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Mutter aus Bielefeld im portugiesischem Gefängnis

kailew schrieb:
Vielleicht befand sie sich in einer wie auch immer gearteten Notlage. Das ist die moralische Seite, um die es aber gar nicht geht und was dann bei der Strafzumessung eine Rolle spielen müsste.

Mit 7,5 Kilo Kokain können sich theoretisch rund 1.000 Leute den goldenen Schuß setzen! Die lebensbedrohliche Dosis liegt beim Spritzen von Kokain zwischen 0,75 und 0,8 Gramm. Soviel zur moralischen Seite dieses Falls. ;)
 
Jota schrieb:
Mit 7,5 Kilo Kokain können sich theoretisch rund 1.000 Leute den goldenen Schuß setzen! Die lebensbedrohliche Dosis liegt beim Spritzen von Kokain zwischen 0,75 und 0,8 Gramm. Soviel zur moralischen Seite dieses Falls. ;)

Jota, Du weißt was ich meine! Wir sind hier nicht in der Lage zu beurteilen, was wahr und was gelogen ist. Erstens haben wir wie so oft zu wenige Informationen und zweitens gibt es wohl Ungereimtheiten, die sich nicht aus der Welt schaffen lassen. Rein juristisch ist es so, dass ein Gericht eben alle diese Umstände würdigen müsste.

Es gehört aber nach meinem Dafürhalten definitiv nicht zur Strafe, eine Mutter von den Kindern zu trennen. Wenn so etwas unvermeidlich ist, dann hat der Staat die Pflicht - alleine schon deshalb um die Folgen im eigenen Interesse nicht noch schlimmer und wieder teurer werden zu lassen - die Folgen abzumildern. Das wäre wohl bei einer deutschen Staatsbürgerin auch passiert - aber auch Ausländern in Deutschland.

dazu:
http://www.zeit.de/2007/36/LS-Muettergefaengnis
http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,1971655



man könnte noch einiges andere finden, was zeigt, dass die Forderung nach der Kontaktmöglichkeit von Mutter und Kindern nicht so ganz abwegig ist.

Kai
 
kailew schrieb:
Super Tom, vielen Dank - jetzt wird die Sache klarer. Dass es doch bei den deutschen Behörden liegt, wundert mich - denn für die Kinder ist es ein schlimmes Desaster. Kai

Zwischen der Abwägung von Interessen hinsichtlich des Familien- und Jugendrechtes bei den Betroffenen in Deutschland einerseits und der - im Rahmen von durchaus gegebenen Ermessenfreiheiten - möglichen Entscheidungsfindungskriterien diesbezüglich bei Ausländern in der Bundesrepublik andererseits, haben sich die Ausländer-, Asyl- und Jugendämter in der Vergangenheit nicht lumpen lassen, bezüglich einer konsequent negativen und restriktiven Auslegung. Die Medien berichten häufiger darüber.

Bei meinem Gespräch mit der Frau Anwältin hab ich kurz versucht, etwas über die strafrechtlichen Hintergründe dieses Falles zu erfahren (z.B. die Rolle der Freundin, die nicht verurteilt, sondern freigelassen worden ist ). Dies wurde natürlich von der Anwältin sofort mit dem Hinweis auf ihre Schweigepflicht abgeblockt.

Der Inhalt des Gesprächs beschränkte sich daher ausschließlich auf den formaljuristischen Aspekt, also Anträge und Ersuchen in dieser Sache im Rahmen der geltenden europäisch/portugiesischen/deutschen Gesetzes- und Rechtslage.

Was die strafrechtliche Würdigung und Bewertung dieser Angelegenheit betrifft bzw. die moralische Komponente und Interpretation des Handelns der verdammt jungen Biljana I. aus dem ehemaligen serbischen Kriegsgebiet - da halt ich mich raus. Sie sitzt ihre Strafe ab und fertig/oder auch nicht.

Ich hab genug Balken im eigenen Auge und bin keinen einzigen Meter in ihren Schuhen gelaufen.

Lukas Evangelium 6,41
Aber was siehst du den Splitter, der im Auge deines Bruders ist, aber den Balken der in deinem eigenen Auge ist, nimmst du nicht wahr?


Die Kinder sollen ihre Mutter wiederhaben. Darum geht es.

T.B.
 
Durch die Hartherzigkeit dt. Ausländerbeamten sind eben auch schon viele Familien auseinandergerissen worden, die nichts mit Drogen oder sonst. Kriminalität zu tun hatten. Ich errinnere mal an den Fall der jungen Afganin, die letztes Jahr aus ihrer Familie herausgerissen und abgeschoben wurde, obwohl sie schon 15 Jahre voll integriert in D. lebte, perfekt deutsch sprach und kurz vor dem Abi stand und Musik studieren wollte.
Ansonsten wirds wohl so sein, daß die meisten jungen Muttis, die beim Schmuggeln erwischt wurden, selbst eher Opfer skrupelloser Dealer geworden sind.

LG
K
 
Maximus schrieb:
Durch die Hartherzigkeit dt. Ausländerbeamten ...

Ich muss doch mal eine Bemerkung hinsichtlich der so sehr gescholtenen Beamten loswerden (immerhin bin ich auch einer ;) , wenn auch nicht im Bereich einer Ausländerbehörde):
Die "Beamten" (die zu einem großen Teil statusrechtlich keine sind, da Angestellte) sind verpflichtet, das vorhandene Recht anzuwenden. Dieses wird - entgegen landläufiger Meinung - nicht von den "Beamten", sondern von unseren ach so qualifizierten Politikern gemacht. Soweit das Recht Spielräume für Ermessensentscheidungen lässt, werden sehr häufig Richtlinien vorgegeben, wie diese Ermessensentscheidungen durchzuführen sind. Was glaubt Ihr wohl, wer diese Richtlinien vorgibt? Na klar, die jeweilige politische Verwaltungsspitze. Wieso müssen dann immer die "Beamten" als Schuldige angeprangert werden, wenn "die Politik" den Bock geschossen hat?
Es ist unstreitig, dass auch auf der "Beamtenebene" immer wieder Fehler vorkommen, z.B. im persönlichen Umgang mit den Bürgern, Antragstellern ... Dennoch gilt, dass die grundsätzlichen Weichenstellungen immer noch auf der "Politikerebene", egal ob kommunal oder staatlich, erfolgen.

Maximus schrieb:
Ansonsten wirds wohl so sein, daß die meisten jungen Muttis, die beim Schmuggeln erwischt wurden, selbst eher Opfer skrupelloser Dealer geworden sind.
Dem stimme ich schon zu. Dennoch müssen sie für die Taten, die sie tun, auch geradestehen. Das Motiv für die Tat kann nur für die Strafzumessung von Belang sein.

Unabhängig davon fände ich es schon angebracht, eine Lösung zu suchen, die es Mutter und Kindern ermöglicht, ihre persönlichen Beziehungen aufzubauen bzw. weiter zu pflegen, soweit das im Strafvollzug möglich ist.
 
Paule schrieb:
Unabhängig davon fände ich es schon angebracht, eine Lösung zu suchen, die es Mutter und Kindern ermöglicht, ihre persönlichen Beziehungen aufzubauen bzw. weiter zu pflegen, soweit das im Strafvollzug möglich ist.

und genau darum geht es ...

Kai
 
kailew schrieb:
Paule schrieb:
Unabhängig davon fände ich es schon angebracht, eine Lösung zu suchen, die es Mutter und Kindern ermöglicht, ihre persönlichen Beziehungen aufzubauen bzw. weiter zu pflegen, soweit das im Strafvollzug möglich ist.

und genau darum geht es ...

Kai

Dann aber bitte auch gleiches Recht für im Knast sitzende Väter.
 
wenn es um die Kinder geht ...

In der Rechtsprechung in den letzten Jahren ist der Begriff "Kindeswohl" ja immer wichtiger geworden. Das bedeutet, dass nicht um die Eltern oder abstrakte Rechtsbegriffe gehen soll, sondern darum, was in der jeweiligen Situation für die Kinder vermutlich gut oder schlecht ist.

Dass diese nun kein Elternteil sondern nur die Oma haben, ist bestimmt eher suboptimal.

Kai
 
also, was ich sagen wollte: Es ist kein Recht der Eltern, um das es geht, sondern eines der Kinder ...

Kai
 
kailew schrieb:
Dass diese nun kein Elternteil sondern nur die Oma haben, ist bestimmt eher suboptimal.

Das können wir doch gar nicht beurteilen. Es gibt viele Fälle wo es genau umgekehrt ist und es ist besser wenn die Kinder bei den Großeltern leben. Und in diesem Fall ist die Oma ja noch relativ jung. Vielleicht waren die Kinder ja auch schon die meiste Zeit bei der Oma, das wissen wir doch alle nicht. Wahrscheinlich leidet die Mutter mehr als die Kinder, bzw. vermisst sie. Und so kann man immer weiter spekulieren......


Heike
 
Stimmt Heike, ist alles Spekulation und mehr nicht.
Ob sie nun bewusst geschmuggelt hat oder ausgenutzt wurde auch, außer ihr selbst wird das wohl nie jemand wissen.
Es war zumindest gut, dass sie erwischt wurde und der Stoff nicht vertickert werden konnte.
Aber trotzdem geh ich nicht davon ab, dass von staatlicher Seite zumindest eine Pflicht besteht den Kindern gegenüber, nämlich diesen die Möglichkeit zu geben, ihre Mutter in der Nähe zu haben und sie besuchen zu können.
Wenn es denn nichts bringt und sich herausstellt, dass es Blödsinn war, na dann kann man sie noch immer abschieben, oder?
Aber nicht einmal die Möglichkeit offen zu lassen finde ich echt kalt und falsch.
Man kann doch auch nicht jeder anderen Mutter einfach die Kinder total entziehen, wenn sie einen Fehler gemacht hat, ob bewusst oder unbewusst. Für mich ist das unmenschlich.

Ellen
 
AW: Re: Mutter aus Bielefeld im portugiesischem Gefängnis

»Mama, ich kann es nicht glauben! Sie lassen mich endlich frei!«
Es war 11 Uhr, als gestern bei Slavika I. (45) in Bielefeld das Telefon klingelte. Am anderen Ende war ihre Tochter Biljana (25), die seit drei Jahren in Portugal im Gefängnis sitzt.


Nun kann sie wieder nach Hause.


 
Urlaubseinladung endete unschuldig im Gefängnis | Nigerianer nun vor Bielefelder Gericht

Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen worden. Vermutlich wurde Biljana I. von ihrem damaligen Ehemann Vincent I. (heute 36 Jahre alt) als Drogenkurierin missbraucht.

Zur Erinnerung Das Telefongespräch!. Ein Teil der damals erschienenen Zeitungsberichte im Internet sind nicht mehr abrufbar, jedoch erschließt sich der Gesamtzusammenhang am Inhalt der Vorbeiträge.

Es ist nach Ansicht der Deutschen Justiz höchstwahrscheinlich, daß die heute 26 Jahre alte und aus Serbien stammende Biljana I. tatsächlich unschuldig drei Jahre lang in einem Lissaboner Gefängnis inhaftiert gewesen war, während ihr damaliger nigerianische Ehemann Vincent I. ohne ihr Wissen verantwortlich für den Kokainfund in ihrem Gepäck auf dem Flughafen von Lissabon gewesen ist.

Nun steht er in Bielefeld vor Gericht. Von der Verhandlung berichtet das Westfalen-Blatt und blickt auch zurück auf den Leidensweg der Mutter zweier Kinder, die bis heute nicht ihre Stabilität zurück gefunden hat.

"Eine lange Haftstrafe droht einem mutmaßlichen Dealer, der seine unwissende Ehefrau als Drogenkurier von Afrika nach Europa benutzt haben soll. Die Frau aus Bielefeld (26) saß dafür drei Jahre in portugiesischer Haft. Seit Donnerstag verhandelt das Landgericht gegen ihren Ex-Ehemann (36)."(Quelle:a.a.O.)



Der Angeklagte Nigerianer bestreitet die ihm gemachten Vorwürfe, allerdings sind die Indizien gegen ihn nicht von der Hand zu weisen.

"Ob diese Indizien reichen, um die Vorwürfe der Anklage von Staatsanwältin Sabine Berger nachzuweisen, bleibt dahin gestellt. Ein wichtiges Indiz ist indes die einschlägige Vorstrafe des Nigerianers: Direkt nach der Verhaftung seiner Ex-Ehefrau war er über Amsterdam nach Spanien abgetaucht. Auf Fuerteventura wurde er im August 2007 mit 881 Gramm Kokain erwischt und zu vier Jahren Haft verurteilt. Angeblich war ihm eine Reisetasche mit dem Rauschgift untergeschoben worden..."(Quelle: a.a.O.)

Ein weitere Artikel der Presse zu dem Prozess



Nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe kehrte Biljana I. im Juli 2010 nach Bielefeld zurück und lebt wieder mit ihren Kindern zusammen ...click.

Angeblich sollen in Portugal noch etliche Frauen aus Ost-Europa in den Gefängnissen einsitzen, die unwissentlich als Drogenkuriere missbraucht worden sind. Näheres dazu ist mir jedoch nicht bekannt.

Tano
 
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