Hallo Trofense,
ein Pferdeanhänger ist ein Sportanhänger, etwas ganz anderes, als ein Autotransportanhänger.
Schau mal in den Papieren Deines Galaxy nach, wieviel Kilo Anhängelast erlaubt sind.
Anhängelast
Am Beispiel eines PKW Anhängers ( Anhängelast 1800 Kg ) StVZO § 42
Zunächst einmal gilt, dass Autohersteller zulässige Anhängelasten nicht ohne Grund festsetzen - darüber wird es gefährlich!
Dabei ist zu unterscheiden, ob die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung überschritten wird. Falls ja, dann kann die z.B. einfach abreißen.
Natürlich ist es auch gefährlich, wenn das Fahrzeug hinten von einem Gewicht niedergedrückt wird, für das es nicht ausgelegt wird - die Fahreigenschaften können sich erheblich negativ verändern (mit den entsprechenden möglichen Folgen).
Ein weiteres Problem ist das zulässige Gesamtgewicht, dass sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers (hier max. 1800 kg) ergibt.
Wenn also das zulässige Gesamtgewicht des gesamten "Fahrzeugzuges" ( Pkw + Anhänger ) überschritten wird, dann liegt zumindest eine (weitere) Ordnungswidrigkeit vor.
Um es ganz deutlich zu sagen: wenn es mit dieser Fahrzeugkombination zu einem Unfall kommt, dann stehen keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftatbestände im Raum!
Nebenbei bemerkt: Kaskoversicherung zahlt dann natürlich nichts, Haftpflicht verlangt im Wege des Rückgriffs bis zu 7500 Euro zurück !
Beim Betrieb eines Anhängers gilt es grundsätzlich zu unterscheiden:
a) die technische Komponente:
Entscheidend für die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Insofern kann man, wenn man 1.800 kg ziehen kann, auch einen Anhänger drantun, dessen zulässige Gesamtmasse höher liegt, seine tatsächliche (Gesamtgewicht abz. Stützlast) aber nicht (also hier 1.950 kg) - es darf aber nicht mehr als 1800 kg tatsächlich wiegen.
Es geht noch weiter, ist aber für Deine Frage nicht mehr relevant