Hallo Zusammen,
Wir ziehen Mitte September in die Algarve und haben erst einmal ein Ferienhaus für 12 Monate gemietet.
Die Vermieterin, selber Anwältin, sagte bereits im April, dass Sie keinen richtigen Mietvertrag erstellen kann, und zwar aus steuerlichen Gründen. Soweit, so gut.
Wir werden regelmässig nach Deutschland fliegen und sind somit nicht permanent in Portugal und unser Hauptwohnsitz bleibt auch erstmal weiterhin in Deutschland.
Und eigentlich planen wir erst permanent nach Portugal Ende 2025 zu ziehen.
Gerne würde ich Eure Meinungen hören, ob man dann trotzdem die Aufenthaltsgenehmigung (certificado de registo para Cidadão da UE)
beantragen muss, selbst wenn der Hauptwohnsitz erstmal in Deutschland verbleibt? oder gibt es eine Art Zweitwohnsitz in Portugal, ohne in Portugal steuerpflichtig zu werden.
Danke im Voraus für Eure Erfahrungen und sachdienlichen Hinweisen
Servus,
Christian Gustav
Wir ziehen Mitte September in die Algarve und haben erst einmal ein Ferienhaus für 12 Monate gemietet.
Die Vermieterin, selber Anwältin, sagte bereits im April, dass Sie keinen richtigen Mietvertrag erstellen kann, und zwar aus steuerlichen Gründen. Soweit, so gut.
Wir werden regelmässig nach Deutschland fliegen und sind somit nicht permanent in Portugal und unser Hauptwohnsitz bleibt auch erstmal weiterhin in Deutschland.
Und eigentlich planen wir erst permanent nach Portugal Ende 2025 zu ziehen.
Gerne würde ich Eure Meinungen hören, ob man dann trotzdem die Aufenthaltsgenehmigung (certificado de registo para Cidadão da UE)
beantragen muss, selbst wenn der Hauptwohnsitz erstmal in Deutschland verbleibt? oder gibt es eine Art Zweitwohnsitz in Portugal, ohne in Portugal steuerpflichtig zu werden.
Danke im Voraus für Eure Erfahrungen und sachdienlichen Hinweisen
Servus,
Christian Gustav