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Wofür braucht man eigentlich ein portugiesisches Bankkonto?

Mir ist es jetzt gelungen bei der ActivoBank online ein Konto zu eröffnen. Es ist jetzt mit dem deutschen Reisepass möglich. Falls eine Datei nicht anerkannt wird kann man die Prozedur später wieder fortsetzen mit email und empfangenen Code per SMS. Ich hatte die Nif mit dem Personalausweis ausgestellt bekommen und dann mit dem Pass das Konto beantragt. Dann wurde meine deutsche Bescheinigung von der Rente nicht anerkannt. Es muss eine beglaubigte Übersetzung sein. Ich habe 55,35 für die beglaubigte Übersetzung gezahlt. Nachdem ich dies übertragen habe musste ich noch einen videocall machen, hatte in Englisch gut funktioniert.
 
Noch eine Überlegung pro/contra Bankkonto in Portugal: Laut RA Hühn sind für den portugiesischen Fiskus "lediglich die in Portugal registrierten Nachlassgegenstände, also Immobilien, Kraftfahrzeuge, Boote, Bankkonten, Kapitalanlagen, Gesellschaftsanteile etc." hinsichtlich Erbschaftsteuer/Stempelsteuer von Interesse. Da könnte es also durchaus eine Rolle spielen, ob ich ein Bankkonto ggf. zzgl. Wertpapierdepot bei einer Bank in Deutschland oder einer Bank in Portugal unterhalte. Wobei ich momentan nicht einschätzen kann, welcher Bankplatz unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich Steueroptimierung günstiger wäre.
 
PS, 500 € gibts an den ORANGEN Atm, bei den meisten anderen Automaten ist es weniger als 500 - manchmal nur 200€.

(mit meiner Bancoctt debitkarte)
so sehen die aus:

ATM EXPRESS - in verschiedenen formaten undd grössen aber immer orange

das maximum ist 500 pro Tag, wir haben 2 karten vom selben konto, ausprobiert am gleichen Tag mit der zweiten, nochmal 500!

Das 3 tage hintereinander , also 3000 hat auch geklappt -

hier gibts ne karte wo man die findet: ganz nach unten scrollen . Die Seite sucht seehr langsam
 

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Kündigung deutscher Bankkonten u.U. wegen Wohnsitz im (EU-) Ausland

Deutsche Privatbanken haben lt. einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2013 gemäß den jeweiligen AGB das Recht, Konten ohne Angabe von Gründen mit einer angemessenen Kündigungsfrist jederzeit zu kündigen. Im konkreten Fall in meinem Umfeld handelt es sich um eine Kontokündigung durch die Postbank, bekanntermaßen mittlerweile eine Niederlassung der Deutschen Bank, die sich dabei auf Nr. 19 Abs. 1 ihrer AGB beruft.
wird durchaus kontrovers diskutiert, aber an der Rechtslage hat sich bisher nichts geändert. Da ein Kontowechsel mit einigem Aufwand verbunden sein kann, sollte man diese Kündigungsmöglichkeit im Blick haben.
 
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