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Suche Wohnungskauf meiner Eltern - Rechtslage in Portugal

Nelo

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Folgender Fall:
Ich möchte eine Wohnung von meinen Eltern in der nähe von Porto kaufen. Sie sind aktuell vor Ort und haben sich beim Notar erkundigt, was ich alles benötige um das ganze schnellstmöglich zu realisieren. Jetzt ist es so, dass der Notar meinen Eltern gesagt hat, dass ich zum einen die Wohnung nicht alleine kaufen kann, sprich meine Frau muss auch mit nach Portugal reisen und unterschreiben und zum anderen muss auch mein Bruder und dessen Frau hier im deutschen Konsulat das OK geben, dass ich die Wohnung meiner Eltern kaufen kann.

Ist die Rechtslage in Portugal wirklich so? Meine Frau möchte eigentlich nicht am Kauf partizipieren und zur Frau meines Bruders haben wir kein besonders gutes Verhältnis, was uns ebenfalls in eine schwierige Situation bringt.

Würde mich hier über Rückmeldungen sehr freuen. Wir wollten den Kauf dieses Jahr in den Ferien abwickeln, aber bei den Auflagen, fragen wir uns gerade ob wir das überhaupt realisieren können.

Viele Grüße
Nelo
 
Ist die Rechtslage in Portugal wirklich so?
hi,
nein, jedenfalls nicht nach dem hier geschilderten:
... der Notar meinen Eltern gesagt hat, dass ich zum einen die Wohnung nicht alleine kaufen kann, sprich meine Frau muss auch mit nach Portugal reisen und unterschreiben und zum anderen muss auch mein Bruder und dessen Frau hier im deutschen Konsulat das OK geben, dass ich die Wohnung meiner Eltern kaufen kann.
entweder hat da jemand etwas entscheidendes falsch verstanden bzw interpretiert- oder die auswahl eines anderen notars sollte in betracht gezogen werden. bei einem immo-an-ver-kauf muss ich (physisch)nicht zugegen sein. ein anwalt kann alle notwendigen papiere vorbereiten, allfaellige unterschriften werden digital (stichwort assinatura digital qualificada) geleistet.

greez
henry
 
hi,
nein, jedenfalls nicht nach dem hier geschilderten:

entweder hat da jemand etwas entscheidendes falsch verstanden bzw interpretiert- oder die auswahl eines anderen notars sollte in betracht gezogen werden. bei einem immo-an-ver-kauf muss ich (physisch)nicht zugegen sein. ein anwalt kann alle notwendigen papiere vorbereiten, allfaellige unterschriften werden digital (stichwort assinatura digital qualificada) geleistet.

greez
henry
Hey Henry, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich finde die Gesetzeslage wie beschrieben auch irgendwie merkwürdig. Hätte aber auch sein können, dass das tief im Erbschaftsrecht irgendwie verankert ist. Meine Eltern sind schon dabei einen zweiten Notar zu konsultieren und eine zweite Meinung zu haben. Ich wollte trotzdem die Gelegenheit hier nutzen weil mich einfach interessiert ob sich jemand hier damit auskennt oder ähnliches schon erlebt hat..
 
Verstehe ich es richtig, dass es dir @Nelo zum einen um die Frage geht, wer alles beteiligt sein muss bzw. seine/ihre Zustimmung geben muss, wenn du eine Immobilie von deinen Eltern kaufen möchtest und zum anderen darum, ob eine beteiligte Person bei der Vertragsunterzeichnung anwesend sein muss?

Wie @HenryHill schon richtig geschrieben hat, ist physische Anwesenheit nicht möglich.
Was den anderen Teil der Frage betrifft, kann es schon sein, dass potentielle andere Erben deiner Eltern dem Verkauf einer Immobilie zustimmen müssen. Das ist allerdings eine sehr spezielle Frage, die hier möglicherweise keine Antwort findet.
 
erbschaft? davon war in deinem post aber nicht die rede. gibt es ein testament? portugiesisch oder deutsch?
Nein es gibt kein Testament diesbezüglich. Meine Eltern wollen einfach nur die Wohnung verkaufen, weil sie ein haus gerade bauen und dafür das Kapital benötigen.
 
Verstehe ich es richtig, dass es dir @Nelo zum einen um die Frage geht, wer alles beteiligt sein muss bzw. seine/ihre Zustimmung geben muss, wenn du eine Immobilie von deinen Eltern kaufen möchtest und zum anderen darum, ob eine beteiligte Person bei der Vertragsunterzeichnung anwesend sein muss?

Wie @HenryHill schon richtig geschrieben hat, ist physische Anwesenheit nicht möglich.
Was den anderen Teil der Frage betrifft, kann es schon sein, dass potentielle andere Erben deiner Eltern dem Verkauf einer Immobilie zustimmen müssen. Das ist allerdings eine sehr spezielle Frage, die hier möglicherweise keine Antwort findet.
ja ich denke du hast es einigermaßen richtig verstanden.

Was ich machen möchte: Eine Wohnung meiner Eltern kaufen, ohne dafür eine Zustimmung meines Bruders und seiner Frau einholen zu müssen und auch ohne das meine Frau beteiligt sein muss (das möchte sie nicht).

Ich bin über die Gesetzeslage etwas irritiert, weil genau das ein Notar, war jetzt die erste Anlaufstelle meiner Eltern, als zwingend erforderlich benannt hat. Lt. dem Notar kann ich die Wohnung nicht kaufen ohne das meine Frau auch beteiligt ist und ohne das Einverständnis meines Bruders und seiner Frau zu bekommen.
 
.. Lt. dem Notar kann ich die Wohnung nicht kaufen ohne das meine Frau auch beteiligt ist und ohne das Einverständnis meines Bruders und seiner Frau zu bekommen.

Wie gesagt, sehr speziell und ich habe auch keine Ahnung - aber ich wäre nicht überrascht, wenn sich diese Information als korrekt herausstellen würde.
Bei einer - angenommenen - Zugewinngemeinschaft sind Verfügungen über eine größere Summe durch nur eine Person (Hauskauf durch den Ehemann) gerne mal problematisch. Zum - wahrscheinlich selten nötigen - Schutz des anderen Partners (hier: deine Ehefrau) kann es sein, dass es eine Vorschrift gibt, die entsprechend vorschreibt, dass sie mit kauft oder zumindest zustimmt.
Und wenn deine Eltern einen - angenommenen - großen Teil ihres Vermögens an dich als einen ihrer zukünftigen Erben verkaufen (vielleicht sogar zu einem günstigen Familienpreis), gibt es vielleicht einen Sicherungsmechanismus, der andere zukünftige Erben (hier: Bruder und Schwägerin) vor Benachteiligung schützen soll.
Aber das ist alles Spekulation meinerseits. Bitte holt von kompetenter Stelle noch mindestens eine zweite Meinung ein, besser sogar noch eine dritte. Ein nachträglich als ungültig gewerteter Vertrag hilft niemandem.
 
Es scheint tatsächlich so zu sein, dass andere Kinder zustimmen müssen, wenn Eltern eine Immobilie an eines ihrer Kinder verkaufen.

 
Nein es gibt kein Testament diesbezüglich.
dann gilt die gesetzliche erbfolge, d.h. deinem bruder gehoert ein (in portugal gesetzlich festgelegter)teil des 'erbtotals' deiner eltern.

zur Frau meines Bruders haben wir kein besonders gutes Verhältnis,
nun wird es kompliziert; zunaechst wird der verkehrswert der immobilie eruiert/festgelegt und danach kannst du deinem bruder/frau (und anderen am erbe beteiligten) die auszahlung ihres anteils vorschlagen d.h. entweder bist du fluessig- oder kredit/hypothek. nimmt er aus welchen gruenden auch immer deinen vorschlag nicht an, wird die angelegenheit zeitaufwendig, weil sich dann die justiz vor ort mit dem fall beschaeftigen muss. nach meinen erfahrungen sind zu regulierende, portugiesische erbangelegenheiten fast immer wie kaugummi an der schuhsohle bei 30grad im schatten.

**ooops, meine (wieder)nachbarin von der costa war schneller
 
Nach meinem Verständnis ist der Erbfall noch nicht eingetreten und Nelo möchte die Immobilie von den noch lebenden Eltern kaufen.
 
Es scheint tatsächlich so zu sein, dass andere Kinder zustimmen müssen, wenn Eltern eine Immobilie an eines ihrer Kinder verkaufen.

Das hilft weiter. Vielen Dank. Dann scheint es ja wirklich so zu sein...
 
Nach meinem Verständnis ist der Erbfall noch nicht eingetreten und Nelo möchte die Immobilie von den noch lebenden Eltern kaufen.
Genau so ist es. Deswegen verstehe ich nicht, warum mein Bruder und meine Schwägerin da zustimmen müssen. Ich kaufe die Wohnung auch nicht unter Wert, dann hätte ich es auch verstanden, das hier ein Nachteil für meinen Bruder entsteht...Aber es scheint ja tatsächlich so zu sein...
 
Genau so ist es. Deswegen verstehe ich nicht, warum mein Bruder und meine Schwägerin da zustimmen müssen. Ich kaufe die Wohnung auch nicht unter Wert, dann hätte ich es auch verstanden, das hier ein Nachteil für meinen Bruder entsteht...Aber es scheint ja tatsächlich so zu sein...

Solche Vorschriften sind nie dafür da, diejenigen zu ärgern, die fair und nach den Regeln handeln.
Sie sind immer für die anderen, um zu verhindern, dass Menschen von ihren Angehörigen über das berühmte Ohr gehauen werden.
Gleiches gilt für die Zustimmung der Ehefrau von Nelo zum Kauf. Das wäre übrigens auch in D so (bei Zugewinngemeinschaft und wenn ein großer Teil des gemeinsamen Vermögens für den Immo-Kauf ausgegeben werden soll).
 
Was ich machen möchte: Eine Wohnung meiner Eltern kaufen, .... ohne das meine Frau beteiligt sein muss (das möchte sie nicht).

Ich bin über die Gesetzeslage etwas irritiert, weil genau das ein Notar, war jetzt die erste Anlaufstelle meiner Eltern, als zwingend erforderlich benannt hat. Lt. dem Notar kann ich die Wohnung nicht kaufen ohne das meine Frau auch beteiligt ist .....
Deine frau muss nicht beteiligt sein aber muss mit unterschreiben...., kenne den fall von einem ehepaar das seit jahren getrennt lebt , der mann musste einverstanden sein und unterschreiben als die frau sich was gekauft hat.

Den Fall mit dem bruder ausbezahlen -bevor die eltern sterben- kenne ich aus luxemburg, da wird das so gehandhabt. bei meinem Vater war das im gegenseitigem einverständnis, er hat seinem Bruder sein Erbteil am Elternhaus überlassen gegen eine Summe die er brauchte für seinen Hausbau. Wahrscheinlich teil des 'code napoleon' auf dem das Luxemburger Recht weitgehend aufgebaut wurde.
Ps. Muss mich korrigieren, er hat nur den Teil des schon verstorbenen Vaters an den Bruder verkauft !!!

als wir unser haus in portugal gekauft haben , reichte eine notarielle Vollmacht meiner Frau mit einer Apostille versehen.

 
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