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Anmeldung eines Autos aus dem Ausland bei Umzug nach Portugal

AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Na ja, Anita - nicht auffallen??

Wir hatten also auch "ueberzogen" fast ein Jahr :). Hier in Santiago laufen etwa 10 GNRler rum, alle kannten uns vom Sehen, passiert ist nix.

Dann habe ich eines Tages bemerkt, es war auf einem grossen Parkplatz eines Supermarktes in St. André, dass 2 Polizisten den Parkplatz abliefen und Fahrzeuge mit auslaendischen Kennzeichen suchten, sie hatten ein kleines Geraet in der Hand, in das sie etwas eintippten - das Kennzeichen??

Gleiches ist uns dann wenig spaeter in Sines passiert. Und von da an hatte ich einfach ein ungutes Gefuehl, wenn ich ein Polizeiauto nur sah. Irgendwie faehrt es sich jetzt entspannter......


Britta
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

vielleicht hilft dir dies schon weiter:

Zur Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges in der Botschaft Lissabon oder bei den
Honorarkonsuln sind die beiden Kennzeichenschilder und alle Fahrzeugdokumente im
Original vorzulegen. Sollten die Originaldokumente bereits vom portugiesischen Zoll
einbehalten worden sein, sind die vom Zoll beglaubigten Kopien dieser Dokumente vorzulegen.
Die Gebühr für die Abmeldung beträgt 75 Euro.
Die Unterrichtung der das Kennzeichen führenden deutschen Zulassungsbehörde über die
erfolgte Außerbetriebsetzung nimmt die Botschaft über das Kraftfahrt-Bundesamt vor.

Quelle:
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Olá Heike,

pst will ihr Fahrzeug von Deutschland nach Portugal bringen, nicht umgekehrt.

Was Du ueber die Abmeldung in Portugal schreibst, stimmt! Genau so haben wir es gemacht. Nachdem wir die Nummernschilder in der Botschaft ungueltig machten, konnten wir sie mit nachhause nehmen.


Britta
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

pst will ihr Fahrzeug von Deutschland nach Portugal bringen, nicht umgekehrt.

Hi Britta,

das habe ich auch so verstanden. ;)
Und in Deutschland muss es abgemeldet und in Portugal auf ihren Namen angemeldet werden.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

vielleicht hilft dir dies schon weiter:

Quelle:

Tausend Dank für die Info HeiMa, auf die ich gewartet hatte!! Wenn ich richtig verstanden hab, wären die Schritte wie folgt:

1. Zollverfahren in P durchlafen inkl. Bezahlung der ISV (sonst noch andere Steuern zu zahlen?)
2. Mit Anmeldung in P bzw. Überschreibung auf meinem Namen (wegen Residencia, würde mich offiziell anmelden)
3. Abmeldung des Autos in D über die deutschen Botschaft in Lisboa oder das Konsulat Porto.

In der Theorie sieht die Sache machbar aus, mal sehen, wenn´s konkreter wird! ;)
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Na ja, Anita - nicht auffallen??

Wir hatten also auch "ueberzogen" fast ein Jahr :). Hier in Santiago laufen etwa 10 GNRler rum, alle kannten uns vom Sehen, passiert ist nix.

Dann habe ich eines Tages bemerkt, es war auf einem grossen Parkplatz eines Supermarktes in St. André, dass 2 Polizisten den Parkplatz abliefen und Fahrzeuge mit auslaendischen Kennzeichen suchten, sie hatten ein kleines Geraet in der Hand, in das sie etwas eintippten - das Kennzeichen??

Gleiches ist uns dann wenig spaeter in Sines passiert. Und von da an hatte ich einfach ein ungutes Gefuehl, wenn ich ein Polizeiauto nur sah. Irgendwie faehrt es sich jetzt entspannter......

Britta

hum... versteh, was du meinst...;) GNR ist schon im Ort präsent (ausser im Sommer wegen den vielen Touris!). Vorteil bei uns wäre, dass wir eine abgeschlossene Garage im Hof haben, Auto würde kaum sichtbar auf der Strasse stehen, da man im Ort sich meistens zu Fuss bewegt... bzw. wäre ab und zu (Supermarkt, Centro Comercial, beides 16 km vonm Ort entfernt) 4-5 monatelang evtl. sichtbar und wiederum 7-8 monate nicht, da es nicht genutzt wird, weil ich nicht da bin!!
Problem würde jedoch irgendwann der deutsche TÜV werden, wenn er abläuft... denke ich. oder was meint ihr? da ist die GNR sicher "scharf darauf" und hätten einem sofot in der Hand...;)

ja, britta, um uns Ärger und Zittern zu ersparen, würden wir es gerne offiziell anmelden, auch wenn wir die ISV bezahlen. Wie gesat, laut Berechnung wäre es unter EUR 1.400. Der Wagen ist noch total super, in D würde niemand mehr als EUR 2.000 für ihn geben, und in P würde wir nicht mal für EUR 4.000 ein so gutes Auto finden. Der Kostenvergleich haben wir natürlich von Anfang an mit in Betracht gezogen... ;)
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Was Pst in Deutschland macht ist auch nicht legal.

So, wenn sie nach Portugal zieht und nicht grade in einem kleinen Dorf mit einem Dorfpolizisten wohnt sondern in einer größeren eventuell Touristen Gegend, fällt da eine deutsches Auto auch nicht auf.

Ich kenne Leute die seit Jahren eigentlich wesentlich mehr als die 180 Tage in Portugal leben, das Auto hat immer noch ein deutsches Nummernschild.

wieso soll da was ilegales in D sein bzw. soll ich was ilegales tun?? :o:o:ahh:
das Auto ist ortsgebunden. Wo er angemeldet ist von Beginn an, als es von uns gekauft wurde (und mein Mann in D lebte), steht er auch die meiste Zeit, in einer Garage (in D). Ab und an muss er kurz gefahren werden, weil es für den Wagen besser ist. Versicherung, Steuern und TÜV alles legal und gemacht.
Müssten wir zwanghaft aufgrund deutsches Gesetz, als wir ausreisten, das Auto verkaufen? oder abmelden?

was ist, wenn unser sohn ihn ab und zu braucht bzw.fährt, und trotzdem wir es nicht auf ihn ummelden, weil der Wagen meinem Mann gehört und hauptsächlich mit ihm fährt? Aus dem von dir geposteten link kann ich keine Ilegalität interpretieren...:o
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Steht Hier:

... Anita, danke auf alle Fälle für den link, den ich genauer studieren werden!:)
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

wieso soll da was ilegales in D sein bzw. soll ich was ilegales tun?? :o:o:ahh:
das Auto ist ortsgebunden. Wo er angemeldet ist von Beginn an, als es von uns gekauft wurde (und mein Mann in D lebte), steht er auch die meiste Zeit, in einer Garage (in D). Ab und an muss er kurz gefahren werden, weil es für den Wagen besser ist. Versicherung, Steuern und TÜV alles legal und gemacht.
Müssten wir zwanghaft aufgrund deutsches Gesetz, als wir ausreisten, das Auto verkaufen? oder abmelden?

was ist, wenn unser sohn ihn ab und zu braucht bzw.fährt, und trotzdem wir es nicht auf ihn ummelden, weil der Wagen meinem Mann gehört und hauptsächlich mit ihm fährt? Aus dem von dir geposteten link kann ich keine Ilegalität interpretieren...:o

Das ist eine quotation aus meinem Link:

Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, (siehe Checkliste) müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Sollte es Sie in einen neuen Landkreis verschlagen, so benötigen Sie natürlich neue Kennzeichen. Die Ummeldung zieht Ihnen ca. 20 Euro aus der Tasche. Kommen neue Nummernschilder hinzu, kostet das nochmals 30 Euro.

Ich gehe mal davon aus, daß ein Umzug nach Maputo als Wohnungswechsel angesehen werden kann.
Wenn Dein Sohn in Deutschland lebt und mit dem Auto fährt, muß es auf ihn angemeldet werden.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Das ist eine quotation aus meinem Link:

Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, (siehe Checkliste) müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Sollte es Sie in einen neuen Landkreis verschlagen, so benötigen Sie natürlich neue Kennzeichen. Die Ummeldung zieht Ihnen ca. 20 Euro aus der Tasche. Kommen neue Nummernschilder hinzu, kostet das nochmals 30 Euro.

Ich gehe mal davon aus, daß ein Umzug nach Maputo als Wohnungswechsel angesehen werden kann.
Wenn Dein Sohn in Deutschland lebt und mit dem Auto fährt, muß es auf ihn angemeldet werden.

ja, Anita, ich hab auch gelesen... und interpretiere so:

Die Adresse bzw. Mietwohnung (2. Wohnsitz des Mannes; 1. Wohnsitz Mosambik) hat sich seit dem Autokauf nicht geändert. D.h. die Adresse auf dem Kraftfahrzeugschein ist geblieben. Kein Umzug innerhalb D. Da mein Sohn inzwischen sein eignes Auto besitzt und lediglich ca. dreimal im Jahr das Auto für ca. 15 minuten fährt... sahen wir nicht die Notwendigkeit, den Wagen auf ihn umzuschreiben. Mein Mann fährt den Wagen mind. dreimal im Jahr einige Tage/Wochen, während der Ferien oder auf DR.

Mit ist nicht ganz eindeutig, was wir da "verbrechen" sollen... ich fand bisher keinen Hinweis/Regelung "schwarz auf weiss", der uns zwingt den Wagen umzumelden, da wir ihn nicht nach Afrika mit übersiedelt haben, sondern am alten Wohnort gelassen haben.

Unser Fall ist bestimmt nicht einmalig, nur im Rahmen dieses Forums sicher unüblich. Etwas irreführend, sorry.

Einige Hinweise helfen uns schon weiter; was noch offen steht, ist die Frage, ob
- ihr ausser der ISV noch weitere Gebühren/Steuern zahlen musstet?
- und welche Steuer bezahlt man jährlich fürs Auto, heisst auch ISV, d.h. die erste Anmeldungssteuer würde jährlich zu entrichten sein?

danke!!:)
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hi Pst,

es ist mir im Prinzip egal, aber nach Deinen Angaben wohnt Dein Mann nicht mehr in Deutschland, Du sprichst von der ehemaligen Wohnung Deines Mannes.

Das Gesetzt sagt eindeutig;

Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes angemeldet werden

Und wenn man den Wohnort wechselt:

Bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden

Ich finde das ist eindeutig.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hi Pst,

es ist mir im Prinzip egal, aber nach Deinen Angaben wohnt Dein Mann nicht mehr in Deutschland, Du sprichst von der ehemaligen Wohnung Deines Mannes.

Das Gesetzt sagt eindeutig;

Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes angemeldet werden

Und wenn man den Wohnort wechselt:

Bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden

Ich finde das ist eindeutig.

ummelden ja, macht auch sinn, wenn innerhalb D ein umzug stattfindet. nirgendwo steht jedoch endgültig abmelden... wenn der autoinhaber vorübergehend ins ausland (ohne den wagen) umzieht...

ich weiss auch, dass wir uns kurzfristig in D anmelden und abmelden können, z.B. wenn man dort in Urlaub weilt, vvlt. löst sich dann somit das problem mit dem wohnort des wagens?! menshc, ist echt irreführend... :)
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz



vielleicht hilft das.

VG
Hanseat
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz



vielleicht hilft das.

VG
Hanseat

viiielen daank, hanseat!! superlink, denn ich hab folgendes drinn gefunden, was sinn macht und die sache würde sich für uns lichten... bzw. wir machen nichts ilegales, sondern eher legales!!

" Kfz Ummeldung

18 Februar, 2008

Tipps und Hinweise zur Kfz Ummeldung.

Steuerpflicht: Auto im Ausland zulassen. Wer sein Auto in Deutschland zugelassen hat, den Wagen aber überwiegend im Ausland bewegt, ist grundsätzlich zu einer Ummeldung verpflichtet. Wie der Auto Club Europa (ACE) heute (18. Februar 2008) in Stuttgart weiter mitteilte, kommt es dabei alleine auf den "regelmäßigen Standort" des Fahrzeugs an.

Die Zulassung und Versteuerung müsse demnach immer dort erfolgen, wo der Wagen stationiert ist und vorwiegend zum Verkehr eingesetzt wird, hebt der Club hervor. Ein Wahlrecht des Halters gebe es nur dann, wenn mehrere Fahrzeug-Standorte als gleichwertig beurteilt werden können. Keine Rolle spielt laut ACE hingegen der heimische oder ausländische Wohnsitz des Fahrzeughalters.

Bei der Autoversicherung ist ein Wechsel nicht zwingend, weil der Schutz einer hiesigen Versicherung grundsätzlich in den geografischen Grenzen Europas sowie im Geltungsbereich der Europäischen Union gewährt wird, teilte der ACE unter Berufung auf Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Gleichwohl sei es mit Blick auf die Einstufung nach Regionalklassen ratsam, die Versicherung vom Standortwechsel des Kraftfahrzeugs zu unterrichten. Falls ein Versicherungswechsel beabsichtigt sei, solle der bisherige Schadenverlauf dokumentiert und die bisherige Mindestdeckungssumme möglichst beibehalten werden.

Der ACE geht davon aus, dass derzeit bereits mehr als 200 000 Arbeitnehmer einer nicht nur vorübergehenden Erwerbstätigkeit im EU-Ausland nachgehen. Von ihnen dürfte die weit überwiegende Mehrheit über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, das noch in Deutschland zugelassen ist, aber von Rechts wegen umgemeldet werden müsste. "
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

das unterstrichene bestätigt, dass was ich in diesem thread sage... der wagen steht seit dem kauf bzw. anmeldung am gleichen ort/platz, von daher stossen wir gegen keine gesetze. das andere war wirklich irreführend... und interpretionsbedingt.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Einige Hinweise helfen uns schon weiter; was noch offen steht, ist die Frage, ob
- ihr ausser der ISV noch weitere Gebühren/Steuern zahlen musstet?
- und welche Steuer bezahlt man jährlich fürs Auto, heisst auch ISV, d.h. die erste Anmeldungssteuer würde jährlich zu entrichten sein?

danke!!:)
Hallo pst,

hier etwas in deutsch vom
Steuern
Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen wurde im Juli 2007 grundlegend geändert. Anstelle der hohen Zulassungssteuer Imposto automóvel (IA) wird jetzt die Imposto sobre Veículos Automóveis (ISV) verlangt. Bei deren Berechnung spielt nun auch der Schadstoffausstoß des Fahrzeuges eine Rolle. Nach offiziellen Angaben soll die ISV durchschnittlich 10% niedriger sein als die bisherige IA.

Die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer (Imposto Municipal sobre Veículos/ IMSV) wurde ersetzt durch die Imposto Unico de Circulação (IUC).

Die individuelle Berechnung beider Steuern wird erleichtert durch „Simuladores“, die auf mehreren portugiesischen Internetseiten zu finden sind. So zum Beispiel unter: /Automóveis/Impostos/Simulador oder / Simuladores / Simulador ISV.

Es fällt die jährliche Kfz-Steuer (Imposto Único de Circulaçãoan - IUC)an. Die ISV ist nur einmalig fällig.

Auf der linken Seite kannst du die ganzen "Simuladores"anklicken und deine Steuer ausrechnen.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

supi, HeiMa, das hilft uns weiter!:bussi:
werde berechnen wieviel IUC ain unserem fall fallen würde...
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

echt? weisst du, wo dazu was steht? wogegen verstosst man in so einem fall? bis jetzt (seit jahren) noch nie ein problem damit gehabt... auto ist auf meinem mann gemeldet und mein sohn fährt den ab und zu und noch nie ein problem gehabt.


Die Information hatte ich mir beim Verkehrsamt geholt, weil ich mich in D abmelden wollte aber mein Auto zwecks Verkauf noch angemeldet lassen wollte. Da musste ich dann halt noch angemeldet bleiben.

Auch wenn ich hier im Süden nie Probleme wegen meines deutschen Kennzeichens hatte, würde ich es niemanden empfehlen darauf zu setzen, dass nix passiert.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Die Information hatte ich mir beim Verkehrsamt geholt, weil ich mich in D abmelden wollte aber mein Auto zwecks Verkauf noch angemeldet lassen wollte. Da musste ich dann halt noch angemeldet bleiben.

Auch wenn ich hier im Süden nie Probleme wegen meines deutschen Kennzeichens hatte, würde ich es niemanden empfehlen darauf zu setzen, dass nix passiert.

danke für deine info! in unserem fall weiss ich nicht, wie das gehen sollte... da mein mann sich hier anmelden muss (in der botschaft). in D gemeldet und hier auch? naja, die sache findet hoffentlich bald ein (gutes) ende und, wenn es soweit ist, berichte ich euch.

ja, man sollte solche schwierigkeiten wirklich meiden.. und laut infos oben ist zwecks zulassung/anmeldung des fahrzeugs jetzt europaweit entscheidend, wo der PkW sich am meisten aufhält und nicht wo der Inhaber angemeldet ist. macht auch m.E. mehr sinn.
 
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