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CasaWistuba

Lusitano
Teilnehmer
Stammgast
Olá a todos,

Der Anwalt weiß was neues:

Autoeinfuhr ohne Steuern zu zahlen. Dies ist nach dem neuen Steuergesetzen nun bei einem Wohnsitzwechsel nach Portugal unter folgenden Voraussetzungen möglich. Voraussetzungen in der Person des Antragstellers: 1. Volljährigkeit, 2. Es findet ein Hauptwohnsitzwechsel von Deutschland nach Portugal statt......
 
Hallo Wistuba,

also das was du da schreibst ist aber schon lange so.
wer seinen Wohnsitz nach P verlegt,inkl. Residencia usw. also mit sack und pack umzieht, dem sein PKW gehört mit zum Umzugsgut.
wenn er denn über 6 Monate oder so in deinem Besitz war ect.

schade zu meiner Zeit 1986 durfte ich noch trotz Umzug und Zollerkärung ect. gut 4000 DM für meinen Laredo Jeep bezahlen und habe sage und schreibe 4 jahre auf meine port. Matricula warten müssen. und bei jeder Polizeikontrolle wurde ich behandelt wie ein schwerverbrecher wegen dem verdammten auto, trotz aller Papiere und quittungen des bezahlten Zoll.
jeder Polizist sah das anders .
Aber heute gehts mit dem Umzugsgut.

was ich nur eine ganz schöne Unverschämtheit finde , die Impost de Automovel.

Dies ist zwar laut Brüssel verboten, aber die Strafe welche Portugal jedes Jahr an Brüssel bezahlt ist bei langem nicht soviel was die an der Imposto de Automvel reinbekommen, das nennt man dann Politik.
Kostet ein Dacia in D um die 6500 Euro bezahlste hier mal schlapp das Doppelte............
Aber dafür haben wir ja Sonne und Meer................
Ciao
Lucy
 
Hallo Sven,

das gibt es doch schon seit 1988...

Es hat allerdings wohl eine Aktualisierung mit dem Decreto Lei "Lei n.º 22-A/2007, de 29 de Junho " gegeben...
Am besten beim portugiesischen Zoll nachzulesen


- Man muss mind. 12 Monate in dem anderen Land gelebt haben...

Vorzulegen bei Zoll sind folgende Dokumente:

  • Einfuhrbestätigung des Fahrzeuges
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Uebereinstimmungserklaerung / oder Bescheinigung vom Institut der Mobilitaet ( Modell n.º 112 zusammen mit technischer Inspektion
  • Fuehrerschein, der mind. bereits 12 Monate vor der Ummeldung gueltig war
  • Steuerkarte - Cartão de contribuinte
  • Abmeldebestaetigung (ev. auch Anmeldebestaetigung)
  • Anmeldung in Portugal, z.B beim SEF oder der Camera Municipal

  • Telefonrechnungen, Stromrechnungen oder ähnliches um zu Beweisen, dass man mind. 12 Monate in dem Land gelebt hat, aus dem man das Auto mitbringt


So steht es aktuell beim DGAIEC (Link siehe oben)

Wenn ich mir das so recht anschaue, hat sich nicht so viel geändert, seit ich mein Auto in 2002 umgemeldet habe...

LG
Iris
 
Hallo Iris,

wie alt/jung muß denn diese Beweisrechnung sein???
Alles andere habe ich - weißt Du da einen bestimmten Zeitraum??

Danke
 
Hallo Lisa,

Rechnungen aus den letzten 12 Monaten vor dem Umzug.....

Liebe Gruesse
Iris
 
Noch ein Wort zur Vorsicht: Wer sich dann auf die ach-so-niedrigen Kfz-Steuern hier freut, sollte wissen, dass ein jetzt importiertes Auto, egal wie alt es sein mag, hier dann wie ein Neuwagen besteuert wird. Gut, das ist nicht so happig wie die Einfuhrsteuer, aber ich denke, je nach Auto muss manch einer dann doch erstmal Schlucken.
 
Hallo Schneewittchen,

meinst Du die neue Besteuerung für Gebrauchtwagen?
Was hat sich denn da genau geändert?

LG
Iris
 
schneewittchen schrieb:
Noch ein Wort zur Vorsicht: Wer sich dann auf die ach-so-niedrigen Kfz-Steuern hier freut, sollte wissen, dass ein jetzt importiertes Auto, egal wie alt es sein mag, hier dann wie ein Neuwagen besteuert wird. Gut, das ist nicht so happig wie die Einfuhrsteuer, aber ich denke, je nach Auto muss manch einer dann doch erstmal Schlucken.

Das stimmt, die "erhöhte" Kfz.-Steuer ist dann für vier Jahre zu zahlen, wir zahlen für unseren Citroen C3 € 125,--.
 
Iris_K schrieb:
Hallo Schneewittchen,

meinst Du die neue Besteuerung für Gebrauchtwagen?
Was hat sich denn da genau geändert?

LG
Iris

Es gab eine drastische Erhöhung, und zudem wird auch noch zusätzlich etwas draufgeschlagen je nach Co2 Ausstoss.

Beispiel 1: Smart (vor 2007 in P zugelassen), 799ccm - IUC = €16,40 pro Jahr
Das gleiche Auto, wenn nach Juli 2007 in Portugal zugelassen ist schon mit über 78 Euro im Jahr dabei.

Beispiel 2: Golf (oder irgendein anderes Auto mit 1900 ccm) zahlt, falls vor Juli 2007 hier zugelassen €32,80 pro Jahr.
Selbes Auto, nach Juli 2007 hier zugelassen; über €183 pro Jahr.

Je höher der CO2 Ausstoss, umso mehr zahlt man. Ist ja irgendwo gut, nur eben sehr drastisch. Gerade wenn alles regelmässig so stark erhöht wird und die Gehälter gleich bleiben. Da kann man nur so lange es geht an seinem alten Auto festhalten.
 
Gibts in P. noch nicht die Abwrack-Prämie

...doch wenn ich das richtig verstanden habe gibt es Reduzierung von 1000 € bei der Zulassungssteuer ISV bei einem Neukauf, wenn man vorher sein Auto verschrottet hat.



Einige Fahrzeughersteller machen aber Werbung mit Reduzierungen bis zu 4000 €

LG
Iris
 
Hallo Freunde,

in der ESA - Ausgabe März(03/2009) ist dieses Problem haargenau beschrieben von RA Alexander Rathenau,in allen Einzelheiten.

Bis dann
Hanseat
 
AW: Autoeinfuhr ohne Steuern zu zahlen!!

Hallo Sven
Danke für die ausführliche Antwort.
Nur meine Frage: Gilt das wirklich alles auch wenn wir aus der Schweiz kommen (nicht EU)?
Das ist mir nicht klar, alles andere würden wir erfüllen. Wir nehmen Wohnsitz in Portugal etc.
Danke und es Grüssli aus der Schweiz
 
AW: Autoeinfuhr ohne Steuern zu zahlen!!

es spielt keine Rolle, woher man kommt

Kai
 
AW: Autoeinfuhr ohne Steuern zu zahlen!!

Hallo Forianer,

auch wir möchten unser Fahrzeug als Umzugsgut steuerfrei in P anmelden. Eine Checkliste für die benötigten Behördengänge und Papiere haben wir bereits zusammengestellt, allerdings hatten wir "die Einfuhrbestätigung des Fahrzeuges" bisher nicht dabei.
In diesem Beitrag wurde erwähnt, dass dieses Dokument dem Zoll vorzulegen (alte Rächtshraibrehform, ich kann einfach nicht anders) ist. Wir hatten darauf getippt, dass es genau da zu holen ist. Wer kann uns mitteilen, wo wir das Papier bekommen?
Und noch eine Frage. In einem anderen Beitrag wurde berichtet, dass noch folgende Unterlagen benötigt werden:
* Antrag auf Steuerbefreiung
* Einkommensteuernachweis der letzten drei Jahre
Diese Angaben haben wir in anderen Beiträgen nicht gefunden.

:confused:

Viele Grüße
Pufi
 
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