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Frage Was muss ich tun um ein im Fürstentum angemeldetes Auto in Portugal anzumelden?

Yvonne kern

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Teilnehmer
Stammgast
Hallo Dolcepor ,
was muss ich als erstes tun um ein in Fürtentum angemeldestes Auto in Portugal anzumelden .
soll als Urlaubs Auto dienen , wir haben ei Haus in Säo Bernadino , nähe Peniche , möchten aber gerne unser altes Auto als Urlaubs Auto benutzen .
lg
yvonne
FL ,Fürstentum Lichtenstein !!
 
Hallo Yvonne,
die Ummeldung eines Autos nach Portugal ist wegen der "Zulassungsgebühr" für die erstmalige Zulassung eines Autos in Portugal ein etwas schwieriges Kapitel. Um diese recht happige "Gebühr" zu umgehen muss das Auto als Umzugsgut deklariert werden. Hierzu sind eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, welche sich im Internet finden lassen. Da die Prozedur vom portugiesischen Zoll behandelt wird - zuständig dürfte hier der Zoll in Peniche sein- und diese Behörde recht pingelig ist, sollte man diese Prozedur von einem Anwalt durchführen lassen, welcher sich in diesen Angelegenheiten auskennt. Ich hatte eine vollständige Wohnsitzverlegung nach Portugal vollzogen und für den kompletten Behörden"kram" einen in Caldas ansässigen deutschsprachigen Anwalt, Carlos Tome eingeschaltet, welcher auch die Ummeldung des Autos durchzog.
Ob die Prozedur auch für eine Auto geht, welches "nur" als Urlaubsauto genutzt werden soll kann ich nicht beantworten; Herr Tome wird dies sicherlich können.
Gruß aus Caldas
dolcepor
 
Danke Dolcepor ,
ist ja witzig Herr Tome habe ich erst vor drei Wochen in eine andere Angelengenheit konsultiert :-D ,super so werde ich mich im August erneut in Caldas an Herr Tome wenden .
Wir werden allerdings unseren Wohnsitz im Moment nicht ändern , noch müssen wir hier bleiben ! es wird sicher noch so ca 4 Jahre dauern bis wir ganz nach Säo Bernadino ziehen können . Ich hoffe das wir das Auto dennoch ummelden dürfen .
Wir haben hier in Lichtenstein die Möglichkeit eines wechselkennzeichen , wir könnte das Kennzeichen jedesmal mitnehmen wenn wir nach Portugal fliegen , allerdings kenne ich die Rechtslage in Portugal ob dieses auch dort erlaubt ist .
Danke vielmals .
Yvonne
 
Hallo Yvonne

Die Frage ist ob sich das wirklich lohnt.

Wenn ihr noch nicht nach PT zieht dann ist das Auto kein Unzugsgut - und dann muss die portugiesische Anmeldung bezahlt werden. Diese richtet sich nach Hubraum und Schadstoffen und kann richtig teuer werden.

Es es gibt im Netz aber Rechner mit denen du die Steuer ausrechnen kannst. Den Wagen nicht umzumelden ist keine ne gute Idee denn wenn du erwischt wirst zahlst du das doppelte.

Gruss
Hans
 
Pauschal gesagt, woher das Auto kommt, ist weitgehend egal. Der Einfuhrprozess ist für alle nach Portugal eingeführten Fahrzeuge gleich. Hat das Auto eine COC, ist das Verfahren identisch, egal, ob das Auto ein spanisches, deutsches oder sonstwo Kennzeichen hat.
Wer ein Fahrzeug nach Portugal bringt und es dort belassen will, der muss das Fahrzeug ummelden auf portug. Kennzeichen. Unabhängig davon, wie und wie oft es genutzt wird, zählt hier nur die Tatsache, dass das Fahrzeug seinen Standort in Portugal hat. Einer Zulassung auf die Anschrift der Ferienimmobilie steht eigentlich nix im Wege.
 
Moin
Könnte sogar noch teurer werden als eh schon, da das Fürstentum Liechtenstein nicht zur EU gehört.
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Könnte sogar noch teurer werden als eh schon, da das Fürstentum Liechtenstein nicht zur EU gehört.
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Liechtenstein ist seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nimmt demzufolge am EU Binnenmarkt teil. Die Rechtslage ist wie bei Norwegen und Island. Liechtenstein ist sogar "Vollanwender des Schengener Abkommens".

 
@sibylle 49
Ist schon richtig, aber kein vollwertiges Mitglied der EU... und aus Erfahrung in der Familie weiß ich, dass sich Portugal an so etwas aufhält.

Hier die Relation des Fürstentums Liechtenstein zur EU


Ich würde mich in diesem Fall ganz besonders im Vorfeld informieren und schriftlich bestätigen lassen vom jeweiligen Amt in Portugal.
Liechtenstein ist sogar "Vollanwender des Schengener Abkommens".
Das sagt nur etwas über die Grenzkontrollen aus, nicht über die Besteuerung von Wirtschaftsgütern.
 
Das sagt nur etwas über die Grenzkontrollen aus, nicht über die Besteuerung von Wirtschaftsgütern.
... schon klar. Wollte das nur anführen in Bezug auf die Beziehung zur EU. Ich weiß, wie Portugal rechtlich mit der Beziehung zu Norwegen umgeht und mit Liechtenstein müsste das dann ja genau so sein.
 
Wie man hier auf der Seite des portugiesischen Finanzamts zur Berechnung der Einfuhrzölle von Fahrzeugen sehen kann, unterscheiden diese nur zwischen Importen aus "EU-Mitgliedsländer" und "Andere", für Mitglieder des EWR (Europäischer Wirtschaftraum), was ja nicht gleich zu setzen mit der EU ist, ist keine Sonderbehandlung vorgesehen.



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Vielleicht hier mal nachfragen:

 
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Hat sich hier denn nun was geklärt?
Wäre ja mal interessant zu wissen, was denn nun so Gültigkeit hat.
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