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Frage Was muss nach Eheschließung beachtet werden ?

Capi

Amador
Teilnehmer
Stammgast
Hallöchen Liebe Portugal Foris.
Jetzt werde ich euch auch mal wieder mit einer Frage nerven.
Ich bin Deutsche und werde demnächst meinen Portugiesen heiraten...
Nun überlege ich wegen der Sache mit dem Namen.:panik3:

Ich könnte doch seine Nachnamen komplett annehmen , oder ?
(er hat ja so eine typisch Portugiesische Namenskonstellation aus den Nachnamen seiner Eltern zusammengesetzt).:liebe:

Jetzt frage ich mich ob ich dann einen neuen Ausweis machen lassen muss bzw .ob ich das auch machen müsste wenn ich meinen Namen so belasse wie er ist ? :frown2:

Könnte ich seinen Namen auch irgendwann nachträglich noch annehmen falls ich mich nicht entscheiden kann?:love:

Was gibt es sonst noch zu bedenken ? :nofun:

Ich würde mich über jede Antwort freuen , falls jemand schon Erfahrungen gemacht hat oder was weiß:rolleyes: ...Liebe Grüße , Capi:kiss2:
 
Wo wollt ihr denn zusammen leben und heiraten? In D-land oder Portugal?
Im letzteren Fall:
Wenn es mal zu einer Scheidung kommen sollte, was ich in eurem Fall nicht hoffe, gehört das erstgeborene Kind automatisch dem Vater. Der hat dann alle Rechte und du stehst dumm da und kannst alle 2 Wochen um einen halbstündigen Besuchstermin mit deinem Kind warten/betteln.
Sonst gibts hier im Forum aber auch die eine oder andere dt. Forianerin, die dir ausführlicher antworten kann.

LG
M
 
Hallo Maximus ,
Vielen Dank f. Deine Antwort :)

Das ist ja ein Ding , hätte ich nicht gedacht ! :panic::panic::panic:
Aber das hört sich an als wenn Du aus Erfahrung sprichst ?

Wir wollen in Portugal heiraten und Leben...
Im Moment denken wir allerdings nicht ans Kinder kriegen , obwohl man soll ja nie nie sagen...

Ich hoffe jedenfalls das dies bei uns nicht eintreffen wird.

Liebe Grüße , Capi
 
Wo wollt ihr denn zusammen leben und heiraten? In D-land oder Portugal?
Im letzteren Fall:
Wenn es mal zu einer Scheidung kommen sollte, was ich in eurem Fall nicht hoffe, gehört das erstgeborene Kind automatisch dem Vater. Der hat dann alle Rechte und du stehst dumm da und kannst alle 2 Wochen um einen halbstündigen Besuchstermin mit deinem Kind warten/betteln.
Sonst gibts hier im Forum aber auch die eine oder andere dt. Forianerin, die dir ausführlicher antworten kann.

LG
M
Das hab ich ja noch nie gehört!! Willst Du uns veräppeln?
Iris
 
Das hab ich ja noch nie gehört!! Willst Du uns veräppeln?
In Portugal gehört das erstgeborene Kind automatisch dem Vater. Erst beim 2. Kind kann die Mutter Ansprüche anmelden.
Natürlich kann die Mutter, sofern sie Deutsche ist, fluchtartig mit dem Kind nach D-land abhauen.
Das wäre dann zwar Kindesentführung, aber sowohl die port. Behörden wie im umgekehrten Fall die dt. Behörden wären machtlos bzw von denen hätten die verlassenen Ehemänner/Frauen keine Hilfe zu erwarten.

LG
M
 
Auf der Seite 28 steht was zu diesem Thema



und


RA Rathenau : ( der 3. Absatze ) .
 
Also bei unseren Nachbarn lebt der ältere Sohn beim Vater und die jüngere Tochter bei Mama in Frankreich.
Ist doch Beweis genug :)
Ach, ich vergass, der älteste Sohn lebt mit Sohn und Kind in der Nähe. Wird der zweitälteste dann dem Vater zugesprochen? Oder gar beide Jungs?
 
:-D
Naja , ich bezweifle schon irgendwie das dass Gesetzlich so bestimmt ist , kann natürlich sein das es vorkommt , das Frauen diesbezüglich von Ihrem ex übern Tisch gezogen werden , was sicher auch andersrum passiert, aber das hat dann sicher nix mit Gesetz zu tun ...:mad::eek::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Um nochmal zu meiner eigentlichen Frage zu kommen...
: muss ich einem neuen Ausweis / Pass beantragen , nachdem ich geheiratet habe ?

Und : hängt das davon ab , ob ich den Namen meines Mannes annehme , oder nicht ?
 
In Portugal gehört das erstgeborene Kind automatisch dem Vater.
Hab mich da ev. missverständlich ausgedrückt. Sagen wir mal so, die Gerichte sprachen bisher traditionell meistens dem Vater des Erstgeborenen und dessem Familie im Scheidungsfall das Sorgerecht zu.
Ob das heute immer noch so ist, kann sein oder auch nicht mehr. Bis vor kurzem wars aber noch so. Auch in Portugal haben die Frauen ihre Rechte in den letzten Jahren stärken können.
Was du noch vergessen hast: Die erste Nacht mit der Braut gehört natürlich automatisch dem Maximus. :-D
Das sowieso:mann:
 
Um nochmal zu meiner eigentlichen Frage zu kommen...
: muss ich einem neuen Ausweis / Pass beantragen , nachdem ich geheiratet habe ?

Und : hängt das davon ab , ob ich den Namen meines Mannes annehme , oder nicht ?
Ja, bei einer Namensänderung - egal ob du den deines Mannes annimmst oder einen Doppelnamen wählst - mußt du leider einen neuen Ausweis/Pass beantragen. Zumindest sollte man das laut Behörden.

 
Schade ... das wäre jetzt , bei u. nach all der rennerei wegen dem anderem Papierkram wirklich ganz schlecht ...

Ist ja auch nicht gerade billig , den müsste ich ja dann beim Konsulat beantragen :frown2::frown2::frown2:

Denn ist es ja wohl doch besser , wenn ich meinen Namen erstmal behalte ...

Den Namen meines Mannes kann ich ja doch
nachträglich noch annehmen , oder ? :irre:

:panic::irre::irre: Gruß , Capi :-)
 
Den Namen im Nachhinein zu ändern ist bestimmt aufwändiger als einmal bei der Botschaft einen neuen Ausweis zu beantragen. Du kannst auch nur einen Teil des Nachnamens Deines Mannes an Deinen Nachnamen hängen. Dann kannst Du diese Namenskombination ev. auch an Eure Kinder weitergeben.
Iris
 
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