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Gelöschtes Mitglied 13615
Gast
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Bin 2005, berentet, nach Pt umgezogen; Pkw (Bj.1996) als Umzugsgut mitgebracht ohne zusätzliche Gebühren/Steuern; inzwischen mit Residenten-Status / Ehefrau ist Portugiesin.
Ich war 2014 bis Sept. 2016 mehrere Monate in Dt. zum Arbeiten; dafür wurde der in 2005 eingeführte Pkw mitgenommen und in Dt. wieder angemeldet. Das führte dazu, dass die pt. Matricula hier
gecanceld wurde; vom Pt-FinAmt/IUC-Abteilung wurde meiner Frau gesagt, dass es eine anteilge Erstattung der IUC für 2014 nicht gibt, im Gegensatz zur dt. Kfz-Steuer.
Da ich jetzt aus Dt. zurück bin und das genannte Kfz wieder mitgebracht habe, soll es hier
zwar registriert werden, sonst laufen ja dt. Kfz-Steuer und Versicherung weiter; aber es
soll vorerst still gelegt werden: in Dt. zahlt man in dem Fall weder Kfz-Steuer noch -Versicherung.
1.Gilt das Gleiche auch in Portugal, oder wird mit der Zuteilung der Matricula automatisch die jährliche IUC fällig?
2. Unterbricht eine Stilllegung evtl. den "Verbrauch" der IUC? Die IUC gilt ja pro 365 Tage ab Fahrzeugzulassung; wird das Kfz z.B. nach 5 Tagen still gelegt, hätte ich bei Wiederaktivierung ein IUC-Guthaben von 360 Tagen...?
Ich war 2014 bis Sept. 2016 mehrere Monate in Dt. zum Arbeiten; dafür wurde der in 2005 eingeführte Pkw mitgenommen und in Dt. wieder angemeldet. Das führte dazu, dass die pt. Matricula hier
gecanceld wurde; vom Pt-FinAmt/IUC-Abteilung wurde meiner Frau gesagt, dass es eine anteilge Erstattung der IUC für 2014 nicht gibt, im Gegensatz zur dt. Kfz-Steuer.
Da ich jetzt aus Dt. zurück bin und das genannte Kfz wieder mitgebracht habe, soll es hier
zwar registriert werden, sonst laufen ja dt. Kfz-Steuer und Versicherung weiter; aber es
soll vorerst still gelegt werden: in Dt. zahlt man in dem Fall weder Kfz-Steuer noch -Versicherung.
1.Gilt das Gleiche auch in Portugal, oder wird mit der Zuteilung der Matricula automatisch die jährliche IUC fällig?
2. Unterbricht eine Stilllegung evtl. den "Verbrauch" der IUC? Die IUC gilt ja pro 365 Tage ab Fahrzeugzulassung; wird das Kfz z.B. nach 5 Tagen still gelegt, hätte ich bei Wiederaktivierung ein IUC-Guthaben von 360 Tagen...?