Hallo, bin Deutsche und lebe seit 28 Jahren in Portugal. Nun möchte ich die portugiesische Staatsangehörigkeit beantragen und da ich seit 25 Jahren mit einem Portugiesen in faktischer Ehegemeinschaft lebe (união de facto), werde ich mich in meinem Antrag darauf berufen.
Ich weiss, dass ich eine gerichtliche Bestätigung dieser Ehegemeinschaft benötige, für meinen Antrag beim Registo Central, und wollte den ganzen Prozess eigentlich alleine, ohne Anwalt, abwickeln. Habe jedoch erfahren, dass ich einen Anwalt hinzuziehen muss, und dass mich der ganze Prozess dann mindestens 2000€ kosten würde. Es sei unmöglich, die Gerichtsbescheinigung als Privatperson zu erhalten, auch wenn es eher eine Formalität ist. Finde das sehr frustrierend und überlege jetzt, was ich mache. Kann mir jemand hier bestätigen, dass dies faktisch so ist, und kennt sich jemand mit dieser Situation aus? Vielen Dank im voraus.
Ich weiss, dass ich eine gerichtliche Bestätigung dieser Ehegemeinschaft benötige, für meinen Antrag beim Registo Central, und wollte den ganzen Prozess eigentlich alleine, ohne Anwalt, abwickeln. Habe jedoch erfahren, dass ich einen Anwalt hinzuziehen muss, und dass mich der ganze Prozess dann mindestens 2000€ kosten würde. Es sei unmöglich, die Gerichtsbescheinigung als Privatperson zu erhalten, auch wenn es eher eine Formalität ist. Finde das sehr frustrierend und überlege jetzt, was ich mache. Kann mir jemand hier bestätigen, dass dies faktisch so ist, und kennt sich jemand mit dieser Situation aus? Vielen Dank im voraus.