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Steuererstattung bei Fahrzeug-Ausfuhr oder -Stilllegung

G

Gelöschtes Mitglied 13615

Gast
Gast
Bin 2005, berentet, nach Pt umgezogen; Pkw (Bj.1996) als Umzugsgut mitgebracht ohne zusätzliche Gebühren/Steuern; inzwischen mit Residenten-Status / Ehefrau ist Portugiesin.
Ich war 2014 bis Sept. 2016 mehrere Monate in Dt. zum Arbeiten; dafür wurde der in 2005 eingeführte Pkw mitgenommen und in Dt. wieder angemeldet. Das führte dazu, dass die pt. Matricula hier
gecanceld wurde; vom Pt-FinAmt/IUC-Abteilung wurde meiner Frau gesagt, dass es eine anteilge Erstattung der IUC für 2014 nicht gibt, im Gegensatz zur dt. Kfz-Steuer.
Da ich jetzt aus Dt. zurück bin und das genannte Kfz wieder mitgebracht habe, soll es hier
zwar registriert werden, sonst laufen ja dt. Kfz-Steuer und Versicherung weiter; aber es
soll vorerst still gelegt werden: in Dt. zahlt man in dem Fall weder Kfz-Steuer noch -Versicherung.
1.Gilt das Gleiche auch in Portugal, oder wird mit der Zuteilung der Matricula automatisch die jährliche IUC fällig?
2. Unterbricht eine Stilllegung evtl. den "Verbrauch" der IUC? Die IUC gilt ja pro 365 Tage ab Fahrzeugzulassung; wird das Kfz z.B. nach 5 Tagen still gelegt, hätte ich bei Wiederaktivierung ein IUC-Guthaben von 360 Tagen...?
 
Hallo klause,

1. Die jaehrliche IUC wird faellig.
2. Ein Auto gilt hier nicht als stillgelegt, solange es eine Matricula hat! Die IUC ist eine jaehrliche Steuer.

Sobald du das Auto hier anmeldest, musst du IUC zahlen. Sie ist immer jaehrlich und muss von demjenigen bezahlt sein, der beim Finanzamt als Besitzer gemeldet ist.

Wenn die Erstzulassung des Autos z.B. im Januar war, musst du diese immer im Januar fuer ein weiteres Jahr zahlen. Wenn du dieses Auto z.B. dann im Maerz verkaufst, bekommst du vom Finanzamt oder dem neuen Besitzer auch nicht anteilig die IUC erstattet. Der zahlt erst wieder im Januar, weil er ja dann beim Finanzamt als Besitzer drinsteht.

Gruss, Manuela
 
Danke für die Auskünfte!
So war die Antwort vom örtl. FinAmt an meine Frau also korrekt; leider erlebt man auf Behörden ja mitunter viel Ahnungslosigkeit bei speziellen Anliegen...:
Wir konnten das Kfz inzwischen hier reaktivieren/wieder zulassen, was bei unserer pt-Zulassungsstelle wohl "einmal alle hundert Jahre" vorkommt
(s.o. Ahnungslosigkeit / fünfmal mussten wir dort "antanzen", bis jemand mit Kompetenz da war, um die alte Matricula einfach zu reaktivieren).
ABER: die Abmeldung in Dt. sollen wir selbst machen, hieß es...; wir dachten, dass die pt.-Zul.-Behörde alle dt. Unterlagen inkl. Kennzeichen-Schilder einbehält, vernichtet und "automatisch" Mitteilung an die dt. Behörden macht -oder ist das europa-weit noch nicht geregelt (im Prinzip hab ich nun ja zwei Zulassungen, was Banditen gut ausnutzen könnten...)?
Danke für Antworten, klause
 
Auto vorübergehend still legen siehe:

Was mit der Kfz Steuer passiert, konnte ich nicht rauslesen.

2. Cancelamento por o veículo deixar de ser utilizado na via pública
O cancelamento da matrícula pode ser requerido quando veículo deixe de ser utilizado na via pública, passando a ter utilização exclusiva em provas desportivas ou em recintos privados não abertos à circulação.
O cancelamento é temporário e terá uma duração máxima de 5 anos, devendo ser requerida a reposição ou o cancelamento definitivo da matrícula antes do fim do prazo indicado, sob pena de proprietário ser sancionado com coima nos termos legalmente em vigor.
DocumentosFormulário Modelo 9 IMT;
Documento de identificação do requerente (ou fotocópia);
Certificado de matrícula ou livrete e título de registo de propriedade do veículo ou caso o proprietário os não possua, Documento comprovativo da propriedade emitido pela Conservatória do Registo Automóvel;
Declaração do destino dado ao veículo.
Taxa : € 10

Deine deutschen Autopapiere sollten entwertet worden sein. Z.B. durch abschneiden einer Ecke der Papiere. Damit sind sie "wertlos".
Falls nicht, ist das ein Fehler.
Abmelden muss man in DEU das Fahrzeug selbst. Geht auch im Konsulat und der Botschaft, die Gebühren sind aber höher als in DEU.
Je nach Stadt bzw. Gemeinde könnte auch ein online Service möglich sein. Müsste man prüfen.
 
Danke für die Auskünfte!
So war die Antwort vom örtl. FinAmt an meine Frau also korrekt; leider erlebt man auf Behörden ja mitunter viel Ahnungslosigkeit bei speziellen Anliegen...:
Hallo klause,

ich versteh jetzt nicht, wieso du die Aussage bei den Finanças von vornherein angezweifelt hast. Steuerlich gibt es Unterschiede zu Deutschland, auch in der Berechnung, aber nur weil´s anders laeuft, muss es já nicht falsch sein.

Das port. Finanzamt hat eine sehr informative Internetseite "portal das Finanças". Da kannst du auch alle Gesetze nach Steuer sortiert aufrufen und nachlesen, wenn´s Zweifel gibt. Das ist ganz hilfreich.

Gruss, Manuela
 
Danke an Sobreiro!
Wie gesagt, war ich davon ausgegangen, dass die entspr. EU-Behörden sich mittlerweile bei einer Fahrzeugummeldung gegenseitig informieren, was aber offensichtlich nicht der Fall ist...
Übrigens waren bei unserer pt. Zulassungsstelle in S. (von jedem Mitarbeiter dort bekam man eine anderslautende Auskunft, bis hin zu der Meinung, das Auto müsse verschrottet werden/nix mit Reaktivierung) für die Reaktivierung der alten Matricula mal eben 45,-€ fällig..., B-TÜV nochmals rd. 75,-, aber wenigstens ist "die Kuh nun vom Eis"... ; klause
Hallo an Manuela!
Du "verstehst nicht" ...; nun, die Kompetenz der Behördenmitarbeiter wird immer abhängen davon, wie häufig man mit speziellen Problemen der "EU-Migranten" befasst ist, so dass wir an unserem Platz immer wieder auf völlige Ahnungslosigkeit stoßen... Daher ist unserer Erfahrung nach eine gewisse Skepsis immer besser, als alles einfach zu "schlucken"...Ganz aktuell musste sogar der Leiter unseres FinAmtes passen, weil er nicht erklären konnte, warum die obere Steuerbehörde die schon Dt. bezahlte Eink.-Steuer nicht komplett anerkennt... -klause
 
Tja, soweit ich informiert bin, wird eine Information schon weitergeleitet lediglich den kostenpflichtigen Abmeldeprozeß muss man selbst machen.
In Deutschland hängt ja auch direkt die Versicherung an dem Kennzeichen dran. Auch die sollte man über die Abmeldung bzw. Ummeldung selbst informieren.
 
Tja, soweit ich informiert bin, wird eine Information schon weitergeleitet lediglich den kostenpflichtigen Abmeldeprozeß muss man selbst machen.
In Deutschland hängt ja auch direkt die Versicherung an dem Kennzeichen dran. Auch die sollte man über die Abmeldung bzw. Ummeldung selbst informieren.
Ja, das mit der Kfz-Versicherung ist in beiden Ländern wohl relativ einfach zu regeln, solange die in Dt. und die in Pt. tätigen Unternehmen nicht im jeweils andern Land auch am Markt sind; dann akzeptieren sie i.d.R. eine Kündigung (mit Nachweis der Umsiedlung); allerdings war auch beim pt. Versicherer etwas Druck nötig, weil sie ja alle sehr "am Geld kleben".../
Im aktuellen Fall muss ich nun alle Unterlagen an meinen Sohn schicken, der die Abmeldung dann vor Ort erledigen muss, aber solche Möglichkeiten haben ja viele Menschen nicht... -klause
 
für eine Gebühr von 100,- Euro macht das auch das dt. Konsulat bzw. die dt. Botschaft.

-ja, danke für den Hinweis, den ich schon auf der homepage der Botschaft fand -dort allerdings mit der Bemerkung, nur im Ausnahmefall (das wäre eine Auslegungssache!) insoweit tätig zu werden...; klause
 
Ausnahmefall ist für Menschen gedacht, die keine andere Möglichkeit haben. Nicht jeder hat einen Sohn usw. der das machen könnte, dann macht es das Konsulat.
Es gehört nicht zu den originären Aufgaben eines Konsulates deswegen auch die hohen Gebühren.
 
Ich find die Gebuehr von 100 Euro okay, wenn man bedenkt, dass jemand ansonsten extra Urlaub nehmen und nach D. reisen muesste, mit Flugkosten und Hotel, was viel, viel teurer waere!
 
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