Innerhalb der EU ist das für Unionsbürger kein Problem, man kann beide Staatsbürgerschaften behalten. B
@Osgood
Nicht für alle Unionsbürger. Wir Niederländer dürfen nur mit ganz wenigen Ausnahmen eine 2. Staatsangehörigkeit besitzen. Das macht uns Niederländer auch so einmalig... wie der blaue Mauritius.
Johan