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Sicher kann dein Mann hier und in Deutschland gemeldet sein. D muss ja nicht der Hauptwohnsitz sein.
Sicher kann dein Mann hier und in Deutschland gemeldet sein. D muss ja nicht der Hauptwohnsitz sein.
Kannst Du das irgendwie belegen?
Mir wurde nämlich bei Stadtverwaltung als ich weggezogen bin gesagt, dass man in Deutschland nur einen Hauptwohnsitz und keinen Zweitwohnsitz haben kann.
LG
Iris
Na ja, es geht auch wohl anders. Abmelden und wieder anmelden in Deutschland, hauptsache man hat die Abmeldung zum Vorzeigen. Was soll man anders machen, wenn man in Deutschland noch ein Standbein hat?
Hallo Uwe,
genau, deshalb habe ich ja das, was nicht stimmt schon mal angemerkt.
Ich glaube den Begriff "Wohnsitz" gibt es wohl auch nur im Deutschen....
Es kommen aber hier immer wieder vor, das jemand meint, er kann nach Portugal umziehen und in Deutschland einen Zweitwohnsitz behalten. Wenn man einen Teil des Jahres in Deutschland lebt und einen anderen in Portugal hat man einfach zwei Hauptwohnsitze...
In welchem Land die Steuer gezahlt wird hängt davon ab, wo man sich über die Hälfte des Jahres auf gehalten hat.... Aber das hat ja jetzt auch nichts mehr mit der Ursprungsfrage zu tun.
Hallo Eusebio
Das würde ich nicht Empfehlen. Es geht bei der Zulassungssteuer immerhin um einen beträchtlichen Betrag. Wenn man die Bedingungen für die Erlassung dieser Steuer nicht erfüllt (Z.B. Die Verlegung des Wohnsitzes aus einem anderen EU-Staaat nach Portugal) könnte die Behörden da Steuerhinterziehung geltend machen.... Wenn man dann "nur" den gesparten Betrag Nachzahlen muss hat man Glück....
LG
Iris
Hallo pst,
nun wirfst Du gerade aber alles durcheinander: Titia nimmt ihr Auto im Rahmen des Umzugs mit. Unter Einhaltung der Vorschriften zahlt sie also diese Steuer nicht. Aber sie muss sich in Deutschland abmelden!!) Du sprichst auch staendig von der "Autosteuer", die zahlt wohl jeder!! Sie zahlt aber nicht die Einfuhrsteuer.
Im uebrigen hast Du selbst durch wiederholt widerspruechliche Aussagen selbst fuer Verwirrung gesorgt.
Britta
Ist der Begriff "Wohnsitz" nicht gleichzusetzen mit "Lugar de residencia"? Das mit den zwei Hauptwohnsitzen ist klar.
Ein Problem mit der üblichen Steuerbezahlung (Lohn etc), wie von dir und Uwe erwähnt, ist nicht unser Thema (!), auch nicht des Threads,
Und schon wird wieder spekuliert.
...
Warum eigentlich? Die Frage stand unter... Man muss sich doch nicht rechtfertigen, weil man diese Frage gestellt hat!
Der Begriff Wohnsitz ist nicht mit "Lugar de residencia"gleichzusetzen allenfalls so zu übersetzen).
Das mit den Steuerzahlungen sollte ein Besipiel sein und hat nix mit dir zu tun.
Wenn du das auf dich bezogen hast, war das nicht meine Absicht.
Ich wollte hier nur klären, dass die Vermischung von Begriffen - auch wie hier: "Wohnsitz" gleichzusetzen mit "Lugar de residencia"
verwirrend ist.
Du bist eben leider der "komplizierte Einzelfall".
Nicht den Mut verlieren.
Uwe
Kannst du uns sagen, wo der unterschied genau liegt, oder ist es zu kompliziert?
Das ist ja wirklich ein totales Durcheinander hier im Thread!!!
Eine konkrete Frage :
Hat dein Mann oder du einen Wohnsitz in Deutschland pst? Also ist er dort irgendwo angemeldet? Kann auch in der Wohnung eures Sohnes oder seiner Eltern sein z.B.
Ellen
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