Liebe Portugal-Experten,
darf ich das Thema Zulassungssteuer noch einmal kurz “aufwärmen” - sozusagen zwei Jahre nach Euren Beiträgen und fragen, ob sich bis heute grundlegende Änderungen ergeben haben?
Wenn nicht, heißt das: ich führe im August 2020 ein gebrauchtes Auto aus D als Umzugsgut ein, welches mir seit Juli 2019 gehört und auf mich wenigstens ein Jahr in D unter meiner dortigen Meldeadresse zugelassen war. Mit den Belegen Versicherung, Kfz-Steuer und Telefonrechnungen wäre es dann möglich, nach erfolgtem Umzug im August 2020 oder kurze Zeit später von der Zulassungssteuer befreit zu werden und den Wagen in Portugal zuzulassen. Bin ich so auf dem richtigen Dampfer?
Vielen herzlichen Dank im voraus für eine Antwort zu diesem Dauerbrenner
Euer Wolf
darf ich das Thema Zulassungssteuer noch einmal kurz “aufwärmen” - sozusagen zwei Jahre nach Euren Beiträgen und fragen, ob sich bis heute grundlegende Änderungen ergeben haben?
Wenn nicht, heißt das: ich führe im August 2020 ein gebrauchtes Auto aus D als Umzugsgut ein, welches mir seit Juli 2019 gehört und auf mich wenigstens ein Jahr in D unter meiner dortigen Meldeadresse zugelassen war. Mit den Belegen Versicherung, Kfz-Steuer und Telefonrechnungen wäre es dann möglich, nach erfolgtem Umzug im August 2020 oder kurze Zeit später von der Zulassungssteuer befreit zu werden und den Wagen in Portugal zuzulassen. Bin ich so auf dem richtigen Dampfer?
Vielen herzlichen Dank im voraus für eine Antwort zu diesem Dauerbrenner
Euer Wolf