Hier mal ein Beitrag der auch meinem Kenntnisstand entspricht
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"Ohne TÜV zurück nach Deutschland
Ist wegen eines längeren Auslandsaufenthalts der TÜV abgelaufen, stellt sich die Frage, wie das Fahrzeug legal zurück nach Deutschland gebracht werden kann.
Probleme im Ausland
Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.
Probleme in Deutschland
Vom Halter eines Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber dennoch erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet. Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Es liegt im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder
Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein
Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein
Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt werden. Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird rückdatiert.
Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Dabei sollte man den Termin für die Hauptuntersuchung schon vereinbart haben, bevor man nach Deutschland einreist. Die TÜV-Abnahme sollte am besten direkt im Anschluss an die Wiedereinreise erfolgen. Dabei gibt es aber keinen Gesetzestext, der besagt, dass die erste Abnahmestelle nach der Grenze angefahren werden muss.
TÜV im Ausland?
Ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein und schützt nicht vor einer möglichen Anzeige wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung. Ein solches Prüfprotokoll kann aber neben anderen Beweismitteln zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes dienen.
Sonderkennzeichen
Sonderkennzeichen kommen nur für nicht zugelassene Fahrzeuge in Frage. Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug vor der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer deutschen Botschaft im Ausland stillzulegen.
Rote Kennzeichen werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben (Ausnahme Oldtimer mit einem Alter über 30 Jahren oder Kleinstserien). Die Verwendung Roter Kennzeichen kann im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Rote Kennzeichen dürfen nicht montiert werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
Kurzzeitkennzeichen werden nur für stillgelegte Fahrzeuge ausgegeben. Sie gelten höchstens fünf Tage, es gibt aber Erfahrungsberichte, nach denen mehrere Kennzeichen mit unterschiedlicher Geltungsdauer gleichzeitig für das gleiche Fahrzeug beantragt werden können. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Kurzzeitkennzeichen müssen im Ausland nicht ohne Weiteres akzeptiert werden, es besteht aber eine Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten.
Versicherungsschutz ohne TÜV?
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein."
Übrigens würde ich nie mit einem deutschen KFZ einen portugiesischen "TÜV" machen lassen. Das könnte durchaus als Vorsatz ausgelegt werden. Einen mängelfreien Bericht einer zugelassenen Werkstatt als Nachweis der Fahrtüchtigkeit würde ich da vorziehen.