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Frage Zulassungssteuer

Wolf007

Amigo
Teilnehmer
Liebe Portugal-Experten,

darf ich das Thema Zulassungssteuer noch einmal kurz “aufwärmen” - sozusagen zwei Jahre nach Euren Beiträgen und fragen, ob sich bis heute grundlegende Änderungen ergeben haben?

Wenn nicht, heißt das: ich führe im August 2020 ein gebrauchtes Auto aus D als Umzugsgut ein, welches mir seit Juli 2019 gehört und auf mich wenigstens ein Jahr in D unter meiner dortigen Meldeadresse zugelassen war. Mit den Belegen Versicherung, Kfz-Steuer und Telefonrechnungen wäre es dann möglich, nach erfolgtem Umzug im August 2020 oder kurze Zeit später von der Zulassungssteuer befreit zu werden und den Wagen in Portugal zuzulassen. Bin ich so auf dem richtigen Dampfer?

Vielen herzlichen Dank im voraus für eine Antwort zu diesem Dauerbrenner
Euer Wolf
 
Es haben sich doch seit 2017 einige Änderungen ergeben. Vor allem kann man jetzt die Ummeldung nur noch online Vornehmen oder einen Agenten damit beauftragen. Weiterhin benötigt man natürlich eine portugiesische Steuernummer und die online Registrierung bei den portugiesischen Steuerbehörden, Abmeldebescheinigung Deutschland, Anmeldebescheinigung Portugal, etc. Ich denke der folgende Link gibt hinreichend Auskunft:

Aktuelle Änderungen:

hier Absatz: Fahrzeugzulassungsteuer (Imposto sobre Veículos – ISV)
 
Vielen herzlichen Dank, Monchi, für diese sehr klare Antwort. Das hilft mir wirklich bei der Planung weiter. Beste Grüße, Wolf
 
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