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Frage Portugiesisches Namensrecht Kind in Deutschland

maschari

Amigo
Teilnehmer
Hallo zusammen,

ich hoffe das Thema gibt es nicht schon öfter, beim stöbern im Forum habe ich jedenfalls nichts gefunden. Es geht um folgendes: Mein Freund (portugiesischer Staatsbürger) und ich (deutsche Staatsbürgerin) bekommen im Dezember unser erstes Kind. Zur Zeit sind wir (noch) nicht verheiratet.

Hat einer von euch schon Erfahrungen gemacht, wie das mit dem Namensrecht aussieht? Wäre es möglich, dass unser Kind sowohl meinen- als auch seinen Nachnamen hat? (also wie im portugiesischem Namensrecht) Nach deutschem Namensrecht sind 2 Nachnamen für Kinder ja nicht zulässig.

Vielen Dank im Voraus schon einmal für Antworten.

Liebe Grüße
Maschari
 
hängt sicher davon ab ob das kind in PT oder in D zur welt kommt...
 
Hallo Riko,

danke für deine Antwort. Das Kind würde in Deutschland zur Welt kommen. Allerdings habe ich jetzt widersprüchliches gelesen bzgl. des Namensrechtes. Die einen sagen, man kann das Namensrecht seines Herkunftslandes nehmen, wenn man dort Staatsbürger ist, was bei meinem Partner der Fall wäre, die anderen sagen was anderes.
Daher frage ich, ob vielleicht jemand schon solche Erfahrungen gemacht hat. :-)

Viele Grüße,

Maschari
 
Frag doch mal nach beim Standesamt deines Wohnortes ,dann hast Du schon mal eine belastbare Aussage.
und wenn du Pech hast bekommst du bei drei mitarbeitern drei verschiedene Auskünfte ...,

ist vielleicht auch noch davon abhängig in welchem Land Ihr heiratet..
 
Das Kind von meinem Schwager (Portugiese) und seiner Freundin (Französin) wurde in der Schweiz geboren und hat den zweiten Nachnamen des Vaters sowie den einen einzigen Nachnamen der Mutter bekommen. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben in der Schweiz. Ich denke, dass es möglich sein müsste, auch in Deutschland.
 
Es ist egal, wo das Kind geboren wird. EIn Elternteil Deutsch, dann deutsche Staatsbürgerschaft. Genauso ist es beim portugiesichen Elternteil.
Deswegen sollten beide Namensrechte zur Auswahl stehen.
Nach deutschem Recht müsst ihr euch für einen Nachnamen entscheiden.
Nach der Geburt das Kind auch hier in Portugal anmelden und Pass beantragen. Da wird es dann eher den Namen des Vaters bzw. Doppelnamen bekommen.
Ich meine, das dies so viele Portugiesen machen.
Aber der Tipp mit dem Standesamt ist goldrichtig. Die sollten es am besten wissen.
Nur wissen die nur das deutsche Namensrecht, alles andere ist nicht deren Bier.

Hier ein Auszug eines zum Thema für Portugal:

Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus maximal
vier Namensbestandteilen zusammengesetzten Familiennamen, der aus den Bestandteilen der Fami-
liennamen von Vater und Mutter oder nur eines Elternteils gebildet wird. Die Anerkennung der Mutter-
schaft und/oder Vaterschaft ist erforderlich und erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesbeam-
ten beim Geburtseintrag.
 
Rechtzeitig aufs Standesamt und nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Eltern plus zwei gemeinsame Kinder = 4 Personen = 4 Nachnamen. Das muss man erst einmal schaffen.
 
In Portugal normal das die alle zusammen gehängt werden.
Deswegen schauen die bei meinem Namen immer komisch was vor und was Nachname ist. So kurz ist eben komisch :-D
 
Ich hatte dies schon häufiger beantwortet, manche glaubten mir nicht, Fakt ist aber:

Ich war nie verheiratet, nur deutsche Staatsbügerschaft, Vater portugiesische, Kind aus versehen (Frühgeburt) in Deutschland geboren.
Bei der Geburt bekam mein Sohn automatisch meinen Nachnamen, da unverheiratet.
Ich wollte ihm das aber nicht antun, mein Nachname ist schwierig, musste ihn immer Buchstabieren und wusste, dass mein Sohn in Portugal aufwachsen wird.
Also zum Standesamt, einen Beamten gefunden, der die Situation als Herausforderung sah.
Dieser hatte festgestellt, dass ich berechtigt war, das Namensrecht auszusuchen, da der Vater offiziell Portugiese war.
Damit konnte das portugiesiche Namensrecht angewendet werden, und das lässt 3 Varianten zu, obwohl üblicherweise nur eines angewendet wird:

Variante 1, die übliche:
ein Nachname kommt von der Mutter, der andere vom Vater, genau das, was ihr wollt.

Variante 2:
nur Nachname der Mutter

Variante 3:
Nur Nachname des Vaters

Lasst euch nicht erzählen, dass das nicht geht, nur weil der Standesbeamte nicht durchblickt.
Mein Sohn ist der lebende Beweis, dass Variante 3 sogar geht, obwohl das nichtmal in Portugal üblich ist.

(Man hatte mich im alten "de Forum" deshalb sogar schon der Lüge bezichtigt)
Aber Fakt ist, wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, dürft ihr auch in Deutschland unter deiner Vorrausetzung das portugiesische Namenrecht anwenden!

Allerdings muss der Standesbeamte auch willig sein, sich über solche Gesetze zu informieren.
Dann klappen alle 3 Varianten.

Und:
parabéns para ser mãe!
 
Hallo Maschari,
Wor habe in Deutschland geheiratet. Ich bin Deutsche und mein Mann ist Portugiese. Ich habe meinen Nachnamen nach portugiesischen Namenstecht gewählt. Dabei hat mir die portugiesische Botschaft in Deutschland sehr geholfen und ein Papier über das portugiesische Namensrecht ausgestellt. Ich habe da nur telefonisch nachgefragt und sie waren sehr hilfsbereit. Das deutsche Standesamt (München) wollte da nämlich zunächst nichts von wissen.
Vielleicht können die Euch auch helfen?

Alles Gute weiterhin für die Schwangerschaft!
LG
Iris
 
Dies sollte jeder Standesbeamte wissen. Kraft Gesetzes erhält das Kind mit der Geburt den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen. Aber bereits vor der Erstbeurkundung kann eine Rechtswahl in das portugiesische Namensrecht erfolgen. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft durch den Kindsvater mit Zustimmungserklärung der Kindsmutter vorliegt. Diese Erklärungen können schon pränatal abgegeben werden und ersparen den Stress nach der Geburt. Bei alleinigem Sorgerecht der Mutter ist eine gebührenpflichtige Namenserteilung zum Familiennamen des Vaters erforderlich. Wurde eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht beim Jugendamt abgegeben, genügt eine Namensbestimmung, welche gebührenfrei ist. Dies ist alles vorgeburtlich möglich.
 
Art. 10 BGB zur Rechtswahl und 1617 ff. zum Namen. Mehr weiß ich jetzt leider nicht aus dem Kopf. Ist der Standesbeamte nicht vollumfänglich seiner Pflicht zur Rechtsberatung nachgekommen, ist die Namensführung anfechtbar. Jederzeit.
Begründen die Eltern zu einem späteren Zeitpunkt die gemeinsame Sorge, läuft ab da eine zusätzliche Frist von drei Monaten zur Neubestimmung des Familiennamen des Kindes.
Hoffe konnte etwas Licht in die Sache bringen.
Grüße Geka
 
Hoffe konnte etwas Licht in die Sache bringen.
Ich hoffe auch, obwohl sich für mich persönlich diese Problematik hoffentlich nicht mehr stellen wird ... :- )))

Wenn ich das richtig deute, behandelt der Gesetzes-Artikel die Angelegenheit für verheiratete Ehepaare?





Die Themen-Eröffnerin ist aber noch nicht verheiratet.

Insofern greift die Erklärung von @Sivi weiter oben im Beitrag 12? Richtig?
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Darf ich fragen, ob Du juristisch tätig bist/warst in diesem Rechtsthema?
 
Zuletzt bearbeitet:
Analog dazu gibt es auch das Mittel der Rechtswahl für alle anderen Erklärungen vor einem Standesbeamte, wenn einer der Beteiligten ausländischer Staatsangehöriger ist. Das Standesamt hat nicht nur das deutsche Personenstandsrecht anzuwenden, sondern immer auch das internationale Privatrecht zu prüfen. Von jedem Land. Sind Kinder involviert, ist auch das KSÜ (Kinderschutzübereinkommen) zu beachten. Jedem Kind sollen u.
a. so viele Möglichkeiten zu Verfügung stehen, wie es die beteiligten Staaten gesetzlich zulassen.
Ich beurkunde jedes Jahr ca. tausend Geburten. Letztes Jahr hatte ich Elterteile aus 104 Ländern.
Also Maschari, du hast sehr viele Möglichkeiten.
Eine angenehme Schwangerschaft.
 
Danke. Eigentlich melde ich mich nie irgendwo an. Hatte nur so gestöbert, da unser Portugalurlaub ansteht. Doch als ich diese widersprüchlichen Aussagen sah, konnte ich nicht anders. Leider ist es auch wirklich so, dass eine Reihe von Kollegen das lieber totschweigen, denn es könnte ja Mehrarbeit bedeuten. Allerdings wundert es mich bei erwähntem München. Denn das ist wirklich was ganz Alltägliches für eine Großstadt und nimmt nun nicht wirklich viel Zeit in Anspruch. Aber sowas gibt es überall. Keinen Plan und sich vor jeder Fortbildung drücken. Ich würde mich nicht wohlfühlen, als Dödel hinterm Schreibtisch zu sitzen.
 
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