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Nach Portugal auswandern, aber weiterhin für eine deutsche Firma arbeiten

Pinni

Amigo
Teilnehmer
Hallo, ich spiele mit dem Gedanken nach Portugal auszuwandern aber weiterhin für meinen deutschen Arbeitgeber aus dem Home-Office in Portugal zu arbeiten. Der Arbeitgeber hat prinzipiell nichts dagegen (ich arbeite in den letzten Monaten eh zu 100% aus dem Home-Office und es spricht nichts dagegen, wenn es weiterhin so bleibt), hat aber keine Ahnung, was das steuerlich und sozialversicherungstechnisch bedeuten würde.

Hat jemand Infos wie diese Situation steuerlich und sozialversicherungstechnisch behandelt wird? Ich habe mir das DBA DE-PT angeschaut und auf dem ersten Blick sieht es für mich so aus, dass ich in diesem Fall nur dort besteuert werden kann, wo ich die Arbeit ausführe (Artikel 15 Absatz 1). Also nur in Portugal. Kann das jemand bestätigen? Und wenn ja, würde ich nach dem normalen Tarif in Portugal besteuert werden oder kämen irgendwelche Vergünstigungen in Frage, z.B. als Residente não Habitual?
 
Ich würde davon ausgehen, das du bei einer deutschen Firma angestellt bist und von dort dein Geld bekommst.
Also auch dort alles in allem versichert bist.
Dein Wohnort spielt dafür erstmal keine Rolle.
Die Arbeit an sich wird zwar im Homeoffice erledigt, aber so ein Fall ist da gar nicht vorgesehen. Arbeitgeber in Deutschland.
Das läuft unter Grenzgänger.
Was anderes ist es, wenn Montagearbeiten oder zB Auftritte als Künstler im Ausland getätigt werden. Die müssen dann dort versteuert und versichert werden.

Allerdings wirst du eine Steuererklärung in Portugal UND Deutschland machen müssen.
In Deutschland dein deutsches Einkommen, in Portugal dein weltweites, also deutsches Einkommen.

Aber du kannst dich ja mal machen oder anrufen.
 
Ich denke nicht, dass es unter Grenzgänger läuft. Grenzgänger ist jemand, der regelmässig zwischen dem Wohnort in einem Land und dem Arbeitsort in einem anderen Land pendelt. Das wäre bei mir nicht der Fall, ich würde dauerhaft in Portugal leben und arbeiten. Aber eben für einen deutschen Arbeitgeber, bei dem ich angestellt bleibe und der auch keine Niederlassung in Portugal hat.

Auch bei den Sozialversicherungen bin ich anderer Meinung. Bei einem wesentlichen Anteil (>25%) der Tätigkeit im Wohnsitzstaat müsste ich in Portugal sozialversichert sein und nicht in Deutschland, siehe z.B. die .

Danke für den Link, ich schaue es mir genauer an und nehme ggf. Kontakt auf. Auf den ersten Blick habe ich dort allerdings nichts gefunden, was auf meinen Fall zutrifft.

Vielleicht hat noch jemand Tipps oder Erfahrungen zu so einem Fall?
 
Man muss aber auch nicht immer so regelkonform sein, da sowas gar nicht geht.
Für arbeiten über das Internet sind diese Gesetze nicht gemacht.
Im Grunde arbeitest du nämlich in Deutschland, per Internet, in den Systemen deines Arbeitgebers.
Ist wie ein täglicher Grenzübertritt.
Dein Wohnort ist aber Portugal.
 


Vielleicht hilft Dir das schon mal ein bisschen weiter?

 
Die Regel ist eigentlich Recht einfach. Arbeitet man mindestens 183 Tage im Jahr in Portugal, ist man auch dort steuerpflichtig. So etwas wie "ist ja über's Internet, also eigentlich in Deutschland" gibt es in dem Fall nicht. Für die Einkommenssteuer ist der Standort der Arbeitsstelle sogar völlig wurst - wichtig ist in erster Linie, wo der Einkommensempfänger wohnhaft ist und da gilt europaweit die 183-Tage-Regelung.

Ich glaube, es ist möglich, aber komplizierter, die Einkommenssteuer selbst an das Finanzamt zu überweisen. In aller Regel wird Remote-Arbeitern daher nahegelegt, das über eine Niederlassung zu regeln. Der österreichische Arbeitgeber einer Freundin hat zB. auch nur für sie in Lissabon auf dem Papier eine Niederlassung gegründet. Eventuell ist das bei dir ja auch eine Option, ist halt mit ein paar Kosten verbunden.

Voraussetzungen für Residente não Habitual erfüllst du theoretisch (ich bin mir nur nicht 100% sicher, ob es durch die Regelung der "höherwertigen Berufe" (Ingenieur, Arzt, etc) eingeschränkt ist oder ob diese nur bevorzugt behandelt werden). Wenn du nach Anmeldung beim Finanzamt deine Steuernummer in Portugal erhältst, hast du anschließend bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, den Sonderstatus zu beantragen. Hab mich damit nie im Detail beschäftigt, meine aber mal irgendwo gelesen zu haben, dass es dann einen fixen Einkommenssteuersatz von 20% gibt.
 
Die 183 Tage Regel gilt für wohnen und Einkommensteupflicht.
Die Beispiele in den Links passen gar nicht in den Fall.
Lohnsteuer wird beim Arbeitgeber fällig.
 
Die Regel ist eigentlich Recht einfach. Arbeitet man mindestens 183 Tage im Jahr in Portugal, ist man auch dort steuerpflichtig. So etwas wie "ist ja über's Internet, also eigentlich in Deutschland" gibt es in dem Fall nicht. Für die Einkommenssteuer ist der Standort der Arbeitsstelle sogar völlig wurst - wichtig ist in erster Linie, wo der Einkommensempfänger wohnhaft ist und da gilt europaweit die 183-Tage-Regelung.
Ganz genau! So ist es! Das habe ich beim Finanzamt erfragt und so ist die Regel. Für wen und wie man arbeitet, ist egal. Wo man arbeitet, ist ausschlaggebend!

Nicht erfragt habe ich, wie man das in der Praxis realisiert. Ohne Mithilfe des deutschen Arbeitgebers wird es wohl kaum gehen. Der hat ja dann quasi einen Mitarbeiter im Ausland, der nicht in DE sondern in PT steuerlich ansässig ist. Eventuell könnte man das aus Sicht des Arbeitgebers vereinfachen, indem man statt Angestellter als Selbständiger arbeitet. Das hängt von der Art der Arbeit ab. Stichwort "Scheinselbständigkeit" (!) Der Selbständige würde sich im Aufenthaltsland korrekt anmelden und Rechnungen an seinen Auftraggeber schreiben. Das ist innerhalb Europas einfach möglich. Wie gesagt, man sollte prüfen, ob man unter die Scheinselbständigkeit fällt und das Honorar sollte deutlich über dem Bruttogehalt liegen. Schließlich muss man für Sozialversicherung, Rente usw. selbst einstehen.
 
Die 183 Tage Regel gilt für wohnen und Einkommensteupflicht.
Die Beispiele in den Links passen gar nicht in den Fall.
Lohnsteuer wird beim Arbeitgeber fällig.
Kommt ja auf's Gleiche raus. Angestellte zahlen Lohnsteuer, Selbstständige zahlen Einkommenssteuer...der Unterschied besteht nur in Name und Erhebung. Auch für die Lohnsteuer gilt: Ist man in Portugal steuerpflichtig (und da gilt die 183-Tage-Regel), muss der deutsche Arbeitgeber die Lohnsteuer auch ans portugiesische Finanzamt überweisen.
 
Danke für die Antworten und die Links. Es sieht also so aus, dass ich in diesem Fall nur in Portugal steuer- und sozialversicherungspflichtig wäre. Was mir aber immer noch nicht klar ist: kann ich als Residente não Habitual von einem fixen Steuersatz von 20% profitieren? Meine Tätigkeit als SW-Ingenieur sollte eigentlich ohne Probleme als "höherwertiger Beruf" durchgehen. Das wäre schon wichtig zu wissen, denn der normale portugiesische Steuersatz ist bei höheren Einkommen sehr hoch und würde mein Vorhaben finanziell unattraktiv machen.

Zu den Nachfragen: Selbstständigkeit ist keine Option, das macht mein deutscher Arbeitgeber sicher nicht mit und das will ich auch selbst nicht. Natürlich wird der Arbeitgeber auch mithelfen alles korrekt abzurechnen, nur hatte die Personalabteilung erst mal keine Ahnung wie das geht, weil sie den Fall noch nie hatten.
 
kann ich als Residente não Habitual von einem fixen Steuersatz von 20% profitieren?
Wenn dein Status als NHR bzw. RNH anerkannt wird profitiert man von der Regelung, den Antrag selbst kann man aber erst stellen wenn man die Voraussetzungen erfüllt... also ist im Vorfeld nichts garantiert
;)

.
Hier auch nachzulesen ... auf PT


bzw


.
 
Hallo Pinni,

auch ich befasse mich mit steuerrechtlichen Fragen, dem DBA und dem NHR Regime. Im Ergebnis gebe ich Dir Recht und meine auch, dass Du schlussendlich bzgl. des Einkommens in Portugal besteuert werden wirst.

Oberster Grundsatz ist zunächst, dass man dort besteuert wird, wo man seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn man sich also in Deutschland abmeldet und sich wiederum in Portugal mit Wohnsitz anmeldet oder dort zumindest seinen Lebensmittelpunkt begründet (183-Tage-Regelung) begründet, wird man in Portugal steuerpflichtig.

Dieser Grundsatz kann nur augehebelt werden, wenn man noch deutsche Einkünfte hat, so z.B. aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EstG) wie bei Dir. Selbst wenn man dann in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat, bleibt man in Deutschland zunächst noch "beschränkt einkommenssteuerpflichtig" nach § 1 Abs. 4 EstG, wenn man inländische (also deutsche) Einkünfte i.S.d. § 49 EstG hat.

Inländische Einkünfte liegen vor, wenn die entsprechende Arbeit im Inland "ausgeübt" oder "verwertet" wird.

Du schreibst, dass Du Deine Arbeit zu 100 % im HomeOffice ausüben kannst. Bezüglich des Begriffs der "Ausübung" sehe ich also keinerlei Probleme. Lediglich beim Begriff der "Verwertung" wird es etwas problematisch. Dieser Begriff ist sehr weit ausgelegt und es gibt auch noch nicht viel Rechtsprechung dazu. Eine "Verwertung" im Inland kann derzeit angenommen werden, wenn "der Arbeitnehmer das Ergebnis einer außerhalb des Geltungsbereichs des Einkommensteuergesetzes ausgeübten Tätigkeit im Inland seinem Arbeitgeber zuführt."

Höchstwahrscheinlich fällst Du hier darunter, bleibst also in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Nun greift aber wie von Dir ganz richtig gesehen das Deutsch-Portugiesische DBA mit seinem Art. 15 Abs. 1:

„Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19, 20 und 21 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.“

Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass Du dann nicht mehr in Deutschland, sondern nur noch in Portugal einkommensteuerpflichtig sein wirst: Denn Du wirst in Portugal ansässig sein und Deine Arbeit auch in Portugal ausüben. Leider verwendet das DBA nicht auch den neuen Begriff der "Verwertung". Ich vermute aber stark, dass es am Ergebnis nichts ändert.

Du schreibst, dass Du ein SW-Ingenieur bist. Hiervon ausgehend sehe ich Deine Chancen sich für das NHR-Programm zu qualifizieren als sehr gut an. Das NHR-Programm ist schon 10 Jahre alt und die Liste der qualifizierten Berufe wird leider beständig gekürzt, Du müsstest aber noch darunter fallen:



Du hast also die durchaus realistische Chance Dich für das NHR-Programm zu qualifizieren und (für 10 Jahre) keinerlei (!) Einkommensteuer, höchstens aber eine 20 % Flat Tax zu zahlen. Da es Dich eh nach Portugal zieht, ist es extrem ratsam diese Gedanken einfach mal in der Praxis auszutesten.

Schlimmer als in der Steuerhölle Deutschland kann es für Dich eh nicht werden :)
 
Schlimmer als in der Steuerhölle Deutschland kann es für Dich eh nicht werden :)
Och, so schlimm ist Deutschland da gar nicht, auch wenn sich gern über die angeblich hohen Abgaben beklagt wird. Also ich werde als Selbstständiger in Portugal definitiv einen ordentlichen Batzen weniger Netto vom Brutto haben als in D, weil die Steuern schon arg hoch sind... zumindest, wenn man kein Geringverdiener ist.

Da sind die Portugiesen ohne Frage sozialistischer unterwegs (im Sinne der "sozialistischen" Parteien, die es in PT und ES gibt) und bitten Besserverdienende ordentlich zur Kasse - was ich persönlich auch durchaus richtig finde.

Dazu kommt dann in Portugal noch die deutlich höhere Mehrwertsteuer... das macht über die Jahre auch schon viel aus.

Zudem wird in Deutschland jetzt der Soli abgeschafft, da spart man schon wieder 5% ein.
 
@Osgood
Kommt ja auf's Gleiche raus. Angestellte zahlen Lohnsteuer, Selbstständige zahlen Einkommenssteuer...der Unterschied besteht nur in Name und Erhebung.

Stimmt nicht. Lohnsteuer zahlen Arbeiter, Angestellten und Beamten und zwar über den vom Arbeitgeber bezahlten Lohn. Am Anfang des Folgejahres wird ein Antrag auf Lohnsteuerausgleich gestellt um eventuell die zuviel bezahlte Lohnsteuer geltend zu machen. Sobald neben dem Lohn es weitere Einkünfte gibt muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Selbständige, da kein Lohnempfänger, stellen immer eine Einkommenssteuererklärung. Somit ist die Lohnsteuer ein Teil der Einkommensteuer
Auch für die Lohnsteuer gilt: Ist man in Portugal steuerpflichtig (und da gilt die 183-Tage-Regel), muss der deutsche Arbeitgeber die Lohnsteuer auch ans portugiesische Finanzamt überweisen.
Unsinn. Der Arbeitnehmer lässt sich vom Finanzamt in Portugal eine Bestätigung der Steuerresidenz ausstellen. Geht übers Internet (Residência Financeira) beim Portal das Finanças. Diese Bescheinigung gibt er dem Arbeitgeber, der es an das zuständige deutsche Finanzamt weiterleitet. Man zahlt dann in DE keine Steuer etc. muss aber in PT eine Steuererklärung über seine kompletten Einkünfte machen. Die Beziehungen zwischen den deutschen und portugiesischen Finanzbehörden sind recht gut!!
Och, so schlimm ist Deutschland da gar nicht, auch wenn sich gern über die angeblich hohen Abgaben beklagt wird. Also ich werde als Selbstständiger in Portugal definitiv einen ordentlichen Batzen weniger Netto vom Brutto haben als in D, weil die Steuern schon arg hoch sind... zumindest, wenn man kein Geringverdiener ist.
Hast du je eine Steuererklärung in PT gemacht? Offensichtlich nicht. Die Initial-Steuersätze sind hoch, werden aber durch Abschläge relativiert. Ein Lediger mit einem Einkommen von etwa 30000€, ein sehr gutes Gehalt in Portugal, zahlt etwa 18% Ek-Steuer, wobei der Initial-Steuersatz 37,5% ist.

Da sind die Portugiesen ohne Frage sozialistischer unterwegs (im Sinne der "sozialistischen" Parteien, die es in PT und ES gibt) und bitten Besserverdienende ordentlich zur Kasse - was ich persönlich auch durchaus richtig finde.
Diese Steuersätze gab es bereits bei PSD-Regierungen. dh konservative Regierungen. Spanien hat erst seit 2018 wieder eine PSOE Regierung
Dazu kommt dann in Portugal noch die deutlich höhere Mehrwertsteuer... das macht über die Jahre auch schon viel aus.
Im Gegensatz zu DE hat PT 3 MwST-Sätze 6,13 und 23 %. Deutschland 7 und 19%. Die niedrigere Sätze relativieren zum Grossteil den höheren Satz von 23%.
Zudem wird in Deutschland jetzt der Soli abgeschafft, da spart man schon wieder 5% ein.
Stimmt nicht. Der Soli ist ein Prozentsatz der Einkommensteuer. Würdest du den höchsten Satz von 42% zahlen, dann beträgt der Soli 5,5% von 42% = 2,31%. Du sparst bei einer Abschaffung des Solis also höchsten 2,31%.
Johan
 
Unsinn. Der Arbeitnehmer lässt sich vom Finanzamt in Portugal eine Bestätigung der Steuerresidenz ausstellen. Geht übers Internet (Residência Financeira) beim Portal das Finanças. Diese Bescheinigung gibt er dem Arbeitgeber, der es an das zuständige deutsche Finanzamt weiterleitet. Man zahlt dann in DE keine Steuer etc. muss aber in PT eine Steuererklärung über seine kompletten Einkünfte machen. Die Beziehungen zwischen den deutschen und portugiesischen Finanzbehörden sind recht gut!!
Der übliche Weg ist allerdings, eine Niederlassung vor Ort zu gründen. Dazu wird dir auch jeder vernünftige Anwalt und Steuerberater raten. Und wenn der AG in Portugal eine Niederlassung betreibt, führt er natürlich auch direkt dort die Lohnsteuer ans Finanzamt ab.

Aber klar, kommt am Ende auf das konkrete Konstrukt an.
Hast du je eine Steuererklärung in PT gemacht? Offensichtlich nicht. Die Initial-Steuersätze sind hoch, werden aber durch Abschläge relativiert. Ein Lediger mit einem Einkommen von etwa 30000€, ein sehr gutes Gehalt in Portugal, zahlt etwa 18% Ek-Steuer, wobei der Initial-Steuersatz 37,5% ist.
Habe ich. Nach allen Abschlägen sind die Abgaben dennoch ein gutes Stück höher als in Deutschland. Ich liege deutlich über 30.000€ und habe in D zuletzt nach allen Pauschalen, Freibeträgen, etc. weniger als 15% als finalen Prozentsatz gehabt. In PT geht da erheblich mehr ab. Also eine "Steuerhölle" ist D definitiv nicht...allenfalls in puncto Bürokratie.
 
Also eine "Steuerhölle" ist D definitiv nicht...allenfalls in puncto Bürokratie.
Nur im ersten Anschein.
Ich habe in den drei Monaten Deutschland dort unsere Erklärungen gemacht für die letzten drei Jahre, da wir vergessen hatten, meine Frau wieder auf die Drei zu melden.
Nach Abgabe kam erstmal, Nachweisen, das wir verheiratet sind, was wir nur wenige Wochen wegen Ummeldung Steuerklasse bereits getan hatten.
Nennt sich Eheführungszeugnis, sowas denkt sich nur ein deutscher Sesselpupser aus.
Dann noch die Aufforderung des Formulars, das Johann erwähnte vom portugiesischen Finanzamt.
Nach einer Email von mir, das dies nicht möglichist wegen Corona und ich ja kein Einkommen habe und das Zeugnis bereits im System hinterlegt sein müsse, kam ein paar Wochen später der Bescheid.
Alles anerkannt, ohne Kommentar.

Die blasen immer die Backen auf und legen Stolperfallen. Weil sie es können, weil sie wichtig sind.
Aber auch dort sitzen wohl noch manchmal Menschen, die denken können.

@Sir Ioca
Ab morgen sind es 5% und 16% MWST in Deutschland :klatsch:
 
Ab morgen sind es 5% und 16% MWST in Deutschland
ALDI in Deutschland hat die Senkung bereits seit Montag dem 29. Juni 2020 im vollem Umfang an die Kunden weitergereicht. Wird absolut korrekt abgezogen vom Einzelpreis der Ware und berechnet! Andere auch! Hut ab! So kann Deutschland auch funktionieren! :- )))
 
Kleine Korrektur:
Die Bescheinigung der Steuerresidenz heisst 'Residência Fiscal' und nicht 'Residência Financeira'.
Innerhalb der EU besteht die Möglichkeit für einige Zeit weiter in die Sozialversicherung des Heimatlandes einzuzahlen.
siehe hier:
Auf den europa.eu Seiten gibt es weitere interessante Informationen für Leute, die in das EU-Ausland umziehen wollen.
Zu meinem obigen Beitrag habe ich weiter nichts hinzu zu fügen.

@Ozzy
Sicherlich ist mir bekannt, dass in Deutschland für eine gewisse Zeit die Mw.St. gesenkt wird. Die Regelsätze von 7 und 19% bleiben aber bestehen. :klatsch: Dieses Emoji bezieht sich auf die Mw.St. Senkung oder auf mich?
Übrigens Sir Iocra schreibt sich mit einem R vor dem A. (Arco Iris rückwärts gelesen ! )
Johan
 
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