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Deutsche EU-Rente, Leben in Portugal

bunny

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
dann reicht auch die Rente
Verstehe ich richtig, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben möchtest? Wenn ich es hier im Forum richtig gelesen habe, hast du eine EU-Rente, richtig? Mir wurde nämlich gerade letzte Woche gesagt, dass es die EU-Rente nur mit deutschem Wohnsitz gibt. Ob es stimmt, kann ich nicht sagen...
 
Verstehe ich richtig, dass du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben möchtest
Möchten schon )) Aber noch nicht ganz = erstmal Ferien mit Vorbereitung zum Voll Umzug. Darum wird schon alles aussortiert , teil umgezogen , werd mich ne zeitlang halbieren ))
Das Haus / Grundstück muss ja auch noch fertig gemacht werden bis ich dort ganz leben kann.
Die EU Rente gibt es auch im EU Ausland nur dann nicht die Volle sondern nur die halbe
 
Wieso im Ausland nur die Hälfte?
EU-Ausland MUSS behandelt werden wie Inland.
Die haben wohl einen Vogel.
 
Wieso im Ausland nur die Hälfte?
EU-Ausland MUSS behandelt werden wie Inland.
Die haben wohl einen Vogel.
Kann ich dir nur traurig zustimmen........... Kindergeld wird voll ins Ausland bezahlt. EU Rente nur die hälfte . Ich hab mich schon dumm und dämlich gelesen
Also Halbiere ich mich statt die rente zu halbieren ))
wenn´s interessiert.....
 
Kann mal bitte ein Moderator die letzten Beiträge trennen und einen Thread "Deutsche EU-Rente in Portugal" aufmachen? Es ist auf alle Fälle ein interessantes Thema!
 
Hab schon mal nen Sammethread Thema Rente angelegt. Sollen wir den ganzen Thread verlinken ? Oder Mod nur teilen ?

Denke du hast recht @bunny das ist ein Thema das bestimmt viele interessiert .Kommen ja immer mehr auf den Portugal Geschmack ))
BZW Dachte ich es gäbe schon eine Renten Sammlung .Habs aber nicht gefunden
 
Kindergeld wird nicht voll ins Ausland gezahlt, der Teil, den zB. Portugal zahlen würde, wird zurück gehalten.
Ob man dieses Geld bekommt, oder nicht.

Der Link von @bibibieber geht nicht, da fehlt das www. davor.

Um die Frage aus der Sammlungzu beantworten, ein klares Jein.
Da es anscheinend verschiedene Formen der EM- (bleiben wir dabei, denn EU weckt, bei mir, andere Assozationen) Rente gibt.
Mal ein Auszug des Links:

Der Unterschied steckt im Detail. Nämlich ob ich eine EM-Rente aus medizinischen Gründen erhalte oder eine sogenannte Arbeitsmarktrente.
Wer eine Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen erhält, muss sich bei einem Umzug ins Ausland weniger Sorgen machen.


Medizinisch ist klar, man nicht die Krankheit eben mit. Der Arbeitsmarkt bleibt aber in Deutschland. kann im neuen Land ganz anders sein.
Was genaue eine Arbeitsmarktrente sein soll, weiß ich nicht, es klingt aber logisch.
Auch weiß ich, das eine medizinische Indikation manchmal immer wieder nachgewiesen werden muss. Die Krankheit könnte sich ja gebessert haben oder verschwunden sein.
Wieso dann Menschen, die Körperteile verloren haben, dies auch machen müssen, erschliesst sich mir nicht. Dafür muss man wohl Deutscher Beamter sein.
Die denken wohl, die Medizin könnte ja Super Fortschritte wie in der SciFi machen.

Also, abklären, was man für eine EM-Rente bezieht, also wieso.
Dann weiß man, ob ein Umzug ins EU-Ausland Abzüge bringen wird.

Denn das Beispiel aus dem Link war die Türkei und die ist NICHT-EU-Land.

Möglich, das du einen anderen Browser verwendest. Mein Firefox öffnet die Seite nicht ohne das www. davor. Ist auch logisch, da es auch Seiten ohne www. gibt.
Ja, das mit dem Kindergeld war uns auch neu, ist aber gelebte Realität.
Angeblich wartet die Kindergeldkasse auf die Antwort aus Portugal, das nichts gezahlt wird. Sowas dauert wohl schonmal ein paar Jährchen...
Die Kindergeldkasse ist eh das allerletzte geworden. die haben so viele Standorte geschlossen, das die selbst nicht mehr klarkommen und an Standorte verwiesen, die nicht mehr da waren.
Meine Frau ist einmal hin mit Kind, da sie die Geburtsurkunde anzweifelten, eine deutsche Geburtsurkunde, bevor wir verheiratet waren und ins Ausland gingen.
Sie fragte, ob das nun ausreicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab auf deinen Post oben nochmal geantwortet.

Hier auch aus dem Link:

Wer als EM-Rentner eine volle Erwerbsminderungsrente nur deshalb erhält, weil er nicht mehr wegen der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes vermittelbar ist (Arbeitsmarktrente) wird bei einem Umzug ins Ausland aufpassen müssen.


Was eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes sein soll, kann ich mir nicht erklären.
Das hört sich so konstruiert und falsch an, kann nur juristisch und politisch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier steht, dass die volle EM-Rente weitergezahlt wird, wenn man im EU-Ausland, in einem EWR-Land (z. B. Island, Norwegen) oder in einem Abkommensstaat (z. B. Schweiz, Israel) lebt.

Bei der teilweisen EM-Rente hängt es vom allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Zitat:
Wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird und eine Teilzeitarbeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr möglichst ist, kann die Rente – wie andere Renten auch – ins Ausland gezahlt werden. Personen, die beabsichtigen ins Ausland zu ziehen, sollten sich unbedingt frühzeitig bei ihrem Rentenversicherungsträger informieren und sich dort verbindlich (am besten per schriftlichem Bescheid) beraten zu lassen.

Irgendwie ein bissl verwirrend... :confused:

Quelle:

Habe einen besseren Link gefunden, der unsere Frage verständlicher beantwortet:

Liebes Forum,
kann ich mit einer vollen Erwerbsminderungsrente in Portugal leben (meine Familie bzw. Mutter wohnt dort bzw. ist Portugiesin/ ausserdem ist das Klima für meine Krankheit besser) ?
Benötige ich eine Meldeadresse in Deutschland?
Vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße,
Portugal:)
Hallo Portugal:),
grundsätzlich können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal ungemindert weiter beziehen. Eine Meldeadresse in Deutschland ist hierzu prinzipiell nicht erforderlich.
Im Allgemeinen sind bei einem Auslandsaufenthalt folgende Besonderheiten zu beachten:
Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich das auf Ihre Rente auswirken. Daher sollten Sie sich vor einem Umzug ins Ausland auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten lassen.
Besonders in diesen Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Rentenzahlung kommen:
- Wenn Ihnen Ihre bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz
oder in bestimmte Abkommensstaaten (Israel, BosnienHerzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro, Marokko und Tunesien), verbleibt es bei der bisherigen Rente.
- Eine Rentenminderung kann sich zudem ergeben, wenn Ihre Rente auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht und Sie in ein Land ziehen, das nicht Mitglied der EU ist.
Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger bitte rechtzeitig über Ihren Umzug, damit dieser Ihnen mitteilen kann, ob sich für Sie Einschränkungen ergeben, und damit die Zahlung Ihrer Rente ggf. auf Ihre Bankverbindung im Ausland umgestellt werden kann. Darüber hinaus sollten Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse über Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung informieren.


Quelle:
 
Habe das eben meinem Vater erzählt. Der war erst einmal sprachlos. Genau kann dies nur die Rentenversicherung sagen. Mag auch sein, das deswegen viele ehemalige portugiesische Arbeitskollegen von meinem Vater die in den 90ern in Rente gegangen sind heute immer noch in Deutschland gemeldet sind obwohl die in Portugal leben. Vor ein paar Wochen hatte mir ein spanischer Bekannter das gleiche erzählt, das man bei seinem Bekannten damals die Rente gekürzt hatte als er zurück nach Spanien ging.
 
Das kann damals tatsächlich so gewesen sein, mittlerweile darf das nach EU-Regualrien nicht mehr sein.
Man darf nicht diskriminiert werden, nur weil man in einem anderen EU-Land lebt.
 
Kindergeld wird voll ins Ausland bezahlt.
Nicht nur das. Man kann unter bestimmten Voraussetzungen die Familie die im Ausland lebt krankenversichern.



Zitat: "Ehepartner und Kinder, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei familienversichert werden. Die AOK berät Sie gern hierzu."
@Ozzy
Die Leute die eine Erwerbsminderungsrente bekommen denen wurde die Rente schon damals gekürzt (Abschläge). Und nun nochmal? Das kann und darf nicht sein. Also mein Vater ist echt begeistert. Ich hätte es ihm nicht erzählen sollen.
 
Morgen ruf ich die Rentenversicherung direkt an - hab ne gute Sachbearbeiterin - werde Ergebnis berichten.
Gute Nacht ))
 
Kann nicht auf "Gefällt mir" drücken... Ist dieser Thread in der Talkrunde? Hat es auf einmal nix mit Portugal zu tun? :redface:
 
Am Donnerstag könnte ich zur Rentenversicherung hingehen. Leider kommt aber an diesem Tag das Umzugsunternehmen. Email hinschreiben ginge natürlich auch.
Da fällt mir noch etwas ein. Als damals ein ehemaliger Arbeitskollge von meinem Vater nach der Einführung von Hartz 4 freiwillig in Rente gegangen ist mit Abschlägen und zurück nach Portugal ging hat man ihm die Rente nicht gekürzt. Ich war dabei bei der Rentenversicherung zum übersetzen, weil er kein Deutsch sprach.
 
Was eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes sein soll, kann ich mir nicht erklären.
Das hört sich so konstruiert und falsch an, kann nur juristisch und politisch sein.
Bedeutet : Aufgrund der Erkrankung / Körperlichen oder Psychischen Einschränkung ,von Gutachtern beurteilt -wäre nur noch eine Arbeitsleistung von unter 6 Stunden täglich möglich = man könnte noch nen Teilzeitjob nachgehen. = man hat nur Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente ( halbe EU Rente )
Der Arbeitgeber und das Jobcenter werden gefragt ob es die Möglichkeit der Teilzeit gibt bzw. ob es mit den Körperlichen Einschränkungen einen Teilzeitarbeitsplatz gibt ( Jobcenter )
Es gab Fälle bei denen die volle EU abgelehnt wurde mit der Begründung ...... kann ja noch an der Kinokasse sitzen / Pförtnerarbeit verrichten.
Sagt aber der Chef " Sorry keine Teilzeit " muß er begründen , möglich und das Jobcenter " Sorry aufgrund der Einschränkungen können wir keine angemessene Teilzeitarbeit vermitteln..........
DANN greift
Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes
und es gibt die volle EU Rente

PS Kommen die / der Gutachter auf eine mögliche Arbeitsleistung unter 3 Stunden dann gibt es automatisch die volle EU Rente
 
"Ehepartner und Kinder, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei familienversichert werden. Die AOK berät Sie gern hierzu."
Glaub nicht alles, was da so steht. Ich versuche das seit über einem Jahr. Die wissen nicht mal die aktuellen Bezeichnungen der Formulare, wer wenn anschreiben soll und so weiter.
Fazit: Theoretisch vielleicht, praktisch nie.
 
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