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Anmeldung eines Autos aus dem Ausland bei Umzug nach Portugal

AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Sicher kann dein Mann hier und in Deutschland gemeldet sein. D muss ja nicht der Hauptwohnsitz sein.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Sicher kann dein Mann hier und in Deutschland gemeldet sein. D muss ja nicht der Hauptwohnsitz sein.

Kannst Du das irgendwie belegen?
Mir wurde nämlich bei Stadtverwaltung als ich weggezogen bin gesagt, dass man in Deutschland nur einen Hauptwohnsitz und keinen Zweitwohnsitz haben kann.

LG
Iris
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Kannst Du das irgendwie belegen?
Mir wurde nämlich bei Stadtverwaltung als ich weggezogen bin gesagt, dass man in Deutschland nur einen Hauptwohnsitz und keinen Zweitwohnsitz haben kann.

LG
Iris

ich hab´s auch so gehört, dass es seit einigen Jahren keinen 2. Wohnsitz mehr gibt, nur Hauptwohnsitz. Laut neue EU-KFZ-Regelung soll der PKW dort angemeldet werden/bleiben, wo er sich hauptsächlich aufhält und nicht wo sein Besitzer angemeldet ist. Was Sinn macht und uns von Anmelde-Schwierigkeiten erleichtert. Denn mein Mann muss wegen Arbeit in Afrika angemeldet sein/bleiben.

Irgendjemand meinte hier, dass man kein Konto in D haben darf, wenn man im Ausland lebt... das ist völliger quatsch, denn bei unser langjährigen Bank in D wissen sie, dass wir in Afrika leben und sogar die Bankpost wird uns hierher geschickt, noch nie ein Problem damit gehabt. Stell dir vor, man müsste jedesmal alle Konten schliessen, jedesmal wenn man ins Ausland wegen Arbeit umzieht und dann alle wieder neu einreichten, wenn man wieder zurück ist!! Und was macht man mit dem Geld in der Zwischenzeit??!! :ahh::o
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo Iris,
ich habe immer ein Problem, wenn in Zusammenhang mit "auswandern nach Portugal" von "Wohnsitz in Deutschland" geschrieben wird.
Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Neben- oder Zweitwohnsitz sind deutsche Begriffe nach § 7 BGB. Danach heißt es, dass man dort, wo man sich ständig niederlässt, seinen Wohnsitz begründet
und der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.

Hat man in Deutschland nur einen Wohnsitz, ist dass der sog. Hauptwohnsitz und nur dann kann man in Deutschland (und auch nur dort) weitere Wohnsitze begründen.(sog.Zweitwohnsitze oder Nebenwohnsitze)
Hat man in Deutschland einen Wohnsitz und einen weiteren in Portugal so ist dieser eine Wohnsitz in Deutschland für deutsches Recht zunächst einmal der sog. "Hauptwohnsitz" und der in Portugal interessiert hier "wohnsitzrechtlich" nicht.
D.h. du kannst in Deutschland nur einen Zweit- oder Nebenwohnsitz anmelden, wenn du einen Erst- oder Hauptwohnsitz in Deutschland hast.

In Portugal ist es wohl genauso. Hier zählt nur die Adresse in Portugal, ob es weitere Adressen irgendwo im Ausland gibt, interessiert auch hier zunächst nicht.


Der "Wohnsitz" hat aber Einfluß auf z.B. zollrechtliche Angelegenheiten und steuerrechtliche Angelegenheiten. Das merkt man u.a. daran, dass es ein "Doppelbesteuerungsabkommen" gibt, wo dazu etwas geregelt wird.
Irgendwo müssen ja Steuern gezahlt werden aber doppelt soll man eben nicht zur Kasse gebeten werden.
Deswegen kommt in Portugal auch immer wieder die "endereco fiscal" zur Sprache, die mit der "No. de Contribuinte" festgelegt werden muß. Auf diese Adresse werden in Portugal ja auch die Papiere (Autopapiere etc.) ausgestellt, unabhängig davon, ob man unter der Adresse wirklich wohnt.

Das ganze Thema ist unheimlich kompliziert und wird durch Vermischung vom "deutschen Wohnsitzbegriff" mit portugiesischem Gesetzen nicht klarer.
Deswegen kann man nur sehr schwer etwas dazu sagen, wie die genaue Situation ist, wenn man nur so lückenhafte Angaben hat, wie sie hier im Forum in den Anfragen oft enthalten sind.

Jeder Einzelfall ist anders.

Was hier jetzt passiert ist eine Vermischung aus Meldegesetz in Deutschland, Steuergesetz in Deutschland, Geschäftbedingungen der Hausbank in Deutschland mit rechtlichen Vorschriften in Portugal oder in Afrika.
Das führt zu Verwirrungen!!!
Gruß
Uwe
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo Uwe,

genau, deshalb habe ich ja das, was nicht stimmt schon mal angemerkt.
Ich glaube den Begriff "Wohnsitz" gibt es wohl auch nur im Deutschen....
Es kommen aber hier immer wieder vor, das jemand meint, er kann nach Portugal umziehen und in Deutschland einen Zweitwohnsitz behalten. Wenn man einen Teil des Jahres in Deutschland lebt und einen anderen in Portugal hat man einfach zwei Hauptwohnsitze...

In welchem Land die Steuer gezahlt wird hängt davon ab, wo man sich über die Hälfte des Jahres auf gehalten hat....
Aber das hat ja jetzt auch nichts mehr mit der Ursprungsfrage zu tun.

Hallo Eusebio
Na ja, es geht auch wohl anders. Abmelden und wieder anmelden in Deutschland, hauptsache man hat die Abmeldung zum Vorzeigen. Was soll man anders machen, wenn man in Deutschland noch ein Standbein hat?

Das würde ich nicht Empfehlen. Es geht bei der Zulassungssteuer immerhin um einen beträchtlichen Betrag. Wenn man die Bedingungen für die Erlassung dieser Steuer nicht erfüllt (Z.B. Die Verlegung des Wohnsitzes aus einem anderen EU-Staaat nach Portugal) könnte die Behörden da Steuerhinterziehung geltend machen.... Wenn man dann "nur" den gesparten Betrag Nachzahlen muss hat man Glück....


LG
Iris
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo Uwe,
genau, deshalb habe ich ja das, was nicht stimmt schon mal angemerkt.
Ich glaube den Begriff "Wohnsitz" gibt es wohl auch nur im Deutschen....
Es kommen aber hier immer wieder vor, das jemand meint, er kann nach Portugal umziehen und in Deutschland einen Zweitwohnsitz behalten. Wenn man einen Teil des Jahres in Deutschland lebt und einen anderen in Portugal hat man einfach zwei Hauptwohnsitze...

In welchem Land die Steuer gezahlt wird hängt davon ab, wo man sich über die Hälfte des Jahres auf gehalten hat.... Aber das hat ja jetzt auch nichts mehr mit der Ursprungsfrage zu tun.

Hallo Iris,
nun bin ich auch etwas verwirrt...Ist der Begriff "Wohnsitz" nicht gleichzusetzen mit "Lugar de residencia"? Das mit den zwei Hauptwohnsitzen ist klar.
Ein Problem mit der üblichen Steuerbezahlung (Lohn etc), wie von dir und Uwe erwähnt, ist nicht unser Thema (!), auch nicht des Threads, da bisher weder Mann noch ich länger als 3 oder 4 Monate in P wohnen; in D max. 2-3 Wochen, also wohnhaft hauptsächlich ausserhalb des europ. Raums, in Mosambik, und angemeldet hier im Dt. bzw. Port. Konsulat.
Zurück zum Eingangspunkt und meiner Frage: Uns ging es lediglich um die Klärung der Autosteuer, die anfallen werden, wenn wir unser Dt. Auto in P zulassen wollen, weil wir nicht eine Autosteuerbefreiung bekommen, da wir im letzten Jahr nicht in D angemeldet bzw. wohnhaft waren. Wir sind auch bereit diese Steuer zu bezahlen, weil der Wagen sich lohnt; durch den Katalistoreinbau ist der CO2-Ausstoss gering und somit reduziert sich die Steuer enorm. Soweit klar?
Was dazu gedichtet wird von dem einem oder anderen als Ilegalität... ist m.E. absurd oder OT.



Hallo Eusebio

Das würde ich nicht Empfehlen. Es geht bei der Zulassungssteuer immerhin um einen beträchtlichen Betrag. Wenn man die Bedingungen für die Erlassung dieser Steuer nicht erfüllt (Z.B. Die Verlegung des Wohnsitzes aus einem anderen EU-Staaat nach Portugal) könnte die Behörden da Steuerhinterziehung geltend machen.... Wenn man dann "nur" den gesparten Betrag Nachzahlen muss hat man Glück....
LG
Iris

Da müsste Eusebio sich ausrechnen, was für sie vorteilhafter ist, den Wohnsitz in D zu behalten oder die Steuerbefreiung des PKW in P... Wie es zu einer Steuerhinterzeihung kommen soll, ist mir nicht verständlich, denn entspr. Dolumente bzw. die Abmeldung müssen bei der Zulassung in P vorgelegt werden... Und wenn nicht, zahlt man halt die Zulassungssteuer, die in vielen Fällen (wahrlich!) happig ist und sich nicht lohnt.
Vvlt. klärt sich die Sache langsamer.:)
LG
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

bei Umzug von D nach P,kann man ein Fahrzeug steuerfrei als Umzugsgut einführen.Für alles Andere gelten die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.Vielleicht ist es besser einen Wagen in P.zu kaufen und das würde viel Laufereien ersparen und im Endeffekt günstiger sein.

VG Hanseat
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

nun wirfst Du gerade aber alles durcheinander: Titia nimmt ihr Auto im Rahmen des Umzugs mit. Unter Einhaltung der Vorschriften zahlt sie also diese Steuer nicht. Aber sie muss sich in Deutschland abmelden!!) Du sprichst auch staendig von der "Autosteuer", die zahlt wohl jeder!! Sie zahlt aber nicht die Einfuhrsteuer.

Im uebrigen hast Du selbst durch wiederholt widerspruechliche Aussagen selbst fuer Verwirrung gesorgt.

Britta
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

nun wirfst Du gerade aber alles durcheinander: Titia nimmt ihr Auto im Rahmen des Umzugs mit. Unter Einhaltung der Vorschriften zahlt sie also diese Steuer nicht. Aber sie muss sich in Deutschland abmelden!!) Du sprichst auch staendig von der "Autosteuer", die zahlt wohl jeder!! Sie zahlt aber nicht die Einfuhrsteuer.

Im uebrigen hast Du selbst durch wiederholt widerspruechliche Aussagen selbst fuer Verwirrung gesorgt.

Britta

Hallo Britta,

erstmal ruhig bleiben...

Es war und ist keinesfalls meine Absicht hier zur Verwirrung zu sorgen!

Sorry, wenn mein/unser Fall etwas kompliziert und speziell ist und ich Fragen an das Forum hatte/hab (sieh bitte meine ersten Fragen) bzgl. der Zulassungssteuer. Einfuhrsteuer gibt´s wohl nicht mehr und Autosteuer, wie du richtig sagst, ist was anderes. Fragen - im korrekten Ton - darf man doch oder?

Der Titel des Threads passt(e) zu unserem Anliegen; bitte um Verzeihung, wenn es sich aussschliesslich um Titias Aniegen handeln soll. Es liegt an Unkenntnis, denn so gut kenne ich die "Sitten" im Forum nicht. Wenn die mods mein "Speziallfall" verschieben möchte, damit es nicht zur Verwirrung kommt, sehr gerne. Ich weiss nicht, wie ich es machen kann oder soll.

Im Übrigen bedanke ich mich für die diversen Hinweisen einiger Foristen, insbesondere mit links über die Zulassungssteuer sowie Infos dazu.

Einen schönen Abend wünsche ich
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Ist der Begriff "Wohnsitz" nicht gleichzusetzen mit "Lugar de residencia"? Das mit den zwei Hauptwohnsitzen ist klar.
Ein Problem mit der üblichen Steuerbezahlung (Lohn etc), wie von dir und Uwe erwähnt, ist nicht unser Thema (!), auch nicht des Threads,

Der Begriff Wohnsitz ist nicht mit "Lugar de residencia"gleichzusetzen:( allenfalls so zu übersetzen).
Das mit den Steuerzahlungen sollte ein Besipiel sein und hat nix mit dir zu tun.
Wenn du das auf dich bezogen hast, war das nicht meine Absicht.
Ich wollte hier nur klären, dass die Vermischung von Begriffen - auch wie hier: "Wohnsitz" gleichzusetzen mit "Lugar de residencia"
verwirrend ist.
Du bist eben leider der "komplizierte Einzelfall".
Nicht den Mut verlieren.
Uwe
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Und schon wird wieder spekuliert.
...
Warum eigentlich? Die Frage stand unter... Man muss sich doch nicht rechtfertigen, weil man diese Frage gestellt hat!


Dieses Zitat von HeiMa passt an dieser Stelle. Eigentlich muss man/frau sich nicht rechtfertigen, eine Frage gestellt zu haben... solange es zum Thema passt und im korrektem Ton abläuft!! :)

In diesem Sinne sollten wir nicht so schnell urteilen, sondern bei den Fakten bleiben, alles andere ist spekulativ... Steuerhinterziehung, Ilegalität etc... Danke!:)
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Der Begriff Wohnsitz ist nicht mit "Lugar de residencia"gleichzusetzen:( allenfalls so zu übersetzen).
Das mit den Steuerzahlungen sollte ein Besipiel sein und hat nix mit dir zu tun.
Wenn du das auf dich bezogen hast, war das nicht meine Absicht.
Ich wollte hier nur klären, dass die Vermischung von Begriffen - auch wie hier: "Wohnsitz" gleichzusetzen mit "Lugar de residencia"
verwirrend ist.
Du bist eben leider der "komplizierte Einzelfall".
Nicht den Mut verlieren.
Uwe

danke, Uwe!! Ich hatte nicht ganz verstanden, was du meinst und ich dachte tatsächlich beide begriffe sind das eine und das gleiche. Kannst du uns sagen, wo der unterschied genau liegt, oder ist es zu kompliziert?
ja, ich hoffe, dass ich den wagen mit bezahlung der zulassungssteuer offiziell in P ummelden kann, mal sehen...:)
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Kannst du uns sagen, wo der unterschied genau liegt, oder ist es zu kompliziert?

Das traue ich mir wirklich nicht zu.

Ich drücke die Daumen für gutes Gelingen und wünsche viel Glück.
Manchmal geht sowas dann doch gaaaanz einfach und schnell in Portugal.
Gruß
Uwe
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

wieso sollte ich ruhig bleiben?? Bin halt genau so neugierig wie Du und kann auch genau so penetrant nachfragen wie Du (z.B. dieser Tage bei Anita):).

Erstmal ist dies nicht Titia`s Thread, sondern Azulejo war es, der wissen wollte, wie seine portugiesischen Eltern am besten ihren Pkw. von D nach Portugal bekommen. Und dann kamst Du!!!!!

Dass Dein Fall ein Besonderer ist: keine Frage!!! Kommt wahrscheinlich in diesem Forum nie mehr vor:D.

Nur, wenn irgendwer hier Dir wirklich helfen soll, musst Du selbst ein bisschen mitarbeiten.

Einen Tag hast Du (als Portugiesin??) Residencia in Portugal.
Am naechsten Tag aber Residencia in Mocambik.
Ihr habt eine "Miniwohnung" in Deutschland - weshalb Anmeldung beim Konsulat??
Hinzu kommt - bin zwar sehr betagt, aber gutes Gedaechtnis:): habs heute nachgelesen: in Deinem Vorstellungs-Thread stand Euer Gebrauchtwagen in Guatemala........

Von Steuerhinterziehung usw. hatte ich nie einen Buchstaben geschrieben.

Nun noch ein kleiner Hinweis von mir: Euer Auto in D ist auf Deinen Mann zugelassen, soll aber in Portugal auf Deinen Namen zugelassen werden. Da sind bestimmt weitere Recherchen notwenig.

Wuensch Dir einen tollen Safari-Aufenthalt.

Britta

Vielleicht denke ich immer noch viel zu viel deutsch...........
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

wenn du die Zulassungssteuer bezahlen willst, dann scheint es doch gar keine Komplikationen mehr zu geben.


Meine Aussage dazu, dass dein Mann ja in D gemeldet sein kann, war wohl so pauschal nicht ganz richtig.
Aber, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnte er schon in D gemeldet sein. Aber dann gibt es die Komplikation, festzulegen, wo die Einkommenssteuer bezahlt wird. Das Problem hatte ich nicht, als ich noch wegen meines Wagens in D gemeldet war und auch in P.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Das ist ja wirklich ein totales Durcheinander hier im Thread!!!

Eine konkrete Frage :

Hat dein Mann oder du einen Wohnsitz in Deutschland pst? Also ist er dort irgendwo angemeldet? Kann auch in der Wohnung eures Sohnes oder seiner Eltern sein z.B.

Ellen
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Das ist ja wirklich ein totales Durcheinander hier im Thread!!!

Eine konkrete Frage :

Hat dein Mann oder du einen Wohnsitz in Deutschland pst? Also ist er dort irgendwo angemeldet? Kann auch in der Wohnung eures Sohnes oder seiner Eltern sein z.B.

Ellen

Liebe Ellen,
ich glaub auch, inzwischen interpretiert man mehr als notwendig... :D
ok, ich weiss, mein fall ist zu spezifisch, sorry... besser ich lass es sein, da es manche hier nicht passt!
zu deiner Frage meine konkrete AW: nein.
LG
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Dann solltet ihr das Auto schnell stilllegen pst, zum TÜV u.Ä. kann man es trotzdem fahren, dafür gibt es Tages-Kennzeichen,

Ellen
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Ah und für die Überführung nach Portugal gibt es auch extra Kennzeichen, die man kaufen kann,

Ellen
 
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