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ausländisches Auto und Residencia

Ruivo

Amador
Teilnehmer
Stammgast
wir hatten neulich eine Meinungsverschiedenheit, was die Residencia für einen EU-Bürger anbetrifft.

Ist es richtig, wenn man kein Haus aber eine Residencia hat, ein ausländisches Autokennzeichen nur fahren zu dürfen, wenn man selbst unter 183 Tage im Land bleibt ?
Bin ich länger als 183 Tage im Land Portugal, was passiert dann seitens der Behörden (Strafen)
a) mit dem Auto
und
b) mit der Person ?

Danke für die Auskunft
Ruivo
 
AW: ausländisches Auto und Residencia

Hier steht schon fast alles zu der Frage drin: http://www.portugalforum.org/recht-...eutschen-kennzeichen-portugal.html#post173505

In deiner Fragestellung sind denn auch in knapp 2 Sätzen gleich zig Rechtsbereiche betroffen. Aufenthaltsrecht wg. Residençia, Steuerrecht wg. ausländ. Autokennzeichen, Zollrecht wg. Autoimport und wahrscheinlich auch noch deutsches Wohnsitzrecht, Steuerrecht usw.

Mehr Infos als in dem o.g. Threat werden auch hier kaum zusammen kommen.

Was passiert, wenn man erwischt wird?
Nix, wenn alles in Ordnung ist.
Oder...... in der Gegend um Lissabon werden die Fahrzeugpapiere zur weiteren Abklärung eingezogen und man muss in den nächsten Tagen zum Polizeirevier und

-bekommt die Sachen zurück, weil alles i.O.

-oder muß zum Alfandega am Jardim de Tabacco. Dort bekommt man die Papiere zurück, weil alles i.O.
oder nicht, dann muss man

- zahlen, weil Auto illegal in Portugal und die Einfuhrprozedur durchlaufen.

- zahlen, weil Auto illegal in Portugal und es innerhalb kurzer Zeit außer Landes schaffen.
 
AW: ausländisches Auto und Residencia

Bin ich länger als 183 Tage im Land Portugal, was passiert dann seitens der Behörden (Strafen)
a) mit dem Auto
und
b) mit der Person ?

hi
nun, falls du (d)eine residence im großraum lx haben solltest dann ...koennte sich dein Kfz ueber kurz oder lang noch hier wiederfinden

alfandega-lx_zps9b75693b.png


... und du als person bekommst dann eine strafanzeige, die i.a.r. mit steuerhinterziehung beginnt und moeglicherweise mit einem verstoss gegen das hiesige meldegesetz endet;-)

Danke für die Auskunft
di nada
grez
henry
 
AW: ausländisches Auto und Residencia

ich möchte nochmal auf die gestellte Fage zurückkommen.

Wenn ich nun keine Residencia in Portugal habe, kein Haus und nur mein Mobil, dürfe man doch als Tourist nichts zu befürchten haben, oder ?
wozu anmelden , ich bin doch in einem anderen EU Land gemeldet?
Fahre ich nach einem halben Jahr wieder in mein Heimatland, ist doch alles klar.
 
AW: ausländisches Auto und Residencia

Wenn du keine Residência, (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia od. Cartão de Residência Permanente) hast, kannst du mit oder ohne Haus als Tourist ein ausl. Kennzeichen fahren.

Auf der Seite der findest du auch noch einige Infos dazu.
Grundsätzlich besteht für EU-Bürger bei Wohnsitznahme in Portugal die Verpflichtung zur Ummeldung
des Kraftfahrzeugs.
Lediglich während eines befristeten Aufenthalts zum Zwecke der Berufsausübung, der Durchführung
eines Praktikums oder eines Studiums, kann das deutsche Kfz-Kennzeichen beibehalten werden, wenn der
Erstwohnsitz weiterhin in Deutschland besteht. Die Genehmigung hierfür muss innerhalb von 30 Tagen
nach der Einreise nach Portugal bei der Generaldirektion für Zollangelegenheiten beantragt werden.
 
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