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Rechtliches bei geteiltem Brunnen

Smille

Amigo
Teilnehmer
Hi, ich habe mit Deutschland sozusagen fertig und lebe seit Mitte Mai 2022 permanent in Portugal. Aktuell bin ich noch auf Grundstückssuche. Heute habe ich ein wunderschönes Grundstück angeboten bekommen, auf dem ein Brunnen ist. Allerdings gehört der Brunnen laut Makler nur zur Hälfte zu dem Grundstück. Die andere Hälfte des Brunnens gehört dem Nachbar.
So, nun meine Fragen:

1.) Kann mir jemand hier im Forum sagen, wie in Portugal die Wasser-Entnahmerechte geregelt sind? Also wie wird die gerechte Verteilung des Wassers kontrolliert / geregelt? Wasseruhren gibts da wohl eher nicht, denke ich.

2.) Ist von einem Grundstückskauf mit geteiltem Brunnen eher abzuraten, weil massive Probleme zu erwarten sind? Wenn ja, bitte mit Erklärung.

Tipps wie „Nimm Dir anwaltliche Hilfe“ ist sinnfreie Verschwendung von Zeit und Energie ;)

Danke schon mal :)
Gerd
 
Moin,

es gibt im Prinzip nur 3 Arten von Regelung:
- Aufteilung nach Wassermenge
- Aufteilung nach Zeit pro Tag
- Aufteilung nach ganzen Tagen

Welche davon ausgehandelt wurde, kann dir nur der (Mit-) Besitzer sagen. Auch eine mögliche Neuregelung ist möglich.

Man kann bestimmte Regelungen in einer Gegend auch in der zuständigen Gemeinde erfragen, da diese oft eigene Regeln haben... aber du verrätst uns ja noch nicht einmal, in welcher Gegend du dich umschaust (ich denke, Mühlacker ist es nicht). ;)

Viel Erfolg
 
Hi Alisan, supergut…danke für die schnelle und ausführliche Antwort.
Ne, zum Glück ist der Brunnen in Azinhal (Kreis Castro Marim / Algarve) und nicht in Mühlacker :)

Einen schönen Sonntag wünsche ich Dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bom dia,

mir ist nicht ganz klar, wie eine Brunnenteilung rechtlich machbar ist? Hat der Nachbar ein eingetragenes Nutzungsrecht? Liegt der Brunnen auf der Grundstücksgrenze? Derartige Mitbenutzer können schnell zur Austrocknung des Brunnens führen, wenn das Wasser z.B. zur Beregnung oder Befüllung eines Schwimmbeckens benutzt wird, und neue Brunnenbohrlizenzen werden (glücklicherweise) so gut wie gar nicht mehr vergeben.

Meiner Ansicht nach kann dabei nur eine Einsicht in den Grundbucheintrag des jeweiligen Grundstücks (caderneta) helfen. Bei eingetragenen Nutzungs-/Wegerechten immer ganz, ganz vorsichtig sein!

Viel Glück
 
Bom dia veterana,
danke für die Einschätzung.
Der Brunnen liegt wohl auf der Grundstücksgrenze.
Es hat sich aber schon erledigt, weil ich das Grundstück aus einem anderen Grund nicht kaufen werde.

LG
Gerd
 
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