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Anmeldung eines Autos aus dem Ausland bei Umzug nach Portugal

pst

Lusitano
Teilnehmer
Ich habe eine Frage in diesem Zusammenhang, die mir Alfandega nicht klar beantworten konnte!

Und zwar: wie sieht es aus mit der Überführung bzw. Abmeldung des Wagens in D?

1. Muss man den Wagen vorher in D abmelden, um es in P anzumelden?
2. Wenn ja, muss der Wagen vorgezeigt werden oder reicht das Mitbringen der Nummerschilder?
3. Gibt es weitere Steuern zu bezahlen in P, ausser der ISV, sprich z.B eine Einfuhrsteuer, Imposto de importacao de veículos?

Unser Wagen ist zwar "uralt", aber durch den eingebauten Katalisator liegt der CO2-Ausstoss im "grünen Bereich", so dass der ISV unter EUR 1.400 liegen würde (laut ISV-Kalkulation mit o.g. Tabelle), was sich bei dem robusten, fahrtüchtigen Wagen auf alle Fälle lohnen würde, wenn man nicht noch weitere Steuern zu bezahlen hätte, z.B. zusätzliche Einfuhrsteuer.

Mit grossem Dank im Voraus für eure Infos!:)
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Das Wichtigste ist wohl, dass man keinen Wohnsitz in Deutschland haben darf, also komplett abgemeldet ist.


Britta

ja, richtig, Britta, danke für die Ergänzung, die insbesondere im Falle Azulejos wichtig ist!

Nur: wenn man z.B. im aussereuropäischen Ausland gemeldet ist, d.h. seit langem in D nicht mehr gemeldet ist, trotzdem ein Auto dort gemeldet hat, bekommt man kein Recht auf eine Steuerbefreiung, weil man ja nicht in Europa, in diesem fall, mindestens 1 Jahr in D angemeldet war. So wurd emir das erklärt von Alfandega.

Da dies weniger auf den meisten Foristen zutrifft, sollte daher als eine zusätzliche Info am Rande betrachtet werden...
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Nur: wenn man z.B. im aussereuropäischen Ausland gemeldet ist, d.h. seit langem in D nicht mehr gemeldet ist, trotzdem ein Auto dort gemeldet hat, bekommt man kein Recht auf eine Steuerbefreiung, weil man ja nicht in Europa, in diesem fall, mindestens 1 Jahr in D angemeldet war. So wurde mir das erklärt von Alfandega

Hallp pst,

wie soll das denn möglich sein? Nicht in D.gemeldet,aber trotzdem eim Auto mit deutschem Kennzeichen nach P.einführen,das wird abenteuerlich.

VG
Hanseat
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Das Wichtigste ist wohl, dass man keinen Wohnsitz in Deutschland haben darf, also komplett abgemeldet ist.


Britta

Na ja, es geht auch wohl anders. Abmelden und wieder anmelden in Deutschland, hauptsache man hat die Abmeldung zum Vorzeigen. Was soll man anders machen, wenn man in Deutschland noch ein Standbein hat?
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Na ja, es geht auch wohl anders. Abmelden und wieder anmelden in Deutschland, hauptsache man hat die Abmeldung zum Vorzeigen. Was soll man anders machen, wenn man in Deutschland noch ein Standbein hat?

titia, meinst du das auto oder der autobesitzer muss abmeldet sein? dankie!
 
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Die Person Pst, muss man doch vorzeigen, wenn man seine Residencia haben möchte und dann sein Auto ummeldet.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Nur: wenn man z.B. im aussereuropäischen Ausland gemeldet ist, d.h. seit langem in D nicht mehr gemeldet ist, trotzdem ein Auto dort gemeldet hat, bekommt man kein Recht auf eine Steuerbefreiung, weil man ja nicht in Europa, in diesem fall, mindestens 1 Jahr in D angemeldet war. So wurde mir das erklärt von Alfandega/QUOTE]

Hallp pst,

wie soll das denn möglich sein? Nicht in D.gemeldet,aber trotzdem eim Auto mit deutschem Kennzeichen nach P.einführen,das wird abenteuerlich.

VG
Hanseat

wieso nicht? dürfen in D autobesitzer sich nicht zeitweise abmelden und trotzdem ein auto in D angemeldet lassen, weil man ja im ganz anderen kontinent lebt und das auto gerne in D für urlaub, die kinder etc. nutzt?:o
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Die Person Pst, muss man doch vorzeigen, wenn man seine Residencia haben möchte und dann sein Auto ummeldet.

die sache ist doch etwas kompliziert:
- auto im namen des mannes, der residencia im ausland hat (mosambik)
- ummeldung von D auf P im namen der ehefrau
- die wiederum residencia in P hat
- beide in D nicht angemeldet, bzw. seit langem abgemeldet, da residencia im ausland...

wir bekommen keine steuerbefreiung, weil es nicht geht, das wissen wir. hier geht es lediglich um überschreibung des autos auf die frau und in Portugal!!

müsste doch gehen oder?:o
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Wie hast du dass denn mit der Steuer und der Versicherung in D. gemacht??????????
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Wie hast du dass denn mit der Steuer und der Versicherung in D. gemacht??????????

wird beides vom konto abgebucht, problemlos. wagen hat tüv, papiere alle in ordnung. meistens fährt unser sohn den wagen, aber wir brauchen ihn in P.
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

die sache ist doch etwas kompliziert:
- auto im namen des mannes, der residencia im ausland hat (mosambik)
- ummeldung von D auf P im namen der ehefrau
- die wiederum residencia in P hat
- beide in D nicht angemeldet, bzw. seit langem abgemeldet, da residencia im ausland...

wir bekommen keine steuerbefreiung, weil es nicht geht, das wissen wir. hier geht es lediglich um überschreibung des autos auf die frau und in Portugal!!

müsste doch gehen oder?:o


Hallo pst,

jetzt wird es aber verwirrend. - Abgesehen davon, dass der Thread-Eroeffner so gar nichts von hat.

Wie kann denn der Wagen auf Deinen Mann zugelassen sein, wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, sondern in Mosambik? Ist der Wagen denn auf den Namen Eures Sohnes angemeldet??

Dann kann er auf Deinen Namen in Portugal nicht zugelassen werden. Es musst mindest ein Jahr in D auf Dich zugelassen sein.

Du hast Residencia in Portugal seit langem, das Auto muss aber innerhalb 183 Tage nach dem Umzug umgemeldet sein -ja, auch da kann man mogeln, haben wir selbst gemacht:).......

Und das, was Titia schrieb, mit Ab- und umgehende Wiederanmeldung, geht ja auch nur in besonderen Faellen. Bei Titia ist es einfach: Ihr Mann lebt in D, sie bezieht Gehalt und braucht eine Lohnsteuerkarte. Ich z.B.habe keinerlei Verwandte in meiner Heimatstadt und muesste jemand bitten, eine Unterschrift zu geben unter das Anmeldeformular. Ob dies strafbar ist, weiss ich eigentlich nicht.


Britta
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

wieso nicht? dürfen in D autobesitzer sich nicht zeitweise abmelden und trotzdem ein auto in D angemeldet lassen, weil man ja im ganz anderen kontinent lebt und das auto gerne in D für urlaub, die kinder etc. nutzt?:o

Nein, das darf auf gar keinen Fall.
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Pst, im Fahrzeugschein steht doch eine Adresse. Eine Abmeldung kannst du auch auf dem Konsulat kriegen, vielleicht klappt es so:fies:
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Nein, das darf auf gar keinen Fall.

echt? weisst du, wo dazu was steht? wogegen verstosst man in so einem fall? bis jetzt (seit jahren) noch nie ein problem damit gehabt... auto ist auf meinem mann gemeldet und mein sohn fährt den ab und zu und noch nie ein problem gehabt.
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Pst, im Fahrzeugschein steht doch eine Adresse. Eine Abmeldung kannst du auch auf dem Konsulat kriegen, vielleicht klappt es so:fies:

ja, es gibt eine adresse und zwar von der mini-mietwohnung, wo wir wohnen (wenn wir in D urlaub machen)... noch verwirrender, gell?:o

p.s.- hast recht, britta, es geht bei uns in erster linie lediglich um infos zur ummeldung des wagens in P und gar nicht um eine steuerbefreiung! aber der thread-titel passt troztdem... nur unser fall ist zu speziell. vvllt. ein neuer thread öffnen?
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

echt? weisst du, wo dazu was steht? wogegen verstosst man in so einem fall? bis jetzt (seit jahren) noch nie ein problem damit gehabt... auto ist auf meinem mann gemeldet und mein sohn fährt den ab und zu und noch nie ein problem gehabt.


Steht Hier:
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

jetzt wird es aber verwirrend. - Abgesehen davon, dass der Thread-Eroeffner so gar nichts von hat.

Wie kann denn der Wagen auf Deinen Mann zugelassen sein, wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, sondern in Mosambik? Ist der Wagen denn auf den Namen Eures Sohnes angemeldet??

Dann kann er auf Deinen Namen in Portugal nicht zugelassen werden. Es musst mindest ein Jahr in D auf Dich zugelassen sein.

Du hast Residencia in Portugal seit langem, das Auto muss aber innerhalb 183 Tage nach dem Umzug umgemeldet sein -ja, auch da kann man mogeln, haben wir selbst gemacht:).......

Und das, was Titia schrieb, mit Ab- und umgehende Wiederanmeldung, geht ja auch nur in besonderen Faellen. Bei Titia ist es einfach: Ihr Mann lebt in D, sie bezieht Gehalt und braucht eine Lohnsteuerkarte. Ich z.B.habe keinerlei Verwandte in meiner Heimatstadt und muesste jemand bitten, eine Unterschrift zu geben unter das Anmeldeformular. Ob dies strafbar ist, weiss ich eigentlich nicht.


Britta

hi britta,

zur residencia:
ich hab bisher keine residencia in portugal, sondern in meinem portug. ausweis ist die adresse meiner eltern angegeben, wo ich bisher immer urlaub verbracht hab. seit einem jahr haben wir ein eigenes heim, hab mich noch nicht offiziell dort gemeldet, weil es kein grund gibt, wenn man auch in afrika lebt und dort residencia hat. bei der steuernummer steht die adresse meiner eltern und dass ich im ausland lebe.

ummeldung+überschreibung des wagens:
ich hab so verstanden von der zollbehörde, dass dieses "wagen mindestens 1 jahr auf einem angemeldet sein" nur von bedeutung ist, wenn ich eine steuerbefreiung beantragen möchte. das ist nicht der fall. wir wollen einfach den wagen in P offiziell anmelden und auf mich überschreiben, da mein mann keine residencia in P hat und dort maximal 4-5 wochen im jahr vebringt.

ich hoffe, das unser unternehmen klappt und ich danke euch vielmals im voraus für eure infos und erfahrungen!:)

z.B. ob der wagen in D abgemeldet werden muss oder nicht, bevor man ihn in P anmeldet? wie habt ihr es in eurem fall mit eurem auto gemacht, falls es ein deutschen kennzeichen hatte?
 
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AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Hallo pst,

ja, ist schon sehr verwirrend:):ahh:, Ihr habt beide Residencia, einmal in Portugal und einmal in Mosambik, und das Auto ist auf Deinen Mann in D angemeldet??? Vielleicht machst Du wirklich einen eigenen Thread auf.:D

Weisst Du, was ich an Deiner Stelle machen wuerde: das Auto in D verkaufen - es kann ja nicht mehr neu sein - und ein gebrauchtes in Portugal kaufen. Du haettest null Stress, keine Laufereien und unterm Strich wuerdest Du Geld sparen. Rechne es einfach mal durch.


Britta
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Jetzt haben sich unsere Beitraege gekreuzt.

Sorry pst, irgendwo hattest Du gestern geschrieben, dass Du in Portugal Residencia hast - wie denn jetzt?

Zu Deiner Frage: das Auto wird in Deutschland nicht abgemeldet, sondern erst nach der Registrierung in Portugal.


Britta
 
AW: Anmeldung des "deutschen" Autos auf den portugiesischen Wohnsitz

Was Pst in Deutschland macht ist auch nicht legal.

So, wenn sie nach Portugal zieht und nicht grade in einem kleinen Dorf mit einem Dorfpolizisten wohnt sondern in einer größeren eventuell Touristen Gegend, fällt da eine deutsches Auto auch nicht auf.

Ich kenne Leute die seit Jahren eigentlich wesentlich mehr als die 180 Tage in Portugal leben, das Auto hat immer noch ein deutsches Nummernschild.
 
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