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Frage Portugiesisches Namensrecht Kind in Deutschland

Hatte nur so gestöbert, da unser Portugalurlaub ansteht.
Schon was ansprechendes gefunden hier im Forum? Es soll Leute geben, die hier beim stöbern nie wieder raus gefunden haben ... :- ))). Schon seit mehr wie zwei Jahrzehnten nicht!

Wo soll es denn hingehen? Für den Fall, daß Du darauf antworten möchtest, bitte ein eigenes Thema eröffnen. ;- ) ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider ist es auch wirklich so, dass eine Reihe von Kollegen das lieber totschweigen, denn es könnte ja Mehrarbeit bedeuten.
Lieben Dank für deine ausführlichen Antworten, bestätigen diese doch meine Aussage, dessen ich schon der Lüge bezichtigt wurde.
Man kann sogar noch einen draufsetzen, was das Namensrecht angeht, was ich gemacht hatte, Dank des willigen Standesbamten, der sich sehr sehr gut erkundigt hatte:
Danach durfte mein Sohn den Nachnamen des Vaters annehmen, ohne den Nachnamen der Mutter des Vaters.
Soll heissen:
anstatt z.B. Sousa Martins, nur Martins, ohne Doppelnamen.
Soll heissen:
Mein Sohn hat nur einen Nachnamen, nicht den Doppelnachnamen des Vaters, sondern nur den Nachnamen des Vaters Vater.

Lach, ich hoffe, ihr versteht, was ich meine :)

LG
 
Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt einen aus maximal
vier Namensbestandteilen zusammengesetzten Familiennamen, der aus den Bestandteilen der Fami-
liennamen von Vater und Mutter oder nur eines Elternteils gebildet wird
Das, liebe @Sivi, was du beschreibst, soll das obige Aussagen :-D
Maximal steht eben hier für kann aus vier Nachnamen bestehen oder nur dem Nachnamen des Vater Vaters ;)
 
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