieser Hinweis ...

Dividenden und Kursgewinne in PT versteuert ...(Kapitalertragssteuer-Abgeltungssteuer: Ist das in Portugal auch steuerfrei?)

Carl1

Admirador
Teilnehmer
Stammgast
... Dividenden und Kursgewinne in PT versteuert werden müssen...

Zur Präzisierung: Kursgewinne bei Aktien sind i.d.R. erst bei Realisierung (= Veräußerung) zu versteuern!

Laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) PT/DE stehen bei steuerlichem Wohnsitz in PT DE 15% Steuern auf Aktiendividenden zu. Einbehalten durch die Abgeltungsteuer werden jedoch 25% + Soli. Die Überzahlung kann man sich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erstatten lassen. Hierzu ist allerdings eine Jahressteuerbescheinigung der depotführenden Bank notwendig und die wird erst in den ersten Monaten des Folgejahres ausgestellt. Erst mit der Jahressteuerbescheinigung kann der Erstattungsantrag beim BZSt gestellt werden. Derzeitige Bearbeitungsdauer bis zur Erstattung > 2 Jahre! Zinsen für diesen Zeitraum werden lt. BZSt (natürlich!) nicht gezahlt.
 
Normalerweise wird doch die Kapitalerstragssteuer mit der Einkommensteuer verrechnet? Zumindest wenn ich Rente habe, die in D versteuert wird?
 
Normalerweise wird doch die Kapitalerstragssteuer mit der Einkommensteuer verrechnet? Zumindest wenn ich Rente habe, die in D versteuert wird?
Bevor hier zu viel durcheinander geht:
Das NHR (letzter Beitrag von 2021) wurde ja mittlerweile wesentlich verändert, die Beiträge im Thread sind bis auf die letzten beiden bis 2021, also vor der Änderung geschrieben worden. Ggf. wäre es sinnvoll, einen neuen Thread zu erstellen.
 
Wie gewünscht:
Der Umzug aus dem alten Thread (s.u.) ist erledigt
 
Normalerweise wird doch die Kapitalerstragssteuer mit der Einkommensteuer verrechnet? Zumindest wenn ich Rente habe, die in D versteuert wird?
Für jemanden, der in Portugal dauerhaft ansässig und daher steuerpflichtig ist, kann die DRV-Rente nur dann in Deutschland versteuert werden, wenn Portugal im Zusammenhang mit RNH befristet auf das Besteuerungsrecht verzichtet. (Rückfallklausel gem. Art. 22 Abs. 1, Satz 2 DBA PT/DE).
Für ZInserträge (Art. 11 DBA) gibt es keine vergleichbare Rückfallklausel, diese sind somit in Portugal zu erklären. Für Steuerausländer behalten nach meiner Kenntnis deutsche Banken keine Abgeltungssteuer bei Zinseinkünften ein. Da nichts einbehalten wird, kann auch nichts mit der Einkommensteuerschuld verrechnet werden .Anders ist das mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer bei Dividenden (Art. 10 DBA). Da muß man als Steuerausländer den zuviel einbehaltenen Betrag (25% zzgl. Soli ggü. 15%) beim BZSt zurückfordern.
 
Zurück
Oben