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Nicht wichtig und doch nett zu wissen

Dom Estêvão hat recht,

in PT ist es zentral geregelt, in DE sind die zuständigen Behörden entweder in der Kreis-/Stadtverwaltung oder Landratsamt

Zuständige Stelle (für eine Afenthaltsgenehmigung)
wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt


.
 
Ihr redet doch über die permante Recidencia.
Müsst ihr für manche Neulinge dazu schreiben.
 
Danke euch beiden, da hatte man mir beim SEF damals wohl eine falsche Info gegeben?
 
Verständlich, schließlich möchte er auch wiedergewählt werden. ;)
Vermutlich ist er seit heute noch ein bisschen beliebter.

Marcelo Rebelo de Sousa



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Er scheint auch der einzige zu sein, der am Strand eine Maske trägt. Feiner Mann ...!
 
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