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Rückkehr nach Deutschland - Formular PDU1 (E301)

O

Olon

Gast
Gast
Hallo,
ich bin im November nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem ich ca. 1,5 Jahre in Portugal gelebt und gearbeitet habe.
Vorausschauend bin ich noch im Oktober zur Seguranca Social gegangen und habe das Formular PDU1 (bzw. E301) beantragt. Damit mir der Lohn auch in Deutschland auf die Rente angerechnet wird und ich einen Nachweis über meine Einkünfte habe.
Bei der Beantragung habe ich auch gleich meine zukünftige deutsche Adresse angegeben.
Vollständiger Name des Formulars: "Requerimento de emissão de Formulário E 301".


Nur leider ist dieses Formular niemals bei mir angekommen, d.h. ich habe keinen Nachweis für meine Rente, selbst Arbeitslosengeld würde ich nicht bekommen.

Hat jemand eine Idee, wie ich die Seguranca Social kontaktieren kann? In das Onlineportal habe ich mich eingeloggt, finde aber nicht wie ich die schriftlich kontaktieren oder das Formular neu beantragen kann. An die Hotline Nummer geht leider niemand dran (808 266 266 od. +351 210 495 280). Praktisch wäre, wenn ich meine Adresse auf Deutschland ändern könnte, aber es sind nur port. Adressen möglich.

Bedanke mich im vorraus für eure Hilfe!
Olon
 
Gehe in Deutschland zu dem für dich zuständigem Rentenversicherungsträger und trage denen das so vor, wie du es geschrieben hast.
Und nimm deine portugiesische Steuernummer mit :D
Das kann auch von denen geregelt werden - bei der LVA ist Würzburg für Portugal zuständig, und die leiten alles in die Wege. Dauert
halt ;)
Viel Glück :)
Susanne
 
um was geht es denn genau bei diesem Formular?
Liebe Babuschkinha,

Olon hatte geschrieben:
...
habe das Formular PDU1 (bzw. E301) beantragt. Damit mir der Lohn auch in Deutschland auf die Rente angerechnet wird und ich einen Nachweis über meine Einkünfte habe.
...
Für mich ist deshalb klar, dass er einen Nachweis über seine Einkünfte für die spätere Rente bzw. allgemein für die Sozialversicherung will, oder?
 
Ich wollte nur eine Bestätigung für meinen Gedankengang: Die in Portugal erworbenen Rentenanwartschaften werden damit auf die DEUTSCHE Rentenversicherung übertragen?

Was ist, wenn man das nicht macht? Ich ging davon aus, daß ich bei Renteneintritt (noch länger hin) dann aus beiden Ländern meine Rente beziehe. Geht das, oder kann man wählen? Was wäre denn besser?
Huch, sorry, hier gehts ja um Arbeitslosengeld, nicht Rente ... wenn ich halt immer gleich GENAU lesen würde!!! ;-)
 
Also.... Deine Rentenanwartschaften werden zusammen gerechnet! Und um Arbeitslosengeld zu erhalten,
ist auch dieser Weg zu beschreiten, da dort deine letzten Monate deiner gezahlten Beiträge angezeigt werden.
Schlägst also zwei Fliegen mit einer Klappe :). Was in Anbetracht der Behördenmühlen auch gut ist ;)

Und wer wo wann zahlt - wer weiß, was überhaupt mit der Rente ist, wenn wir soweit sind. Planen kann
da kaum jemand. Also - abwarten und Bika trinken :D
 
Apropos Rentenanwartschaften: In D. kriegt man das ja schön ordentlich aufgelistet, was einen erwarten wird, im Falle, daß ...
In P. habe ich mal gefragt, wie hoch denn meine Rente wäre, wenn ... ich erhielt ein müdes Lächeln, SO EINE Frage hatten die wohl noch nicht ... Weiß jemand, wie man die Rente in P. entsprechend hochrechnet?
Hab mir auch schon überlegt, ob ich die deutsche RV mal frage ;-)
 
Als ich in Portugal gearbeiet hatte, und danach nach Deutschland zurueck gegangen bin, ich war zweimal in der Situation, habe ich entsprechende Papiere noch vor Ort bekommen, um sie mit nach Deutschland zu nehmen.
 
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