Hallo Pinni,
auch ich befasse mich mit steuerrechtlichen Fragen, dem DBA und dem NHR Regime. Im Ergebnis gebe ich Dir Recht und meine auch, dass Du schlussendlich bzgl. des Einkommens in Portugal besteuert werden wirst.
Oberster Grundsatz ist zunächst, dass man dort besteuert wird, wo man seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn man sich also in Deutschland abmeldet und sich wiederum in Portugal mit Wohnsitz anmeldet oder dort zumindest seinen Lebensmittelpunkt begründet (183-Tage-Regelung) begründet, wird man in Portugal steuerpflichtig.
Dieser Grundsatz kann nur augehebelt werden, wenn man noch deutsche Einkünfte hat, so z.B. aus nichtselbständiger
Arbeit (§ 19 EstG) wie bei Dir. Selbst wenn man dann in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat, bleibt man in Deutschland zunächst noch "beschränkt einkommenssteuerpflichtig" nach § 1 Abs. 4 EstG, wenn man inländische (also deutsche) Einkünfte i.S.d. § 49 EstG hat.
Inländische Einkünfte liegen vor, wenn die entsprechende
Arbeit im Inland "ausgeübt" oder "verwertet" wird.
Du schreibst, dass Du Deine
Arbeit zu 100 % im HomeOffice ausüben kannst. Bezüglich des Begriffs der "Ausübung" sehe ich also keinerlei Probleme. Lediglich beim Begriff der "Verwertung" wird es etwas problematisch. Dieser Begriff ist sehr weit ausgelegt und es gibt auch noch nicht viel Rechtsprechung dazu. Eine "Verwertung" im Inland kann derzeit angenommen werden, wenn "der Arbeitnehmer das Ergebnis einer außerhalb des Geltungsbereichs des Einkommensteuergesetzes ausgeübten Tätigkeit im Inland seinem Arbeitgeber zuführt."
Höchstwahrscheinlich fällst Du hier darunter, bleibst also in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Nun greift aber wie von Dir ganz richtig gesehen das
Deutsch-Portugiesische DBA mit seinem Art. 15 Abs. 1:
„Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19, 20 und 21 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger
Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die
Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die
Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.“
Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass Du dann nicht mehr in Deutschland, sondern nur noch in Portugal einkommensteuerpflichtig sein wirst: Denn Du wirst in Portugal ansässig sein und Deine
Arbeit auch in Portugal ausüben. Leider verwendet das DBA nicht auch den neuen Begriff der "Verwertung". Ich vermute aber stark, dass es am Ergebnis nichts ändert.
Du schreibst, dass Du ein SW-Ingenieur bist. Hiervon ausgehend sehe ich Deine Chancen sich für das NHR-Programm zu qualifizieren als sehr gut an. Das NHR-Programm ist schon 10 Jahre alt und die Liste der qualifizierten Berufe wird leider beständig gekürzt, Du müsstest aber noch darunter fallen:
Sie müssen registriert sein, um bestimmte Links zu sehen
Du hast also die durchaus realistische Chance Dich für das NHR-Programm zu qualifizieren und (für 10 Jahre) keinerlei (!) Einkommensteuer, höchstens aber eine 20 % Flat Tax zu zahlen. Da es Dich eh nach Portugal zieht, ist es extrem ratsam diese Gedanken einfach mal in der Praxis auszutesten.
Schlimmer als in der Steuerhölle Deutschland kann es für Dich eh nicht werden