Nach meinem Laien-Verständnis muss man zwei verschiedene Aspekte unterscheiden (und die werden immer gerne durcheinander geworfen):
Melderecht: In Deutschland muss man sich anmelden, wenn man dort (mindestens) eine Wohnung unterhält. Das heisst, solange ein selbst genutzes Wohneigentum oder eine gemietete Wohnung in Deutschland unterhalten wird, muss (darf?) man sich nach deutschem Recht auch nicht abmelden.
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(Deutschland)
In Portugal gibt es ebenfalls eine Meldepflicht, der man als EU-Bürger nachkommen muss, sobald man sich länger als 90 Tage dort aufhält (siehe Monchis Link zur Meldepflicht, oder auch
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).
Steuerrecht: Nach dem
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gibt es eine Reihe von Regeln, wie bestimmt werden kann, welches Steuerrecht angewendet werden soll (steht auf Seite 4 - Artikel 4). Wenn man in beiden Staaten gemeldet ist, ist der gwöhnliche Aufenthalt zu bestimmen, wenn der nicht sinnvoll ermittelt werden kann, dann gilt die Nationalität als Kriterium usw.
Bei der 183 Tage Regel geht es meiner Meinung nach darum festzulegen, wo der Arbeitslohn eines über längere Zeit in Portugal tätigen Angestellten einer deutschen Firma zu versteuern ist (z.B. wegen eines Projekts o.ä.) -
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, dies hat mit der Versteuerung von Rente/Pension/Kapitaleinkünften/Mieteinkünften usw. zunächst einmal nichts zu tun...
Wie gesagt, das ist mein Laien-Verständnis, nach längeren Diskussionen mit diversen Behörden in Deutschland und Freunden in Portugal.
Fazit: Der Wohnsitz in Deutschland geht nicht verloren, wenn man länger als 183 Tage in Portugal ist.