Dom Estêvão hat recht,
in PT ist es zentral geregelt, in DE sind die zuständigen Behörden entweder in der Kreis-/Stadtverwaltung oder Landratsamt
Zuständige Stelle (für eine Afenthaltsgenehmigung)
wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
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in PT ist es zentral geregelt, in DE sind die zuständigen Behörden entweder in der Kreis-/Stadtverwaltung oder Landratsamt
Zuständige Stelle (für eine Afenthaltsgenehmigung)
wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt
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