AW: Strafe zahlen für Fahrt auf der Autobahn - ja oder nein?
Da liegst du falsch, Kai. Wie man so schön bei Wikipedia nachlesen kann, setzt die Einstufung als Beförderungserschleichung Vorsatz voraus. Und weiter heißt es dort: Klagen der Bahn gegen Fahrgäste auf Zahlung des "erhöhten Fahrpreises" wurden in der Rechtsprechung soweit ersichtlich regelmäßig abgewiesen, weil die Gerichte § 12 Abs. 1 EVO für verfassungswidrig erkannten.
Es wäre sicherlich cleverer gewesen, wenn Arno den normalen Einspruchsweg beschritten hätte. Und wenn das nichts gebracht hätte, dann wäre eben ein netter Eintrag ins "Livro de Reclamações" fällig geworden, der hierzulande oftmals Wunder bewirkt. Hat nur den Nachteil: diese Prozedur ist für 65 Euro vielleicht ein bißchen zu zeit- und arbeitsaufwendig - es ging hier ja nicht um 360 Euro, wie du, Kai, falsch vermutest.
Aber wenn Du an einen Stinkstiefel gerätst, könnte der von Dir mit dem Recht auf seiner Seite das "erhöhte Beförderungsentgelt" kassieren - und es gibt nichts, was Du dagegen tun könntest.
Da liegst du falsch, Kai. Wie man so schön bei Wikipedia nachlesen kann, setzt die Einstufung als Beförderungserschleichung Vorsatz voraus. Und weiter heißt es dort: Klagen der Bahn gegen Fahrgäste auf Zahlung des "erhöhten Fahrpreises" wurden in der Rechtsprechung soweit ersichtlich regelmäßig abgewiesen, weil die Gerichte § 12 Abs. 1 EVO für verfassungswidrig erkannten.
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Es wäre sicherlich cleverer gewesen, wenn Arno den normalen Einspruchsweg beschritten hätte. Und wenn das nichts gebracht hätte, dann wäre eben ein netter Eintrag ins "Livro de Reclamações" fällig geworden, der hierzulande oftmals Wunder bewirkt. Hat nur den Nachteil: diese Prozedur ist für 65 Euro vielleicht ein bißchen zu zeit- und arbeitsaufwendig - es ging hier ja nicht um 360 Euro, wie du, Kai, falsch vermutest.