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News Schwere Körperverletzung durch Diplomatensöhne kann nicht geahndet werden

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Moin,
Drogenhaendler sind ebenso Gewaltverbrecher und Moerder, wenn sie auch nicht selbst Hand anlegen.
Sie stehen fuer mich auf der gleichen Stufe wie Waffenhaendler, Diese schiessen auch nicht selbst.
Bomben, Granaten, Rakete Minen, Kugeln ectr zerfetzen taeglich 1000ende.
Und genauso werden im Drogenrausch taeglich Gewalttaten veruebt. Bzw verrecken taeglich (Leider zum grossen Teil junge) Menschen an der Sucht.
Damit ist nicht der Handel mit Hasch/Marihuana gemeint, wobei auch diese Zeug fuer Labile Charaktaere den Einstieg bedeutet.
Gruss HJV
 
Na ja, der Mörder ist immer noch derjenige, der abdrückt. Und auch Drogensüchtige werden nicht was sie sind, weil jemand anders ihnen die Nadel reinsticht, sondern weil sie schwach und dumm sind und deshalb selbst damit anfangen.

Natürlich kann ich Waffenhändler und -produzenten sowie Drogenhändler nicht leiden, aber man kann ihnen nicht die Verantwortung für die Tat geben. Den Fehler machen die Amis ja schon lange, führen ihren albernen Krieg gegen Drogen in Lateinamerika etc., anstatt die Ursache anzugehen, nämlich all die Süchtigen im eigenen Land, die die Nachfrage erzeugen.
 
Sorry, Wiederspreche widerum!
Die Amis fuehren KEINEN Krieg gegen Drogen in Suedamerka. Ebenso wenig wie sie in Afghanistan gegen die Drogenbarone vorgehen/gegangen sind.
Da gehts denen wie IMMER lediglich um eigene Macht und Einfluss.
Die Suechtigen waehren NICHT suechtig, wenn sie an Drogen erst ueberhaupt nicht kommen wuerden.
 
Natürlich führen Sie ihren Krieg gegen Drogen auch in Lateinamerika, z. B. in Kolumbien. Anbauländer haben aber keine Schuld am Drogenproblem in den USA.
Wenn Leute Drogen nehmen wollen, dann tun sie das auch. Dann sind es halt andere Drogen, notfalls schnüffeln sie das Gehirn zersetzende Kleber oder nehmen künstliche Drogen, die andere für sie in Labors erzeugen.
 
Bei dem Beispiel mit den Philippinen ging es doch nicht darum, ob nun Drogenhändler schlimmer oder weniger schlimm sind, als andere Verbrecher. Das kann ja jeder sehen, wie er möchte. Die Frage ist doch, wie man erst feststellt, ob jemand ein Verbrecher ist? Du nimmst zwar an, dass etwa der Vater der beiden mutmaßlichen Täter seine Anzeige zu Unrecht gestellt hat. Woher willst Du das aber wirklich sicher wissen? In einem Rechtsstaat kommt es darauf an, dass eine Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Das bedeutet, solange es den geringsten begründeten Zweifel gibt, hat jemand als unschuldig zu gelten. Das war mit dem Beispiel der Philippinen gemeint, wo dieses Prinzip offensichtlich schwer missachtet wird.

Und auch in diesem Fall ist schon jetzt "klar", dass die Immunität "missbraucht" wird. Ich würde sagen, das sollte doch erstmal festgestellt werden, ob es so ist. Dann forderst Du ebenfalls ohne Verfahren, dass die ganze Botschafterfamilie "unschädlich" gemacht wird, als ob die ganze Familie die Tat begangen hätte. Auch das ist eben kein rechtsstaatlicher Grundsatz.

Ich denke, wir sollten uns bewusst machen, wie wertvoll diese Grundsätze vielleicht einmal sein könnten, wenn vielleicht ich oder Du mal in diese Mühlen geraten, vielleicht auch nur aus Versehen oder weil jemand etwas ähnliches fordert wie Du: Nämlich alle Menschen am Strand unschädlich zu machen, weil da in der Nähe Drogenhändler waren.

Wo gehobelt wird, fallen Späne - auch wenn das Menschenleben und Leichen sind?

Kai
 
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Hä? Ich habe nirgendwo gesagt, dass man Leute aus dem Verkehr ziehen soll, deren Schuld nicht erwiesen ist.
Aber natürlich hat die Rechtsstaatlichkeit ihre Grenzen, weshalb ja auch viele Verbrecher frei kommen. Auch den Beteiligen geht es ja längst nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern darum, in diesem juristischen Spiel einfach nur zu gewinnen, um der Kanzlei zu nutzen, das eigene Ego zu pflegen, etc.

Und auch unser ach so toller Rechtsstaat verhindert nicht, dass Unschuldige verurteilt werden, womit ihr Leben zerstört ist. In den USA werden Unschuldige gar hingerichtet, und man kann sicher nicht sagen, dass die USA kein Rechtsstaat seien.

Und ja, wenn der Vater der beiden verhindert, dass gegen seine Söhne ermittelt wird und sie davonkommen, dann sollte man seine berufliche Zukunft ruinieren, indem man ihn auf eine weltweite schwarze Liste setzt. Und natürlich sollten auch seiner Söhne anderweitig, also außerhalb des Gesetzes, bestraft werden.
 
Hä? Ich habe nirgendwo gesagt, dass man Leute aus dem Verkehr ziehen soll, deren Schuld nicht erwiesen ist.
achso ... dann habe ich das wohl einfach nur falsch verstanden:

Man könnte diese Botschafterfamilie auch international unschädlich machen, indem sich möglichst viele Länder weltweit entschließen, sie auf die Liste der unerwünschten Personen zu setzen (Begründung braucht man dazu ja keine), dann könnte der Botschafter praktisch nirgendwo mehr arbeiten.
Oder zählt "unschädlich machen" noch nicht zu "aus dem Verkehr ziehen"?

Kai
 
Du kannst es nennen wie du willst, es geht um die Bestrafung auch des Vaters. Und außerdem sind die beiden minderjährig, also ist er für die Taten seiner Kinder verantwortlich.
 
Du nennst es wie Du willst, und nach rechtsstaatlichen juristischen Prinzipien sind die Eltern eben nicht einfach unmittelbar für die Taten ihrer minderjährigen Kinder verantwortlich. Das ist in Deutschland so und vermutlich in Portugal nicht anders:


Zitat daraus:
Wenn ein Kind, egal welches Alter, eine Straftat begeht, haften die Eltern grundsätzlich nicht. Es ist zuallererst die Schuld des Kindes und auch nur das Kind kann dafür bestraft werden. Ist das Kind noch keine 14 Jahre alt, ist es nicht strafmündig. Eine strafrechtliche Sanktion kommt für das Kind, auch nach dem Jugendstrafrecht, nicht in Betracht. Stattdessen können aber familienrechtliche Sanktionen drohen. Dies geht bis zur Einweisung in eine staatliche Betreuungseinrichtung.
Und was ist mit den Eltern? Grundsätzlich sind die Eltern nicht für ihre Kinder strafrechtlich verantwortlich. Wenn ein 17-Jähriger etwas im Supermarkt klaut, ist das nicht die Schuld der Eltern. Jedoch können die Eltern sich eigene strafrechtliche Schuld durch ihre Kinder auferlegen, wenn sie ihrer eigenen Handlungspflicht nicht nachkommen.
Mal ein bisschen informieren ...
Kai
 
Da die beiden den offiziellen Botschafter-Benz ihres Vaters verwendet haben (laut Zeugen haben sie den Portugiesen damit sogar überfahren), trifft eben das wohl auch zu: er hat ihnen fahrlässig die Tat ermöglicht und ist damit mitschuldig.
 
Wie konnten die denn Auto fahren als Minderjährige?

Aber das ist auch egal, denn bloß weil jemand Dein Auto fährt heißt das doch nicht, dass Du schon fahrlässig handelst, weil Du nicht damit rechnest, dass er jemanden vorsätzlich überfährt ...

Es gibt keine Sippenhaft (mehr) und Du wirst jetzt nichts finden, um das als legitimiert darzustellen, was Du da geschrieben hast ...
Kai
 
Doch, der Vater hat auszuschließen, dass Unbefugte sein Auto fahren. Ist wie bei Waffen im Schrank.

Meine Meinung braucht nicht "legitim" zu sein, denn ich unterstütze unser derzeitiges Rechtssystem ja ausdrücklich nicht. Wir behandeln Kriminelle besser als etwa Obdachlose, die sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen.
 
Hab ich "Jedoch können die Eltern sich eigene strafrechtliche Schuld durch ihre Kinder auferlegen, wenn sie ihrer eigenen Handlungspflicht nicht nachkommen."

Außerdem ist das eh nur deutsches Recht, das hier belanglos ist.
 
Ich tippe mal, das ist europäischer Rechtsstandard, dass niemand, wenn er nicht klar und eindeutig seine Pflicht verletzt, für Taten eines anderen zur Rechenschaft gezogen werden kann – schon gar nicht strafrechtlich. Es gibt nur dann eine "Handlungspflicht", wenn der Vater hätte wissen können, dass die Söhne mit dem Auto eine Straftat begehen. Und das hätte er beispielsweise nur dann wissen können, wenn sie regelmäßig Leute überfahren.

Sonst aber eben nicht.

Wenn es so wäre, wie Du sagst, stünde jedes Elternteil immer mit einem Bein im Knast, wenn es seinen Kindern irgendwas leiht oder überlässt, mit dem man andere verletzen kann. Und dazu gehörte dann auch ein Kinderfahrrad.

Noch ein Zitat:
Je älter das Kind wird, desto stärker nimmt die Überwachungspflicht jedoch ab. Kinder die sich selbstständig durch die Stadt bewegen sollen und dürfen, können natürlich nicht jederzeit von ihren Eltern überwacht werden. Vor allem der Ladendiebstahl in Abwesenheit der Eltern löst daher keinerlei strafrechtliche Sanktion für die Eltern aus. Auch sonst muss es schon ganz schön dicke kommen, dass den Eltern ein eigener strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann.
und auch:

Es kommt daher immer konkret auf den Einzelfall an. In der heutigen Zeit wird Kindern aber immer früher die Freiheit eingeräumt sich frei im Verkehrsraum zu bewegen. Erst wenn ein Kind diese Freiheit bereits missbraucht hat, müssen Eltern besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. In den meisten Fällen gibt es daher auch kein Geld von den Eltern. Die Beweislast liegt jedoch bei der Frage der ausreichenden Aufsicht bei den Eltern.
Abgesehen davon geht es hier nicht um die strafrechtliche Frage, sondern um die zivilrechtliche des Schadensersatzes, und die ist ein klein wenig anders geregelt.

Der Vater bleibt für ein einfaches Überlassen des Wagens ohne Frage straflos, da das ein völlig normaler Vorgang ist, der im Normalfall ohne Beanstandung abläuft. Bei Waffen im Schrank ist das etwas völlig anderes, denn anders als ein Auto ist eine Waffe von vorneherein ein gefährlicher Gegenstand, bei dem der Gesetzgeber (in Deutschland, bestimmt auch in Portugal) besondere Vorsichts- und Aufbewahrungsmaßnahmen von vorneherein vorschreibt. Werden diese missachtet, kann in der Tat eine Pflichtverletzung angenommen werden.

Kai
 
Völlig normal? Die beiden sind minderjährig, dürfen wohl auch in Portugal noch gar nicht Auto fahren. Somit ist es die Pflicht des Vaters, dafür zu sorgen, dass seine Kinder nicht mit seinem Auto fahren können.

Die rechtliche Lage gilt eh nur bis zu einem bestimmten Punkt. Wenn die Justiz nicht für Gerechtigkeit sorgt, dann greift man wieder zur Selbstjustiz. Ist nicht nur in Afghanistan so. Scheinbar überlebt der Junge ja, haben sie vorhin gesagt. An seiner Stelle würde ich es bei dem Mordversuch gegen mich nicht belassen, sondern die beiden eigenhändig angemessen bestrafen, völlig jenseits von Gesetz und Immunität, notfalls über die Inanspruchnahme der Dienste gewisser Profis.
Ich bin ein Anhänger von 'Auge um Auge, Zahn um Zahn', mit dem naiven Christenansatz von wegen 'andere Wange hinhalten' habe ich nichts am Hut.
 
Ich sagte ja, dass es offensichtlich ist, dass Du mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht so viel am Hut hast.

Ob es vielleicht eine Fahrlässigkeit sein könnte, die Jugendlichen ans Auto zu lassen, müsste erst geklärt werden. Und selbst wenn dieser sehr unwahrscheinliche Fall eintreten würde, würde sich die Haftung des Vaters sicher nur auf die Schadensersatzansprüche durch den Autounfall beschränken. Der Rest der Auseinandersetzung hätte juristisch damit nichts zu tun. Und strafrechtlich wäre es schon gar nicht relevant.

So gerne Du das auch hättest: Sippenhaft ist abgeschafft.

Und wenn Du sagst, dass Du mit dem "naiven Christenansatz" nichts am Hut hast, dann empfehle ich Dir das: Da liest man, dass das "Auge um Auge" in einer sehr christlichen Tradition entstanden ist und damit Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit hergestellt werden sollten. Hat also nichts mit "Rache" zu tun, sondern ist im Gegenteil ein Versuch, die Blutrache abzustellen - die Du ja wieder propagierst mit Deiner Forderung nach Selbstjustiz. In der muslimischen Rechtsprechung ist es ja wohl auch durchaus noch möglich, jemanden mit der Tat zu bestrafen, die einem zugefügt wurde. Das ist ohne Frage populär, ist es aber auch sinnvoll? Denn wenn Du jemanden eigenhändig bestrafst, musst Du natürlich damit rechnen, dass der Bruder wieder losläuft und Dich zurückbestraft usw. Deshalb gibt es ja diese Versuche, dieser schwachsinnigen und endlosen Spirale irgendwie Herr zu werden. Deshalb gibt es das Gewaltmonopol des Staates.
Kai
 
Völlig normal? Die beiden sind minderjährig, dürfen wohl auch in Portugal noch gar nicht Auto fahren. Somit ist es die Pflicht des Vaters, dafür zu sorgen, dass seine Kinder nicht mit seinem Auto fahren
Doch dürfen sie, da sie Immunität genießen. Die Polizei darf Diplomatenfahrzeuge weder anhalten noch kontrollieren.
Allein deswegen sollte man diesen Botschafter samt seiner Familie aus P. rausschmeißen, eben weil ihm port. Gesetze und deren Einhaltung offensichtlich am Arsch vorbeigehen.
Die Beiden stehen übrigens unter ständigem Schutz der GNR. Sonst wären sie wohl schon längst platt gemacht worden.
Auf den Philippinen müßen übrigens nicht nur Dealer usw. um ihr Leben bangen, sondern auch korrupte Richter und Polizeibeamte.
Das ist so, wenn der Justizapparat zu sehr von Korruption befallen ist und die Kriminalität ausufert, wie zB auf den Phlippinen, dann hat das Volk irgendwann die Schnautze voll und wählt mit großer Mehrheit solche Typen wie diesen Rodrigo Duterte.
Das kann auch in Europa passieren, wenn unsere Kuscheljustiz nicht mehr in der Lage ist, den Bürger zu schützen. Rechtspopulistische Parteien finden in Europa immer mehr Zulauf.

LG
M
 
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