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Mit portugiesischen Kennzeichen nach Deutschland fahren

Greenhorn2

Amigo
Teilnehmer
Der Sachverhalt klingt simpel, und jeder sagt sofort "na klar". Aber oftmals steckt der Teufel im Detail. Wir sind deutsche Staatsbürger, unser Wohnsitz ist Deutschland, an unserem Ferienhaus in der Algarve haben wir einen lokalen PKW (natürlich in Portugal zugelassen). Um Gegenstände aus Deutschland abzuholen, die nicht in den Flieger passen, würden wir diese Dinge gerne mit dem portugiesischen PKW transportieren. Ich bin mir sicher, vor etlichen Jahres war dies noch verboten (Verstoß gegen Kraftfahrzeugsteuergesetz- also Straftat). Hat jemand eine aktuelle Information dazu?
 
Dir auch einen guten Tag, direkt ein guter Einstieg als Neuer in einem Forum ;-)
Ich bin mir sicher, vor etlichen Jahres war dies noch verboten (Verstoß gegen Kraftfahrzeugsteuergesetz- also Straftat).
Da bist du auf dem Holzweg und vertauschst ein paar Sachen. Solange das Fahrzeug (egal welches Kennzeichen) technisch in Ordnung ist und die Versicherung bezahlt ist, kannst du damit überall mit hinfahren, auch nach DE.

Richtig ist: Bist du fest in Portugal gemeldet, dann darfst du nur in Ausnahmefällen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahren. Eine Ausnahme wäre zB ein Mietwagen.


Dir auch einen schönen Gruß und ein Danke für die Anfrage, beantworten wir doch gerne.
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Ich glaube ganz so einfach ist es nicht. Normalerweise darf man ein EU-Auto bis zu 12 Monaten mit EU-Kennzeichen in Deutschland fahren (Eine wichtige Vorgabe ist, dass der Betroffene keinen dauerhaften Standort in Deutschland besitzt, $20 FZV). Wir besitzen aber einen dauerhaften Standort in Deutschland.
 
Laut Gesetzestext stimmt das tatsächlich. Wie lange würde denn das Fahrzeug in Deutschland verbleiben? Da es normalerweise im Ausland steht, geht auch kein Kurzkennzeichen...eventuell noch Saisonkennzeichen, aber dann müsste es ja auch in Portugal abgemeldet werden.
Es erscheint fast günstiger, ein Auto zum Transport zu leihen/mieten oder dies anders zu lösen. Es sei denn, man fährt (lässt fahren) direkt wieder retour.
 
Ich habe mal die KI befragt - und das dürfte die bisherigen Infos weitgehend bestätigen:

Die Nutzung eines in Portugal zugelassenen Fahrzeugs durch deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen. Gemäß § 3 Nr. 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind Personenkraftwagen mit ausländischer Zulassung und ihre Anhänger von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sofern sie zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen. Als "vorübergehend" gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr, der mit dem Tag des Grenzübertritts beginnt.

Allerdings entfällt diese Steuerbefreiung vor Ablauf der Jahresfrist, wenn der in einem anderen EU-Mitgliedstaat bestehende gewöhnliche Wohnsitz des Fahrzeugnutzers ins Inland verlegt wird oder für das Fahrzeug ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, d.h., das Fahrzeug wird dauerhaft von einem Standort im Inland aus genutzt.

In Ihrem Fall, als deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, ist die Nutzung eines in Portugal zugelassenen Fahrzeugs im Inland nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 KraftStG gilt nicht für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Daher müssten Sie das portugiesische Fahrzeug in Deutschland zulassen, um es hier legal nutzen zu können. Andernfalls könnte die Nutzung als widerrechtlich angesehen werden, was steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist daher ratsam, vor der Nutzung des Fahrzeugs in Deutschland die entsprechenden Zulassungsformalitäten zu klären.
 
Mag alles stimmen und ist wahrscheinlich auch so, zumal in dem Zusammenhang jedes Land seine Gesetze hat, so auch DE.
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Der Zeitraum des Aufenthalts des Fahrzeugs in DE ging aus dem Beitrag nirgends hervor und auch die Platzierung im Unterforum "Recht, Ämter, ... in Portugal" hat damit wenig zu tun, da es dann um DE-Recht geht.
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Fall ist für mich soweit geklärt, für alles andere gibt es in DE den ADAC.
:cool:
 
Herzlichen Dank für die vielen Beiträge, von denen die überwiegende Anzahl auch etwas Licht ins Dunkel gebracht hat. Die Rechtslage scheint tatsächlich seit gut 50 Jahren unverändert zu sein, trotz EU. Ich habe jetzt die Straßenverkehrsbehörde in unserem Landkreis um Aufklärung gebeten. Aber vermutlich werden die sich damit rausreden, dass für die KFZ-Steuer das Hauptzollamt zuständig ist.
 
Ich würde sagen, wenn es um Steuern geht, verändert sich die Rechtslage ja auch nicht. Natürlich will jeder Staat, das ist in Deutschland und in Portugal haargenauso, nicht auf Steuereinnahmen verzichten. Daran wird die EU nichts ändern.
 
Mein sohn fährt seit ~10 jahren in D mit einer ausländischen nummer rum - immer in der gleichen stadt , hat noch nie eine kontrolle gegeben. Da scheint kein interesse zu sein ...
Er parkt auch nicht falsch und das einzige kleine knöllchen das er wegen geschwindigkeit auf der autobahn geschickt bekommen hat ( an seine auslandsadresse ) sofort brav bezahlt.
Ich hoffe bei der Straßenverkehrsbehörde werden keine schlafende hunde geweckt durch die anfrage in eurem landkreis....
 
Das Risiko, da erwischt zu werden, mag klein sein. Dafür ist es umso schwerwiegender, wenn man erwischt wird. Meines Erachtens ist das eine Straftat, eine Steuerstraftat, und das ist schon etwas, was man nicht haben möchte. Man hat dann sehr schnell die Steuerbehörde am Hals und da gilt die umgekehrte Beweislast. Das bedeutet, unter Umständen muss man selber den Nachweis führen, dass man nicht zu viel mit dem Auto gefahren ist .
 
Ist übrigens das auto seiner mutter die im ausland wohnt.... , als er das auto geliehen bekommen hat war er noch student, und er hat auch noch seinen auslandswohnsitz bei uns.

Ps, meine Mutter ist von 1963 bis 1970 mit ausländischer Nr in D gefahren, dann war der Käfer kaputt und sie fuhr dann mit D-nummer auf einem in D gekauften auto. Bei einem unverschuldetem unfall kam mal die frage auf, wurde aber nie verfolgt...

Vielleicht ist es interessanter für die Steuerbehörde wenn ein teures auto mit vieel hubraum ist.
Und gibts personal das sowas verfolgt ?


 
Zuletzt bearbeitet:
Freunde von uns, mit deutschen Wohnsitz, sind mit ihrem portugiesischen Kfz nach Deutschland gefahren.
Ich hatte sie darauf hingewiesen, dass sie normalerweise in Deutschland dann eine extra Steuer für den Zeitraum bezahlen müssen und sich vorher am besten beim Zoll informieren sollten.
Haben sie getan und sie konnten einfach so einreisen ohne Steuern zu bezahlen.

Also mal beim Zoll melden und ein OK für die Reise abholen.
Zur Sicherheit immer Datum, Uhrzeit und Name des Beamten notieren
 
Update: Ich habe gestern Abend den Sachverhalt mit exakt gleicher Fragestellung bei der Zoll-Generaldirektion per eMail angefragt. Innerhalb von 12h !!!! lag die Antwort vor. Nachstehend die Antwort-Mail auszugsweise: "....wenn Sie in Portugal einen Wohnsitz haben, auf dem das portug. Fahrzeug angemeldet ist und Sie nur eine kurze Zeit ( Urlaub, Besorgungen etc. ) in Deutschland sind, gibt es keine Bedenken mit diesem Fahrzeug, nach Deutschland zu reisen. Das Fahrzeug befindet sich ja die meiste Zeit des Jahres, in Portugal."
 
Moin

Ich hatte das gleiche Thema auch schon einmal. Damals bin ich mit meinem in PT angemeldeten Wagen nach Deutschland gefahren. Ich hatte mich dann auch beim Zoll erkundigt und bekam die Aussage, dass ich durchaus mit dem Wagen von Portugal nach Deutschland wieder zurückfahren darf, aber nicht eine längere Zeit in Deutschland fahren darf.

Sprich Portugal – Deutschland-Portugal ist okay, aber drei Monate mit dem portugiesischen Wagen in Deutschland eben nicht.

Hans
 
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