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in dem oben genannten Thread findet man einen interessanten Beitrag vom recht bekannten RA Dr. Bahr. Dort führt der Jurist das aus, was auch meine Rechtsauffassung in dieser Sache ist:
1. Einzelne Denic-Daten (und damit auch die whois-Einträge anderer Provider) sind nicht urheberrechtlich geschützt, da die notwendige Schöpfungshöhe und der Werkcharakter fehlen.
2. da AGBs nur dann Wirkung entfalten, wenn der Nutzer vor der Nutzung zustimmen musste bzw. konnte, sind die AGBs der Denic dann nicht "hilfreich", wenn man die Daten auf einem Weg abgerufen hat, der ohne diese Zustimmung funktionierte
3. anderweitig öffentliche Daten können bis auf Ausnahmen auch nochmals veröffentlicht werden.
Kai