Hallo zusammen,
ich hoffe das Thema gibt es nicht schon öfter, beim stöbern im Forum habe ich jedenfalls nichts gefunden. Es geht um folgendes: Mein Freund (portugiesischer Staatsbürger) und ich (deutsche Staatsbürgerin) bekommen im Dezember unser erstes Kind. Zur Zeit sind wir (noch) nicht verheiratet.
Hat einer von euch schon Erfahrungen gemacht, wie das mit dem Namensrecht aussieht? Wäre es möglich, dass unser Kind sowohl meinen- als auch seinen Nachnamen hat? (also wie im portugiesischem Namensrecht) Nach deutschem Namensrecht sind 2 Nachnamen für Kinder ja nicht zulässig.
Vielen Dank im Voraus schon einmal für Antworten.
Liebe Grüße
Maschari
ich hoffe das Thema gibt es nicht schon öfter, beim stöbern im Forum habe ich jedenfalls nichts gefunden. Es geht um folgendes: Mein Freund (portugiesischer Staatsbürger) und ich (deutsche Staatsbürgerin) bekommen im Dezember unser erstes Kind. Zur Zeit sind wir (noch) nicht verheiratet.
Hat einer von euch schon Erfahrungen gemacht, wie das mit dem Namensrecht aussieht? Wäre es möglich, dass unser Kind sowohl meinen- als auch seinen Nachnamen hat? (also wie im portugiesischem Namensrecht) Nach deutschem Namensrecht sind 2 Nachnamen für Kinder ja nicht zulässig.
Vielen Dank im Voraus schon einmal für Antworten.
Liebe Grüße
Maschari