Im Gegensatz zu den hier Diskutierenden versteuere ich meine Einkünfte inkl Rente aus NL und D hier in Portugal.
Ich bin kein Res. Não Habitual und komme für die 0 % Versteuerung nicht in Frage.
Mit dem FA Neubrandenburg habe ich Rücksprache gehalten und diesem FA-Amt die benötigten Unterlagen geschickt. Meine Rente wird in D und in NL nicht versteuert. Aus dem port. Steuerbescheid den ich dem FA Neubrandenburg überlassen habe, ging sogar hervor, dass ich eine Steuerrückzahlung bekam.
Vom FA Neubrandenburg bekam ich nach etwa 3 Monate folgende Nachricht:
Quote
bezüglich Ihrer email vom 21.08.2015 möchte ich Ihnen gern antworten.
Aufgrund des hohen Eingangs von Schriftverkehr im Finanzamt, komme ich leider erst heute dazu, Ihnen zu schreiben.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Sie haben Ihre portugiesische Steuererklärung inkl. Anlage J und den portugiesischen Steuerbescheid eingereicht, aus denen hervorgeht, dass Sie Ihre deutsche Rente in Portugal versteuern.
Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Rückfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen nicht gegeben und eine Veranlagung in Deutschland entfällt.
Eine Abgabe der Einkommensteuererklärung in Deutschland ist nicht nötig, sofern sich Ihre Einkommens-, Vermögens- und persönlichen Verhältnisse (Wohnsitz) bzw. die deutschen Besteuerungsgrundsätze oder die zwischenstaatlichen Abkommen (DBA) nicht wesentlich ändern.
Dies gilt solange bis Sie vom Finanzamt erneut zur Abgabe aufgefordert werden.
Unquote
Der Satz:
'Sie haben Ihre portugiesische Steuererklärung inkl. Anlage J und den portugiesischen Steuerbescheid eingereicht, aus denen hervorgeht, dass Sie Ihre deutsche Rente in Portugal versteuern' sagt alles aus. Wichtig ist, dass man seine Rente in Portugal versteuert, der port. Steuersatz ist irrelevant. Der DBA sagt über den Mindeststeuersatz nichts aus. Ein Portugiese, der in D seine port. Rente erhält, muss in D seine Rente versteuern und wird meist durch die hohen Freibeträge auch keine Steuern bezahlen es sei denn er heisst Jerónimo Martins oder so (ach nee, der versteuert sicherlich in NL......).
Es gibt sicherlich heute einen intensiveren Austausch zwischen den Finanzbehörden im EWR. Nach einer Erfahrung, die ich vor Kurzem gemacht habe, ist Portugal kaum im Stande eine schnelle und detaillierte Liste der ausländischen Residenten die ihre Einkommen in Portugal versteuern zur Verfügung zu stellen.
Johan
Ich bin kein Res. Não Habitual und komme für die 0 % Versteuerung nicht in Frage.
Mit dem FA Neubrandenburg habe ich Rücksprache gehalten und diesem FA-Amt die benötigten Unterlagen geschickt. Meine Rente wird in D und in NL nicht versteuert. Aus dem port. Steuerbescheid den ich dem FA Neubrandenburg überlassen habe, ging sogar hervor, dass ich eine Steuerrückzahlung bekam.
Vom FA Neubrandenburg bekam ich nach etwa 3 Monate folgende Nachricht:
Quote
bezüglich Ihrer email vom 21.08.2015 möchte ich Ihnen gern antworten.
Aufgrund des hohen Eingangs von Schriftverkehr im Finanzamt, komme ich leider erst heute dazu, Ihnen zu schreiben.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Sie haben Ihre portugiesische Steuererklärung inkl. Anlage J und den portugiesischen Steuerbescheid eingereicht, aus denen hervorgeht, dass Sie Ihre deutsche Rente in Portugal versteuern.
Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Rückfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen nicht gegeben und eine Veranlagung in Deutschland entfällt.
Eine Abgabe der Einkommensteuererklärung in Deutschland ist nicht nötig, sofern sich Ihre Einkommens-, Vermögens- und persönlichen Verhältnisse (Wohnsitz) bzw. die deutschen Besteuerungsgrundsätze oder die zwischenstaatlichen Abkommen (DBA) nicht wesentlich ändern.
Dies gilt solange bis Sie vom Finanzamt erneut zur Abgabe aufgefordert werden.
Unquote
Der Satz:
'Sie haben Ihre portugiesische Steuererklärung inkl. Anlage J und den portugiesischen Steuerbescheid eingereicht, aus denen hervorgeht, dass Sie Ihre deutsche Rente in Portugal versteuern' sagt alles aus. Wichtig ist, dass man seine Rente in Portugal versteuert, der port. Steuersatz ist irrelevant. Der DBA sagt über den Mindeststeuersatz nichts aus. Ein Portugiese, der in D seine port. Rente erhält, muss in D seine Rente versteuern und wird meist durch die hohen Freibeträge auch keine Steuern bezahlen es sei denn er heisst Jerónimo Martins oder so (ach nee, der versteuert sicherlich in NL......).
Es gibt sicherlich heute einen intensiveren Austausch zwischen den Finanzbehörden im EWR. Nach einer Erfahrung, die ich vor Kurzem gemacht habe, ist Portugal kaum im Stande eine schnelle und detaillierte Liste der ausländischen Residenten die ihre Einkommen in Portugal versteuern zur Verfügung zu stellen.
Johan